Handbuch 5. Auflage

1171 Partizipation Von Stefan Schnurr Partizipation ist ein konstitutives Merkmal demo- kratischer Gesellschafts-, Staats- und Herrschafts- formen. In seiner überwiegenden Verwendung im gegenwärtigen Sprachgebrauch bezeichnet der Be- griff die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an politischen Beratungen und Entscheidungen, selte- ner die Teilhabe an gesellschaftlicher Macht, Reich- tum, Wohlstand, Freiheit und Sicherheit (Rödel et al. 1989, 181). Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Akteure und Institutionen eines Staa- tes oder Sozialverbandes zur Partizipation an Pro- zessen und Ergebnissen der politischen Willensbil- dung und Entscheidungsfindung sind in den Verfassungen geregelt. In demokratischen Gesell- schaften beschränkt sich die Ausübung von Par- tizipation freilich nicht auf das politische System und dessen auf Beratung, Aushandlung und Ent- scheidungsproduktion spezialisierte Institutionen, sondern greift vermittelt durch Politik und Recht auf andere Funktionssysteme über. Sektorenspezi- fische Mitwirkungs- und Partizipationsrechte sind in den Rechtsmaterien des Wirtschafts-, Bildungs-, Verwaltungs- und Sozialsystems geregelt und fin- den sich u. a. im Staats-, Arbeits-, Sozial- und Ver- waltungsrecht. In den Sozialwissenschaften kommt dem Begriff Partizipation eine wichtige Rolle im Kontext normativer Bestimmungen und / oder em- pirischer (vergleichender) Analysen von Demokra- tie(n) zu; er wird aber zunehmend auch im Kontext einer generalisierenden Unterscheidung von Leis- tungs- und Publikumsrollen oder von Entscheidern und Betroffenen verwendet, so insbesondere in dienstleistungstheoretischen (s. u.), sowie in risiko- und rechtssoziologischen Argumentationen (z. B. Luhmann, 1991; Bora 1999). In der Sozialen Arbeit wird Partizipation zunächst im Zusammenhang mit Strategien der Sozialpla- nung (Bürgerbeteiligung) verwendet. In den 1990er Jahren erweitert sich die Verwendung auf das Thema der Klienten- bzw. Nutzerpartizipation. Besondere Aufmerksamkeit erfährt seitdem vor allem die Par- tizipation von Kindern und Jugendlichen im Ge- meinwesen und in der Kinder- und Jugendhilfe. Marksteine und Verstärker dieser Entwicklung wa- ren das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfege- setzes 1990/1991, die Aufnahme des Partizipations- begriffs in den Katalog der Strukturmaximen einer „lebensweltorientierte(n) Jugendhilfe“ im Achten Jugendbericht (BMJFFG 1990; Thiersch 1992) und die UN-Kinderrechtskonvention. Der Begriff Par- tizipation wird in der Sozialen Arbeit heute vorwie- gend auf folgende Sachverhalte angewandt: (a) die Beteiligung von (potenziellen) Klienten/Nutzern an Entscheidungen über Angebots- und Leistungs- strukturen, an Entscheidungen über Bedarfe und Leistungen im individuellen Betroffenheitsfall und an Entscheidungen in Prozessen der Leistungs- erbringung; (b) die Ausübung von Wahlfreiheit in Bezug auf unterschiedliche Spezifikationen von Leis- tungen (Typ, Leistungserbringer, Fachkräfte, Be- zugspersonen) durch die Klienten. Wo in der Sozia- len Arbeit von Partizipation die Rede ist, wird (explizit oder implizit) das Verhältnis von Klienten und Sozialarbeitenden, von Nutzern und Leistungs- erbringern und – soweit Soziale Arbeit öffentlich fi- nanziert und (lokal-) staatlich reguliert ist – von Bürgern und Staat thematisch. Die wissenschaftli- chen und konzeptionellen Diskussionen beziehen sich überwiegend auf die Fragen, ob, wie, in wel- chem Umfang und hinsichtlich welcher Aspekte Klienten auf die Gestaltung von Leistungen und deren Erbringungskontexte aktiv Einfluss nehmen und an den damit zusammenhängenden Entschei- dungen beteiligt werden (sollen); wie dies zu be- gründen ist, an welche Voraussetzungen dies gebun- den ist und welche Effekte und Wirkungen mit verschiedenen Erscheinungsformen von (fehlender) Partizipation verbunden sind. Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art107, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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