Handbuch 5. Auflage

115 Ästhetische Bildung Von Ute Karl Im Kontext einer erneuten Hinwendung zum Bildungsaspekt der Sozialpädagogik gewinnt äs- thetische Bildung als Topos und Aufgabe der So- zialen Arbeit in den letzten Jahren erneut an Be- deutung. Gegenstand der Diskussionen sind Fragen „nach der Wirkung, die das Schöne im Allgemeinen und die Kunst im Besonderen auf den Menschen ausüben“ (Parmentier 2004, 11) sowie die nach der Möglichkeit sinnlicher Er- kenntnis. Sowohl das Ästhetische als auch Bildung sind polyfone Begriffe. Dies gilt auch für den Be- griff der ästhetischen Bildung und die benach- barten Begriffe der ästhetischen Erfahrung und Erziehung oder der (sozio-)kulturellen und musi- schen Bildung. Ästhetische Bildung – ein historisch angelegter Überblick Zur Entstehung des Begriffs der ästhetischen Bildung Obwohl bereits in der Antike und im Mittelalter die Frage nach der Wirkung der Kunst und des Schönen verhandelt wurde, wurde der moderne Begriff der ästhetischen Bildung erst am Ende des 18. Jahrhunderts geprägt und zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu einem zentralen Thema (wis- senschaftlicher) pädagogischer Diskurse. Die Ent- stehung des Topos der ästhetischen Bildung ist eng mit der Ausformulierung des neuhumanistischen Bildungsbegriffs verbunden. Dieser trägt durch den Rückbezug auf die (griechische) Antike selbst ästhetische Züge, indem die Bildung des Menschen in Analogie zu den Künsten gedacht wird. Imma- nuel Kants „Kritik der Urteilskraft“ (Kant 2001) und Friedrich Schillers „Briefen zur ästhetischen Erziehung“ (Schiller 1795 / 1997) kommen dabei besondere Bedeutung zu. Während Antike und Mittelalter von einem ob- jektiven Schönheitsbegriff ausgingen und Kunst letztlich heteronomen, z. B. moralisch-sittlichen oder religiösen Zwecken diente, steht bei Kant nicht der Gegenstand im Vordergrund, sondern die ästhetische Wahrnehmung des Subjekts – das äs- thetische Urteil. Im Gegensatz zur bestimmenden Urteilskraft im Erkenntnisurteil handelt es sich bei der ästhetischen Urteilskraft um eine reflektierende, die das Besondere nicht unter einen allgemeinen Begriff subsumiert, sondern sich im Vergleich der beiden Erkenntnisvermögen realisiert, und zwar der Einbildungskraft als Vermögen der Anschau- ungen a priori und des Verstands als Vermögen der Begriffe. Ästhetische Erfahrung ist das harmo- nische und zweckfreie Zusammenspiel der ästheti- schen Urteilskraft (Parmentier 2004, 18). Im Zen- trum von Kants Ausführungen steht das reine Geschmacksurteil, das sich durch ein uninteres- siertes Wohlgefallen auszeichnet (Kant 2001, §2). Die Dinge sind demnach nicht an sich objektiv schön, sondern aufgrund des ohne Interesse sich einstellenden Gefühls der Lust, das sie auslösen. Indem Kant auf die Freiheit imVollzug ästhetischer Wahrnehmung hinweist, ist bei ihm im Prinzip die für ästhetische Bildung relevante Verbindung zwi- schen Ethik und Ästhetik angelegt. Diese Freiheit ist gleichzeitig sowohl eine negative (Freiheit von der Begrenztheit begrifflichen Erkennens, vom Zwang zur Selbst- und Weltbestimmung), als auch eine positive, denn im Moment der ästhetischen Wahrnehmung besteht die Freiheit zur Erfahrung von Möglichkeiten . Während bei Kant das Schöne nur Symbol des Sitt- lich-Guten ist, soll es bei Schiller Sittlichkeit be- wirken (Ehrenspeck 1998, 110 ff.). Hintergrund von Schillers Überlegungen war die problematische Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art008, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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