Handbuch 5. Auflage
Quantitative Forschung 1307 in einer Untersuchung befragt. So werden bei all- gemeinen Bevölkerungsumfragen in der Regel Per- sonen ab dem 18. Lebensjahr befragt. Oft sind die Untersuchungseinheit nur Teilpopulationen: z. B. Kinder und Jugendliche. In einem nächsten Schritt muss entschieden wer- den, was für eine Stichprobe benötigt wird, und wie diese am besten gezogen wird (Babbie 2007, 179 ff.; Kromrey 2006, 265 ff.; Schnell et al. 2008, 265 ff.). Bei der Erforschung sozialer Sachverhalte werden sehr selten die Daten sämtlicher Personen (Elemente) einer Grundgesamtheit erhoben, und somit eine Vollerhebung durchgeführt. Dies ist technisch in der Regel nur machbar, wenn die An- zahl der Personen einer Grundgesamtheit sehr ge- ring ist (z. B. sämtliche Jugendamtsleiter in Deutschland); der technische und finanzielle Auf- wand wäre bei einer allgemeinen Bevölkerungs- umfrage viel zu hoch (eine Ausnahme wäre eine Volkszählung). So werden in der Regel nur die Daten einer Teilmenge (einen Teil der Elemente) der Grundgesamtheit erhoben (Teilerhebung). Dies geschieht nach bestimmten Regeln. Diese Teilmenge der Grundgesamtheit wird als Stich- probe oder Auswahl (oder oft auch englisch Sam- ple) bezeichnet. Dabei unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Auswahlverfahren: einer zufalls- gesteuerten und einer nicht zufallsgesteuerten Aus- wahl. Da es in der empirischen Forschung vor allem um eine Verallgemeinerung der Beschreibung, Erklä- rung und Prognose sozialer Sachverhalte geht, ist die Stichprobenauswahl und -ziehung eine der wichtigsten Entscheidungen im Forschungspro- zess. Verallgemeinerung bedeutet in der quantitati- ven Sozialforschung – innerhalb definierter Fehler- grenzen – Rückschlüsse von der Verteilung bestimmter Merkmale und Zusammenhänge in der Stichprobe auf die Verteilung bestimmter Merkmale und Zusammenhänge in der Grund- gesamtheit zu ziehen: Dies ist gleichbedeutend mit dem, was allgemein als „Repräsentativität“ bezeich- net wird. „Repräsentativität“ wird auch als Eigen- schaft einer Zufallsstichprobe bezeichnet. Eine zu- fallsgesteuerte Auswahl (Zufallsauswahl, Zufallsstichprobe) muss so erfolgen, dass jedes Ele- ment einer – bekannten und genau definier- ten – Grundgesamtheit die gleiche oder eine bere- chenbare Auswahlwahrscheinlichkeit (die größer Null ist) hat, in die Stichprobe zu gelangen. Dieser Aspekt gilt für alle zufallsgesteuerten Auswahlver- fahren, die üblicherweise in einfache Zufallsstich- proben, geschichtete Zufallsstichproben, Klum- penstichproben und mehrstufige Auswahlverfahren unterschieden werden. Für eine nicht zufallsgesteuerte bzw. eine nicht auf Wahrscheinlichkeiten bezogene (nichtprobabilis- tische) Auswahl gibt es unterschiedliche Gründe: Es kann sein, dass die Grundgesamtheit nicht be- kannt ist, man nur zur reinen Exploration (nicht zur Verallgemeinerung) die Daten weniger Per- sonen oder auch besonderer Personen (Experten) erheben möchte bzw. auch nur geringe technische und finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um eine Zufallsauswahl durchzuführen. Man kann vier Arten einer nicht zufallsgesteuerten Auswahl un- terscheiden: die willkürliche Auswahl, die bewusste Auswahl, das Schneeballverfahren und die Quo- tenstichprobe. Zu Exploration sozialer Sachver- halte kann eine nicht zufallsgesteuerte Auswahl sinnvoll sein, zur Beschreibung und Erklärung sozialer Sachverhalte ist sie ein wenig geeignetes Mittel. Forschungsantrag An dieser Stelle des Forschungsprozesses sollte es zu einer abschließenden Formulierung und Präzi- sierung des Forschungsproblems und teilweisen Planung des weiteren Forschungsablaufs gekom- men sein: Das Resultat ist dann üblicherweise ein Forschungsantrag. Forschungsanträge werden vor allem an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de ), aber auch – für Forschung im Feld der sozialen Arbeit nicht unwichtig – an Politik und Verbände und eher selten an die Wirtschaft gestellt. In welchem Umfang – und ob über- haupt – die geplante Studie durchgeführt werden kann, hängt dann zum einen von einer positiven Begutachtung ab, und zum weiteren insbesondere von dem bewilligten Budget und evtl. Fesseln, die einem von Gutachtern angelegt werden. Die wei- teren Phasen des Forschungsprozesses können sinnvollerweise nicht vorab konkret bestimmt wer- den.
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