Handbuch 5. Auflage

1320  Religionen und Soziale Arbeit Von Karl Gabriel Einleitung Das Verhältnis der Religionen zur Sozialen Arbeit ist eines der Nähe und Ferne zugleich. Historisch stand die religiöse Verpflichtung im Mittelpunkt der Sorge und Hilfe für Menschen in Armut und Notlagen aller Art. In der für die westlichen Gesell- schaften dominierenden christlichen Tradition war nicht nur die Heilssuche des einzelnen Christen über den Kult hinaus auf die tätige Hilfe für die Notleidenden verwiesen, sondern gehörte auch die Armenhilfe zu den unverzichtbaren Aufgaben der Kirche. Die Trennung der Christenheit in eine geistliche und weltliche Sphäre – als westlicher Sonderweg beginnend schon mit dem Investitur- streit des 13. Jahrhunderts – legte die frühen Grundlagen für eine doppelte Ausprägung der Sorge um die Armen im Sinne einer geistlich- kirchlichen wie weltlich-staatlichen Aufgabe. Ihrer Herkunft nach lässt sich die Soziale Arbeit nicht von ihren religiösen Wurzeln in der mittelalterli- chen Christenheit geistlicher wie weltlicher Prä- gung trennen. Auch mit der endgültigen Durchset- zung eines von der Religion getrennten Staates im späten 18. und 19. Jahrhundert blieb die Soziale Arbeit ein zentrales Feld der Konkurrenz und der Kooperation zwischen kirchlich-geistlicher und staatlich-weltlicher Macht. In ihrer institutionellen wie in ihrer professionellen Ausprägung bewegte sich die Soziale Arbeit von ihren Anfängen an im Spannungsfeld religiös-kirchlicher Ansprüche ei- nerseits und säkular-staatlicher Interessen anderer- seits. In Deutschland fand diese Grundstruktur in spezifischer Weise ihre Ausprägung in der dualen Wohlfahrtspflege, die im späten 19. Jahrhundert ihren Anfang nahm, in der Weimarer Zeit sich voll etablierte und erst heute einem grundlegenden Wandel unterworfen ist (Sachße 1995). Damit sind die Argumentationslinien des folgenden Bei- trags vorgezeichnet. Will man das Verhältnis von Religionen und Sozialer Arbeit in seiner Tiefen- struktur offenlegen, bedarf es eines Blicks auf die konfessionelle Prägung des Hilfehandelns im Aus- gang aus dem Mittelalter. Darum geht es im zwei- ten Abschnitt. Im langen 19. Jahrhundert – dies ist Thema des dritten Abschnitts – bildet sich die spe- zifisch deutsche duale Struktur Sozialer Arbeit he- raus, die in der Weimarer Zeit ihre rechtliche Aus- formung findet und – nach einer Phase der politischen Gleichschaltung in der NS-Zeit – in den 1950er Jahren in der Bundesrepublik ihren Höhepunkt erreicht. Der vierte Abschnitt handelt von der Entwicklung des Verhältnisses von Religio- nen und Sozialer Arbeit in West- und Ostdeutsch- land, die sehr unterschiedliche Wege repräsentie- ren. Ein Überblick über die gegenwärtige Situation in Deutschland schließt sich an, bevor es im Schlussabschnitt um den Blick auf neuere Ent- wicklungen im Verhältnis von Religionen und So- zialer Arbeit geht. Der Beitrag kann sich auf um- fangreiche ältere Literatur stützen, wenn auch das Thema Religionen und Soziale Arbeit lange Zeit wenig explizites Interesse auf sich gezogen hat (Sachße /Tennstedt 1980; 1988; 1992; Sachße 1995; Kaiser 1995; Gabriel 1997). In der Gegen- wart lässt sich innerhalb der Sozialwissenschaften ein neues Interesse sowohl an den Religionen als auch an deren Bedeutung für die Tiefenstrukturen der sozialstaatlichen Entwicklung beobachten. Da- mit steht auch neuere Literatur zur Thematik der Religionen als Faktor der Entwicklung von Sozial- staat und Sozialer Arbeit zur Verfügung (Manow 2008; Kersbergen /Manow 2009; Kahl 2009; Rie- ger / Leibfried 2004). Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art122, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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