Handbuch 5. Auflage

1092 Nolzen · Sünker  verzahnen. Eine Gesellschaftsgeschichte des NS- Staates (zum Konzept Wehler 1987–2008) ist ein Desiderat der Forschung geblieben. Eine zusammenfassende Darstellung der Ge- schichte Sozialer Arbeit im „Dritten Reich“ liegt bisher ebensowenig vor. Dies hat zum einen pro- fessionsgeschichtliche Gründe, ist Soziale Arbeit doch ein vergleichsweise neuer Begriff, der aus un- terschiedlichsten Traditionslinien wie klassischer Fürsorge- und Wohlfahrtspolitik, Sozial- und Re- formpädagogik sowie Jugendhilfe entstand (Mer- ten 1998, 11–30; Kreft /Mielenz 2008, 756–761). Zum anderen gibt es nur wenige, von Vertretern des Faches verfasste Studien über die Ausdifferen- zierung Sozialer Arbeit in kapitalistischen Indus- triegesellschaften (Bommes 1999; Rauschenbach 1999; Müller 2006; Hering /Münchmeier 2007). Insofern ist die Geschichte Sozialer Arbeit größten- teils eine Domäne der Historiker geblieben. Diese begreifen sie jedoch meistens als Bestandteil der Entstehung moderner Sozialstaatlichkeit und pfle- gen einen eher etatistischen Zugriff. Ein zentrales Kennzeichen Sozialer Arbeit, die psychosoziale In- tervention oder face-to-face Arbeit, bleibt dabei in der Regel auf der Strecke. Eine moderne Professi- onsgeschichte muss jedoch die institutionelle be- ziehungsweise organisatorische Entwicklung Sozia- ler Arbeit und den Faktor individueller Hilfe am Menschen in einem gemeinsamen Rahmen be- handeln (Schnurr 1997). Im Folgenden wird eine synoptische Zusammen- schau der neueren Forschungen zur Sozialen Arbeit in der NS-Zeit versucht. Sie orientiert sich an einer Reformulierung der beiden eingangs genannten Leitfragen, die in den letzten Jahren die historische Forschung zum Nationalsozialismus dominiert haben. Es geht zum einen um den Stellenwert, den Soziale Arbeit, ihre Institutionen und Organisatio- nen innerhalb des NS-Herrschaftssystems besaßen. Zum anderen ist von Interesse, welchen Anteil diejenigen Personen, die im weitesten Sinne in der Profession tätig waren, an der Aufrechterhaltung des NS-Regimes hatten. Zu diesem Zwecke werden drei Felder Sozialer Arbeit in den Blick genommen, die sich nicht schematisch voneinander trennen lassen: die Sozial- und Arbeiterpolitik, die Fami- lien- und Gesundheitspolitik sowie die Wohlfahrts- politik und Fürsorge. Den Abschluss bilden ein kurzes Resümee und ein Ausblick auf weitere Per- spektiven der Forschung. Sozial- und Arbeiterpolitik zwischen Lockung und Zwang Für die Etablierung des NS-Herrschaftssystems war es von entscheidender Bedeutung, die im Deutschen Reich bestehende Klassengesellschaft zu überwinden und in eine „Volksgemeinschaft“ zu transformieren. Der britische Historiker Timothy W. Mason hat gezeigt, dass sich die in diesem Zu- sammenhang entfalteten Aktivitäten auf insgesamt vier Politikfelder erstreckten: Erstens die Unter- werfung der Arbeiterschaft durch schiere Gewalt, zweitens die aus dem angeblichen „Dolchstoß“ vom 9. November 1918 resultierende Bereitwillig- keit des NS-Regimes, der Bevölkerung sozialpoliti- sche Vergünstigungen zu gewähren, drittens die Neu­ tralisierung von potenziellem Widerstand durch gezielte Spaltung der Arbeiterschaft und viertens die Integration ihrer zur Mitarbeit bereiten Grup- pen ins NS-Herrschaftssystem (Mason 1982, 18; kritisch Schneider 1999, 1081 ff.). In der Forschung sind diese vier Aspekte als Nebeneinander von Lo- ckung und Zwang bezeichnet worden (Kranig 1983), obwohl sich in diesem Schlagwort die kom- plexen Beziehungsmuster zwischen Herrschern und Beherrschten im NS-Staat kaum zureichend widerspiegeln. Jedoch wird man im Gegensatz zur älteren Forschung (Broszat et al. 1977–1984) heute von vielfältigen Amalgamierungsprozessen nicht zuletzt zwischen der Arbeiterschaft auf der einen und dem NS-Regime auf der anderen Seite aus- gehen müssen. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Dichotomie zwischen Staat und Gesellschaft, zwi- schen NS-Regime und Bevölkerung, immer weiter aufgeweicht (Echternkamp 2004, 2005). Der Terror des NS-Regimes gegen die Arbeiterbe- wegung begann nach dem 30. Januar 1933 mit Demonstrations- und Presseverboten und eska- lierte, nachdem Mitte Februar 1933 25.000 Ange- hörige von Sturmabteilung (SA), Schutzstaffel (SS) und Stahlhelm als Hilfspolizisten in die preußische Polizei übernommen worden waren. Bis Ende April 1933 verschleppten SA- und SS-Angehörige 45.000 Menschen und misshandelten sie teils bes­ tialisch (Drobisch /Wieland 1993, 33–75). Viele Opfer wurden im neu errichteten Konzentrations- lager Dachau inhaftiert, das bald zum Modell für weitere Einrichtungen dieser Art avancierte (Orth 2002, 27–31), 30.000 Häftlinge kamen in die Jus- tizvollzugsanstalten (Wachsmann 2006, 443).

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