Handbuch 5. Auflage
1181 Pflege Von Katharina Gröning und Yvette Lietzau Demografischer Wandel und Pflegebedürftigkeit Laut amtlicher Pflegestatistik (2007) sind im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGBXI) 2,25Mio. Menschen pflegebedürftig. Nach demografischen Prognosen wird damit gerechnet, dass in den Jah- ren zwischen 2045 und 2050 der Anteil der Men- schen über 50 Jahre, sowie der Anteil der Hochalt- rigen in der Bevölkerung am höchsten sein wird, weil dann die geburtenstarken Jahrgänge der späten 1960er Jahre das hohe Alter erreichen werden. Die Familie ist immer noch die zentrale Institution für die soziale Integration sowie die emotionale und instrumentelle Unterstützung älterer Menschen (BMFSFJ 2002, 193), denn es werden 70% der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Von diesen werden wiederum ca. 75% allein von ihren Ange- hörigen versorgt, die mehrheitlich Frauen sind (ca. 80%). In einer Untersuchung zur Leistungsent- wicklung konstatiert Simon (2003, 18), dass 2001 von den Leistungsempfängern der Stufe II im am- bulanten Bereich immerhin 68% Pflegegeld bezo- gen haben und nur ca. 12% erhielten Sachleistun- gen. Bei Pflegestufe III erhalten von den Leistungsempfängern 59% Pflegegeld und nur 11% werden hier durch Dienste versorgt. Und 2001 erhielten sogar von den Härtefällen noch 36% Kombinationsleistungen, sind also haupt- sächlich in der Familie versorgt worden. Weiterhin ist die Pflegebereitschaft in Familien sehr hoch. Nach Fuchs (1998) sind 89,5% der befragten Frauen und 82,7% der befragten Männer zur Pflege bereit. Bei Schütze (1995) sind es 40% der befragten Söhne und 79% der befragten Töchter. Allerdings zeichnen sich Tendenzen der Verände- rung ab, denn der Anteil der durch ambulante Pflegedienste versorgten Personen und der Anteil der im Heim gepflegten Personen steigen (Simon 2003). Vor allem die schwerstpflegebedürftigen Menschen werden immer mehr in Pflegeheimen versorgt, eine Tendenz, die Naegele zu Beginn der Pflegeversicherung vorausgesehen hat (Nae- gele / Schmidt 1993a; Statistisches Bundesamt 2008, 4). Für die Zukunft wird davon ausgegangen, dass vor allem das „familiale Pflegepotenzial erodieren wird“. Die Ursache wird in der Dynamik moderner Gesellschaften selbst verortet und gilt als un- umkehrbar. Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist deshalb ein zentrales sozialpoliti- sches Anliegen der eingeführten Pflegeversicherung als SGB XI gewesen. Entwicklungslinien der Pflegeversicherung 1974 benannte das Kuratorium Deutsche Alters- hilfe (KDA) die Pflegebedürftigkeit als ein „all- gemeines Lebensrisiko“ und anschließend sind die ersten Diskussionen um Pflege im Alter nach- zuzeichnen. Dies wird als die Problemformulie- rungsphase bezeichnet (Skuban 2000). Es begann die Diskussion, wie die älteren Pflegebedürftigen aus einer Abhängigkeit von Sozialhilfegeldern he- rauszubekommen seien. Ab den 1980er Jahren wird die Phase der „Agenda-Gestaltung“ termi- niert, da die ersten Entwürfe geschrieben wurden und die Diskussion sich hin zu einer finanzpoliti- schen entwickelt hat. Erwähnenswert ist die bayri- sche Lösung von 1986, die innerhalb der gesetzli- chen Krankenversicherung (GKV) einen Bereich der sozialen Absicherung vorsah. Zu diesem Mo- dell gab es einen Konsens auf Länderebene, aber dies scheiterte auf der bundespolitischen Ebene. Stattdessen wurde 1988 das Gesundheitsreformge- setz verabschiedet, dessen wichtigster Bestandteil Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art108, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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