Handbuch 5. Auflage

1357 Schulwesen Von Klaus-Jürgen Tillmann Schule als soziale Institution In Schulen findet Lernen nicht mehr zufällig – gleichsam als Teil des Alltagslebens – statt, sondern es werden dafür besondere Umwelten arrangiert. Dazu gehören u. a. Schulgebäude, Lehrkräfte und Schulbücher, aber auch Zensuren und Zeugnisse. Grundlage des schulischen Lernens ist die Schrift- sprache, mit ihrem Erwerb (Alphabetisierung) be- ginnt daher jedes schulische Lernen; denn nur Wissen, das schriftlich niedergelegt ist, kann zum Gegenstand eines Lernprozesses werden, der aus dem alltäglichen Lebenszusammenhang ausgeglie- dert ist (Schulze 1980, 124). Diese Form des Ler- nens ist in unserer Gesellschaft eingebunden in eine komplexe soziale Institution, die als „Schul- wesen“ bezeichnet wird: eine Einheit von organi- sierten Normen, formalisierten Rollenbeziehungen und materiellem Apparat, durch die die Bildung und Erziehung des gesamten Nachwuchses auf Dauer gestellt wird. Zur Erfüllung dieser Aufgabe arbeitet in der Schule ein spezielles pädagogisches Personal, das für diese Tätigkeit langjährig aka- demisch ausgebildet wird: Lehrerinnen und Lehrer. Die Schule erfüllt ihre Aufgabe vor allem dadurch, dass diese Lehrer / -innen in geplanter, systemati- scher und kontinuierlicher Weise Unterricht ertei- len (Meyer 1987). Dabei wird eine Gruppe von Heranwachsenden (meist eine altersgleiche Schul- klasse) mit Ausschnitten des gesellschaftlichen Wissens konfrontiert, das in Unterrichtsfächern organisiert ist. Diese Fächer lehnen sich an wissen- schaftlichen Disziplinen an, ohne mit ihnen de- ckungsgleich zu sein. Der Lehrkraft kommt im Unterricht die Aufgabe zu, durch Planung, Me- thode und personale Zuwendung den Schüler / -in- nen die Aneignung des jeweiligen Wissens zu er- leichtern und bei Lernschwierigkeiten zu helfen (Meyer 2004). Dieser Prozess der Wissensvermitt- lung ist in der Schule jedoch weder von dem Pro- zess der Erziehung (zur Sorgfalt, zum kritischen Denken etc.) noch vom Prozess der Leistungs- bewertung (Zensuren, Zeugnisse) zu trennen. In der Lehrer / -innenrolle sind damit unterschiedliche Aufgaben vereint, die in einem gewissen Span- nungsverhältnis zueinander stehen (Ulich 1996, 109 ff.). Die institutionellen Strukturen der Schule haben sicherzustellen, dass für alle Heranwachsenden im schulpflichtigen Alter Unterricht tagtäglich immer wieder stattfindet – und dass dieser Unterricht sich an den staatlichen Vorgaben (z. B. Lehrplänen) orientiert. Zur Sicherung dieser Aufgabe greifen in der Institution Schule drei Organisationsebenen ineinander: Durch die Lernorganisation wird kon- kret festgelegt, welche Schüler / -innen mit welchen Lehrern / -innen welche Inhalte zu erarbeiten ha- ben. Instrumente dieser Lernorganisation sind Lehrpläne, Stundentafeln, Richtlinien etc. Darüber erhebt sich ein Netz organisierter Verfahrensregeln, das als Verwaltungsorganisation bezeichnet wird: Wer kontrolliert, wer entscheidet was, wer hat wel- che Rechte und Pflichten? Solche Regelungen schlagen sich z. B. in Schulmitwirkungsgesetzen, Versetzungsordnungen und Laufbahnbestimmun- gen nieder. All dies wiederum ist eingegliedert in die Makroorganisation des Schulsystems: in die Aufgliederung nach Schulformen und Bildungs- gängen, in die Festlegung von Übergangsmöglich- keiten und Abschlussberechtigungen. Ein solches modernes Schulwesen hat sich in Deutschland – wie in vielen europäischen Nach- barländern – im 18. und 19. Jahrhundert heraus- gebildet (Herrlitz et al. 2009). Es unterscheidet sich von all seinen Vorformen dadurch, dass es alle Heranwachsenden erfasst und den Schulbesuch für eine Mindestzahl an Jahren gesetzlich vorschreibt. Entstanden ist auf diese Weise ein öffentliches Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art126, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=