Handbuch 5. Auflage

1203 Politikberatung Von Günter Rieger Die Disziplin und die Profession der Sozialen Ar- beit begreifen Politikberatung als Teil des politi- schen Auftrags Sozialer Arbeit. Allerdings ist in der Theoriedebatte umstritten, ob und wie dieser poli- tische Auftrag zu rechtfertigen ist und welchen Umfang er ggf. hat (Lallinger / Rieger 2007; Mer- ten 2001a). Während am einen Ende des Spek- trums davon ausgegangen wird, dass Soziale Arbeit weitreichende politische Funktionen von der Poli- tikberatung über die advokatorische Interessenver- tretung bis zum (politischen) Empowerment und zur politischen Bildung hat, mithin „Politik als Hilfe“ (Rieger 2006; 2007) zu verstehen ist, tritt man am anderen Ende des Spektrums insbesondere dem Anspruch auf ein politisches Mandat Sozialer Arbeit vehement entgegen. Gleichwohl erkennen auch die Gegner eines weitreichenden politischen Auftrags Politikberatung als Teil des Arbeitsauftrags einer „normalisierten“ Profession an (Merten 2001a). Auftrag, Pflicht und Wille zur Politikbera- tung entspringen dann dem selbstverständlichen Anspruch einer jeden Profession, Politik aufgrund ihrer bevorzugten, herausragenden Expertise in ei- nem bestimmten Feld zu beraten. Diese Form der Politikberatung durch die Akteure der Sozialen Ar- beit (die Einrichtungen, Träger und Verbände) ist politisch gewollt und findet sich als gesetzlicher Auftrag von den einschlägigen Paragrafen des SGB VIII /KJHG (§1, Abs. 3, Nr. 4; §71; §78) bis zu den Sozialplanungsvorschriften im Baugesetzbuch (Kusche /Krüger 2001, 17 f.). Im Folgenden gilt es, Politikberatung politikwissenschaftlich einzuord- nen, den sozialarbeitspolitischen Bedarf an Politik- beratung herauszuarbeiten, sie als Methode zu skizzieren und ihre Umsetzung durch Disziplin und Profession Sozialer Arbeit darzustellen, um schließlich auf den Nachholbedarf in Forschung und Lehre zur Politikberatung zu verweisen. Politikwissenschaftliche Einordnung Politikberatung dient der Information, Aufklärung oder Irritation der Politik (ihrer Akteure wie Institu- tionen) durch andere gesellschaftliche Akteure (ins- besondere des Wissenschaftssystems, der Interessen- verbände etc.) mit Blick auf gesellschaftliche Veränderungen und Problemlagen, dem daraus re- sultierenden politischen Regelungsbedarf sowie auf mögliche Lösungsansätze und deren Wirkungen wie Nebenwirkungen. Stets geht es darum, politische Akteure und Institutionen mit wissenschaftsgestütz- ten und/oder praxisrelevanten Informationen und Erkenntnissen zu versorgen, über die das politische System nicht oder nur unzureichend verfügt. Zu unterscheiden sind dabei drei Dimensionen der Po- litikberatung: (1) „Fachwissenschaftliche Beratung für Politikfelder (policy advice)“, (2) „Prozess- und Strategieberatung für Politik und Politiker (political consulting)“ sowie (3) „Beratung für die praktische Umsetzung in Organisationen (public management consulting)“ (Schattenmann/Steuber 2006, 548 ff.). Policy advice (1) zielt auf die Erkenntnis und Ver- mittlung von Problemlagen, die darauf bezogene Entwicklung von Problemlösungen und die Evalua- tion politischer Programme. Dagegen bezeichnet political consulting (2) jene Formen der Politikbera- tung, die sich auf die Durchsetzung politischer In- halte, auf Machtgewinn und Machterhalt sowie die Vermittlung und Legitimierung von Politik bezie- hen. Wie sind Wahlen zu gewinnen, Kampagnen zu führen, Interessen durchzusetzen? Schließlich be- schäftigt sich public management consulting (3) mit der Implementierung von Politik. Hier geht es – wie sich im Zusammenhang der kommunalen Reform- strategien der Neuen Steuerung bzw. des New Public Management gezeigt hat – wesentlich um Fragen der Organisationsgestaltung. Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art110, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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