Handbuch 5. Auflage
101 Armut und Armutspolitik Von Walter Hanesch Definition und Messung von Armut Eine Auseinandersetzung mit Armut und Armuts- politik setzt die begriffliche Abgrenzung von Armut voraus. Dabei ist festzuhalten, dass sich in der wis- senschaftlichen und sozialpolitischen Debatte der Bundesrepublik bislang kein allgemeiner Konsens zur Definition von Armut herausgebildet hat. Dies ist nicht nur auf die komplexe Struktur des Ar- mutsphänomens zurückzuführen, sondern zugleich Ausdruck der Tatsache, dass jede Definition von Armut letztlich eine politisch-normative Grund- entscheidung beinhaltet. Hat doch die Wahl des Armutsbegriffs wie der Verfahren zur Messung von Armut große Auswirkungen auf die ermittelte Ar- mut und die zu ergreifende Armutspolitik. Die neuere wissenschaftliche und politische Debatte um Armut in Deutschland ist auf materielle Armut fokussiert . Während in Ländern mit einem niedrigen Lebensstandard ein absoluter Armutsbegriff im Vor- dergrund steht, wobei auf eine Lebenssituation ab- gestellt wird, in der die physiologischen Grund- bedürfnisse des Menschen nicht abgedeckt sind und seine Überlebensfähigkeit in Frage gestellt ist, geht die deutsche wie auch die europäische Armuts- debatte von einem relativen Armutsbegriff aus. Ar- mut wird verstanden als eine extreme Ausprägung sozial-ökonomischer Ungleichheit, bei der die Le- benssituation der Armen im Verhältnis zur durch- schnittlichen Lage der Bevölkerung betrachtet wird. Durch die Zugrundelegung eines relativen Stan- dards wird automatisch eine Verknüpfung der Ar- mutsfrage mit der Verteilungsfrage hergestellt – ein Grund für die ökonomische, soziale und politische Brisanz dieser Thematik. In der Regel wird Armut als eine Unterausstattung mit ökonomischen Ressourcen definiert, wobei zu- meist auf das Einkommen als einzige ökonomische Ressource abgestellt wird. Nicht zuletzt aus Grün- den fehlender Daten wird – wenn überhaupt – le- diglich Vermögen als weitere Ressource mit ein- bezogen. In einem Gutachten zum 3. Armuts- und Reichtumsbericht (AuRB) der Bundesregierung ist erstmals eine integrierte Analyse der Einkommens- und Vermögensverteilung vorgelegt worden, die allerdings noch viele methodische Fragen aufwirft (Grabka et al. 2008). Armut als relative Einkom- mensarmut wird – entsprechend einer Konvention innerhalb der Europäischen Union – direkt in Re- lation zum Durchschnittseinkommen gemessen: Arm ist danach, wessen Einkommen einen be- stimmten Prozentsatz des durchschnittlich verfüg- baren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens unterschreitet. Seit dem 1. AuRB der Bundesregie- rung von 2001 wird als Armutsschwelle der Wert von 60% des Medianeinkommens der Bevölke- rung zugrunde gelegt. Um Haushalte unterschied- licher Größe und Zusammensetzung vergleichbar zu machen, wird weiterhin eine Gewichtung des Bedarfs der Personen mit Hilfe einer Äquivalenz- skala vorgenommen, die in einem Haushalt zu- sammenleben. Als eine quasi-offizielle Grenze für Einkommens- armut gilt das Niveau der Hilfe zum Lebensunter- halt (HLU) im Rahmen der Sozialhilfe des SGB XII, da dieses Leistungssystem einen Rechts- anspruch auf Leistungen einräumt, die eine Le- bensführung entsprechend der Würde des Men- schen sicherstellen sollen; insofern handelt es sich hierbei um ein staatlich garantiertes sozialkultu- relles Existenzminimum. Auch das Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II wie auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII richtet sich nach dem Bemessungssystem der HLU. Lediglich die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz, dem vierten Baustein des neuen Systems von Mindestsicherungsleistungen in Deutschland, Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art007, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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