Handbuch 5. Auflage

1091 Nationalsozialismus Von Armin Nolzen und Heinz Sünker „Volksgemeinschaft“ Bei einer gesellschaftsgeschichtlichen Betrachtungs- weise des Nationalsozialismus geht es in erster Linie um zwei Fragen: Mittels welcher Herrschaftsmecha- nismen gelang es Adolf Hitler und seinen Anhän- gern nach der Machtübernahme am 30. Januar 1933, im Deutschen Reich eine Diktatur zu etab- lieren, diese seit 1938 /39 auf militärischemWeg auf halb Europa auszudehnen sowie die besetzten Län- der mit einer beispiellosen Vernichtungspolitik zu überziehen? Welchen Anteil hatte die deutsche Be- völkerung an diesem doppelten Prozess der Kon- solidierung und „kumulativen Radikalisierung“ (Mommsen 1976, 785–790) des NS-Regimes? Die ältere Ansicht, wonach der Terror das zentrale Herr- schaftsmittel gewesen sei, ist in den letzten Jahren relativiert worden (Kershaw 1999). Kontrastiv dazu haben einige Autoren die zunehmende Akzeptanz des NS-Regimes durch die Bevölkerung heraus- gestellt (Mallmann/Paul 1989–1995a; Gellately 1993, 2002). Selbst bei der Analyse der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik steht mittlerweile die ge- sellschaftliche Verankerung im Zentrum des Interes- ses. Dies lässt sich etwa anhand der Debatte um die Bedeutung der Denunziationen für die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und andere Verfolgungs- instanzen zeigen (Mallmann/Paul 1995b, 2000; kritisch Dörner 1998; Johnson 2001; Nelles et al. 2002), aber auch an einschlägigen Studien über die materielle Bereicherung der Bevölkerung an den „Arisierungen“ (Bajohr 1997, 2000). Schließlich wurden in den letzten Jahren die Beteiligung „ganz normaler Männer“ an den Massenmorden während des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion 1941/42 (Browning 1993; Paul 2002; Welzer 2005) und die Verbreitung des Wissens über den Holocaust erör- tert (Johnson/Reuband 2005; Bajohr /Pohl 2006; Longerich 2006). Die innere Stabilität des NS-Regimes ist unter Begriffen wie „Experiment in plebiszitärer Dikta- tur“ (Broszat 1994, 176), „Zustimmungsdiktatur“ (Aly 2003, 246; Forschungsstelle 2005) und „Ge- fälligkeitsdiktatur“ (Aly 2005, 36) subsumiert worden. Diese sind umstritten geblieben, weil sie nur einen Ausschnitt der NS-Politik umfassen und sich nicht zur gesellschaftsgeschichtlichen Analyse eignen. Als übergreifendes Konzept, das viele der älteren Ansätze zu bündeln verspricht, zeichnet sich der Begriff „Volksgemeinschaft“ ab. In den 1970er Jahren fast ausschließlich als ideo- logisch-propagandistisches Konstrukt behandelt, wird das Projekt „Volksgemeinschaft“ mittlerweile stärker auf seine Realitätsmächtigkeit hin unter- sucht (Wildt 2007, 2008; früher Otto / Sünker 1989, 1991). Dabei haben sich insgesamt drei Herangehensweisen herauskristallisiert: Erstens wird „Volksgemeinschaft“ als „gedachte Ord- nung“ des Nationalsozialismus, zweitens als per- manente Praxis von Inklusion und Exklusion so- wie drittens als soziale Realität interpretiert, letzteres unter starker Betonung der vermeintli- chen Transformation der Klassenverhältnisse mit der Tendenz zur Egalisierung (Süß / Süß 2008, 79 f.; allgemein Bajohr /Wildt 2009). Die bislang unerfüllte Forderung nach einer Zusammenschau der nationalsozialistischen Sozial-, Gesundheits- und Rassenpolitik mit der Verfolgung und Ver- nichtung der europäischen Juden durch das NS- Regime droht darüber in Vergessenheit zu geraten (Aly / Roth 1984, 112; Aly 1995, 375). Für den Holocaust hat Saul Friedländer (1998, 2006, 2007, 7–28) eindrucksvoll die Reichweite einer solchen integrierten Geschichte demonstriert, in der Täter, Opfer und Zuschauer im gleichen Un- tersuchungsrahmen abgehandelt werden. Aller- dings fehlt es noch immer an Versuchen, die Ana- lyse der anderen genannten Politikfelder damit zu Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art100, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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