Handbuch 5. Auflage

1358 Tillmann  Pflichtschulsystem von erheblicher gesellschaftli- cher Bedeutung. 2003 besuchten in Deutschland etwa 9,7 Millionen Schüler / -innen eine allgemein- bildende und etwa 2,7 Millionen eine berufsbil- dende Schule. Sie wurden von mehr als 700.000 Lehrer / -innen unterrichtet (BMBF 2005). Fast 13 Millionen Menschen gehen somit in der Bun- desrepublik täglich zur Schule. Damit ist bei uns das Schulsystem – wie in allen entwickelten Län- dern – zur größten sozialen Institution geworden, für die erhebliche öffentliche Mittel aufgewendet werden. So gab der deutsche Staat im Jahr 2004 für die öffentlichen Schulen insg. 87 Mrd. Euro aus (Klemm 2008, 254). Dieses Schulsystem wird seit den 1960er Jahren in seinen Strukturen, Funktio- nen und internen Verlaufsmechanismen umfassend erforscht (Roth / Friedrich 1975; Cortina et. al 2008). Die Ergebnisse dieser Analysen fließen in Konzept- und Modellbildungen zur „Theorie der Schule“ ein (z. B. Diederich /Tenorth 1997; Terhart 2009). Das Schulsystem in der Bundesrepublik Deutschland Die geschilderten Grundstrukturen der Institution Schule finden sich in allen modernen Industrie- staaten in etwa der gleichen Weise. Ob in Frank- reich, Italien, Japan, ob in Russland oder den USA – überall treffen wir auf eine gesetzliche Schul- oder Unterrichtspflicht, auf ein öffentliches Schulsystem, auf Schulverwaltungen, Zensuren- bestimmungen und Abschlussregelungen. Fragt man nach den spezifischen Merkmalen des Schul- systems in der Bundesrepublik Deutschland, so ist vor allem auf drei Elemente der Makroorganisation zu verweisen: die staatlich-föderale Struktur, die hierarchische Gliederung des Sekundarschulwesens und die Trennung zwischen allgemeiner und beruf- licher Bildung. Diese Merkmale haben eine lange Tradition, die auf den Entstehungsprozess dieses Schulsystems in den deutschen Feudalstaaten des 18. und 19. Jahrhunderts verweist. Einen deutli- chen Traditionsbruch dazu hat es lediglich zwi- schen 1949 und 1990 im Schulwesen der DDR gegeben (Anweiler 1988). Doch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten (1990) hat dazu ge- führt, dass die spezifischen Organisationsmerkmale des DDR-Schulwesens (zentralstaatliche Lenkung, Einheitsschulsystem, polytechnische Erziehung) zugunsten einer fast völligen Anpassung an das westdeutsche Schulwesen verschwunden sind (Du- dek /Tenorth 1994). Insofern ist es zwar möglich, die gemeinsamen Grundstrukturen des Schulwe- sens in allen Bundesländern zu beschreiben; es darf jedoch nicht übersehen werden, dass es sich hierbei um die langjährig westdeutschen Strukturen han- delt. Die staatlich-föderale Struktur „Wer die Schule hat, hat die Zukunft; der preußi- sche Staat aber wird seine Schule behalten“: Dieser Satz des Preußischen Kultusministers Stiehl (Ar- beitsgruppe 1984, 32) – kurz nach der gescheiter- ten Revolution von 1848 formuliert – macht deut- lich: Schule war und ist in Deutschland eine Angelegenheit des Staates. In der Bundesrepublik wird dies in Art. 7 des Grundgesetzes festgelegt: „Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates“. Dieses Prinzip der Staatlichkeit bedeutet zunächst, dass (von einigen Ausnahmen abgesehen) der Staat die Schulen einrichtet, finanziert und trägt. Zugleich regelt der Staat in umfangreicher Weise, wie die Schule organisiert ist und was in ihr ablaufen soll. Diese staatliche Dominanz drückt sich auch darin aus, dass Lehrer / -innen in den meisten Bundesländern als Beamte auf Lebenszeit beschäftigt werden und damit in einem besonderen „Treueverhältnis“ zu ihrem Dienstherrn stehen. Neben den staatlichen Schulen gibt es in der Bun- desrepublik auch einen Sektor von Privatschulen; dazu gehören z. B. Waldorfschulen und Schulen in kirchlicher Trägerschaft (Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen 1993). 2003 besuchten im all- gemeinbildenden Bereich knapp 5% aller Schü- ler / -innen eine Privatschule (BMBF 2005, 70). Dieser Anteil steigt seit Jahren langsam, aber kon- tinuierlich. Auch diese Schulen in privater Träger- schaft werden vom Staat zugelassen, zum weit überwiegenden Teil von ihm finanziert und auf Vergleichbarkeit zum staatlichen Schulwesen hin kontrolliert. Ein solch hohes Maß an staatlichem Einfluss und staatlicher Trägerschaft findet sich durchaus nicht in allen entwickelten Ländern. So wird z. B. in den USA das öffentliche Schulwesen von der Gemeinde getragen, finanziert und auch weitgehend inhaltlich bestimmt (Dichanz 1991).

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