Handbuch 5. Auflage
1172 Schnurr Begründungen von Partizipation Hinsichtlich der Begründung von Partizipation lassen sich demokratietheoretische, dienstleistungs- theoretische und pädagogische bzw. bildungstheo- retische Argumentationen unterscheiden. Aus demokratietheoretischer Perspektive ist Partizi- pation ein Moment der konstitutionell verbürgten Freiheit und Gleichheit aller sowie der Anerken- nung von Pluralität und offenem Widerstreit der Interessen als unhintergehbare Errungenschaften demokratischer Gesellschaften. Strittig sind inner- halb des Spektrums demokratietheoretischer Posi- tionen (Schmidt 2010) weniger die Begründungen als die Funktionsbestimmungen und die als funk- tional angesehene Reichweite von Partizipation. In liberalen Demokratietheorien wie Max Webers herrschaftssoziologischem Entwurf oder der Schumpeterschen Demokratielehre kommt Par- tizipation vor allem als Voraussetzung legitimer Herrschaft und als Strukturkomponente im Wett- bewerb um Positionen und Gefolgschaften in den Blick, wobei den Prinzipien der Konkurrenz, der Nutzenmaximierung und der Repräsentation von Interessen rationalisierende Wirkungen zugeschrie- ben werden (Schmidt 2010). „Partizipatorische“ Demokratietheorien (Pateman 1970) begreifen Partizipation weniger als Voraussetzung rationaler und legitimer Herrschaft, denn als Modus politi- scher und sozialer Integration (Frankenberg 1997, 148). Sie teilen die Prämisse, dass das Modell der Repräsentativdemokratie einer schrittweisen Sub- stituierung durch mehr oder weniger organisierte Formen einer direkten Beteiligung möglichst vieler an der politischen Beratung, Willensbildung und Entscheidung bedarf und dass die Bürger zu einer erweiterten Beteiligung grundsätzlich fähig, oder doch zu befähigen seien (Schmidt 2010). Eine Er- weiterung von Partizipationsmöglichkeiten biete die Chance einer „self-transformation“ (Warren 1992, 11; 1993, 209) zum verantwortungsbewuss- ten Staatsbürger: Je mehr die Bürger über die öf- fentlichen Angelegenheiten im freien Austausch der Argumente beraten und konsensfähige Positio- nen erarbeiten, desto eher erweitern sie auch ihre Fähigkeiten, Konflikte gemeinwohlverträglich zu bewältigen und kompetent zu entscheiden; gleich- zeitig steige damit ihre Identifikation mit dem Ge- meinwesen und ihre Bereitschaft, sich dafür zu engagieren; damit konstituiere praktizierte Partizi- pation im eigentlichen Sinne erst die Freiheit und das demokratische Gemeinwesen (Barber 1994; Schmidt 2010). In seiner diskurstheoretisch be- gründeten Konzeption eines deliberativen Demo- kratiemodells setzt sich Habermas (1994; 1996) von solchen republikanischen wie auch von libera- len Demokratiemodellen ab: „Die Diskurstheorie nimmt Elemente beider Seiten auf und integriert sie im Begriff einer idealen Prozedur für Beratung und Beschlussfassung“, die rückgebunden ist an „Diskursregeln und Argumentationsformen (…), die ihren normativen Gehalt der Geltungsbasis ver- ständigungsorientierten Handelns, letztlich der Struktur sprachlicher Kommunikation entlehnen“ (Habermas 1996, 285 f.). Nicht die Substitution der repräsentativen Formen durch immer mehr unmittelbar partizipative Formen der Beratung und Entscheidungsfindung ist die Leitidee dieses Modells, sondern das Zusammenspiel zwischen „öffentlicher Meinungsbildung, institutionalisier- tenWahlentscheidungen und legislativen Beschlüs- sen“; dieses soll gewährleisten, dass „die kommuni- kativ erzeugte Macht über die Gesetzgebung in administrativ verwendbare Macht umgeformt wer- den kann“ (Habermas 1994, 362 f.). Protagonisten eines radikalen Demokratiemodells weisen mit Blick auf den Wertepluralismus die universalistisch fundierten diskurstheoretischen Prämissen des de- liberativen Demokratiemodells und die Idee eines „Konsens ohne Exklusion“ zurück und betrachten gerade die „agonistische Konfrontation“ und die Anerkennung des Konflikts als Existenzbedingung der Demokratie: „Zuviel Betonung auf Konsens und Zurückweisung von Konfrontation führt zu Apathie und Entfremdung von politischer Partizi- pation“ (Mouffe 2008, 104 f.). Bezugspunkt der dienstleistungstheoretischen Be- gründungen von Partizipation ist die sozialwis- senschaftliche Dienstleistungstheorie, die ihre Einsichten sowohl aus einer Betrachtung der ge- sellschaftlichen Funktionen von Dienstleistungen (Makroebene) als auch aus einer Betrachtung der „Interaktion zwischen Dienstleistungsproduzent und -konsument in der Phase der unmittelbaren Erbringung personenbezogener Dienstleistungen“ (Mikroebene) bezieht und folgende Strukturmerk- male herausgearbeitet hat: (a) Personenbezogene Dienstleistungen sind gekennzeichnet durch „flies- sende Übergänge zwischen ‚Arbeit‘ und ‚Inter- aktion‘“ (Olk et al. 2003, XII). Beziehungen und
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=