Handbuch 5. Auflage
102 Hanesch sind nach anderen Prinzipien bestimmt. Als „ bekämpfte Armut“ gilt insoweit die Zahl der Emp- fänger von Mindestsicherungsleistungen, wobei politisch umstritten ist, ob die Leistungsempfänger noch als Arme anzusehen sind. In Ergänzung hierzu werden als „ Dunkelziffer“ oder als „ verdeckte Armut“ Personen und Haushalte bezeichnet, die auf einem Einkommensniveau unterhalb der Sozi- alhilfeschwelle leben und daher einen Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen besitzen, diesen aber nicht wahrnehmen. Als Alternative zum Konzept der Einkommens- armut haben Andreß et al. (2004) vorgeschlagen, Armut als unzureichenden Lebensstandard zu erfas- sen und zu messen. Zugleich plädieren sie dafür, subjektive Armutsgrenzen gegenüber den Experten- standards bei der Einkommensarmut zu verwen- den. Dabei soll die Einschätzung der Bevölkerungs- mehrheit für die Höhe einer Armutsschwelle herangezogen werden. Dazu ist in einem ersten Schritt von Experten ein Bündel von Verbrauchs- gütern zur Deckung des Lebensbedarfs festzulegen. Dieses ist in einem zweiten Schritt einer Bevölke- rungsbefragung zugrunde zu legen, bei der erfragt wird, welche Verbrauchsgüter im Sinne einer Ar- mutsschwelle notwendig sind und über welche Verbrauchsgüter die Befragten selbst verfügen. Da- mit kann nicht nur die Höhe der durch die Befrag- ten festgelegten Armutsschwelle ermittelt werden, sondern auch die Anzahl und Struktur der Befrag- ten, die mit ihren Verbrauchsausgaben unter dieser Schwelle liegen. Im Gegensatz zum bisher angesprochenen Ressour- cenansatz fragt eine Armutsdefinition auf der Grundlage eines Lebenslagenansatzes nicht nach der durch die Ressourcenausstattung möglichen Ver- sorgungslage, sondern stellt auf die tatsächliche Versorgungslage in ausgewählten Lebensbereichen ab. Als solche Lebensbereiche gelten etwa die Ver- sorgung im Bereich der Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit wie auch der Teilnahme am sozialen, kulturellen und politischen Leben (Döring et al. 1990; Voges et al. 2003). Dabei kann eine Unter- versorgung in einem oder mehreren solcher Lebensbereiche auftreten. Vor allem das kumulierte Auftreten von Unterversorgung in mehreren Le- bensbereichen gilt als Ausdruck einer insgesamt depravierten Lebenssituation. Eine Weiterentwick- lung des Lebenslagenansatzes stellt das Konzept der Teilhabe- undVerwirklichungschancen in Anlehnung an Amartya Sen dar, das seit dem 2. Bericht der AuRB der Bundesregierung zugrunde liegt. Nach Sen ist Armut Ausdruck eines Mangels an Verwirk- lichungschancen. Als Verwirklichungschancen ver- steht Sen die Möglichkeiten und Fähigkeiten des Menschen, ein Leben führen zu können, für das sie sich mit guten Gründen entscheiden können und das die Grundlagen der Selbstachtung auf keinen Fall in Frage stellt. Als Bestimmungsgründe für die Verwirklichungschancen gelten zum einen gesell- schaftlich bedingte Chancen und zum anderen in- dividuelle Fähigkeiten, diese auch tatsächlich zu nutzen. Zu den individuellen Potenzialen zählen materielle und nichtmaterielle Ressourcen, zu den gesellschaftlich bedingten Chancen dagegen poli tische, ökonomische und soziale Chancen sowie der Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit. In einer Studie für das BMAS haben Volkert et al. (2003) eine Operationalisierung dieses Konzepts vorgenommen, die auf eine modifizierte Verknüp- fung des Ressourcen- und des Lebenslagenansatzes hinausläuft. Als Folge der Armutsdiskussion auf europäischer Ebene hat der Begriff der Sozialen Ausgrenzung in der deutschen Armutsdebatte wachsende Verbrei- tung gefunden. Allerdings mangelt es bis heute an einer eindeutigen theoretischen Fundierung und Operationalisierung, da der Begriff in der französi- schen und in der angelsächsischen Forschungstradi- tion sehr unterschiedlich konkretisiert wird (sozial- räumlicheAusgrenzungversusUnderclass-Konzepte) und mit dem aus der Systemtheorie abgeleiteten Konzept der Exklusion nur bedingt zu vereinbaren ist (Kronauer 2002). Häufig wird dieses Konzept im Sinne fehlender gesellschaftlicher Teilhabemög- lichkeiten für einzelne Bevölkerungsgruppen ver- wendet, wobei auf ökonomische, soziale, kulturelle und politische Aspekte abgestellt wird (Böhnke 2006). Im Kontext der Regional- und Stadtfor- schung werden schließlich sozialräumliche Aspekte der Armut thematisiert. Armut wird hierbei als räumliche Konzentration von Unterversorgung und Benachteiligung verstanden, die auf regionaler, auf städtischer oder Quartiersebene als Ergebnis von Segregationsprozessen auftreten kann. Vor allem das Quartier wird als Ressource der Lebensbewälti- gung, aber auch als Beschränkung von Lebenschan- cen verstanden (Häusermann et al. 2004). Gleichgültig, ob ein Ressourcen- oder ein Lebens- lagenkonzept der Armut zugrunde gelegt wird,
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