Handbuch 5. Auflage
1465 Soziale Bewegungen Von Roland Roth Dass soziale Bewegungen und soziale Arbeit eng miteinander verbunden sind, ist häufig bemerkt, aber selten erforscht worden. Erst in jüngster Zeit ist das Interesse an diesem vielschichtigen und spannungsreichen Wechselverhältnis stärker ge- worden (Wagner 2009). Progressive, aber auch re- aktionäre Bewegungen haben ihre Spuren in der Geschichte der Sozialberufe hinterlassen. Gelegent- lich erscheinen letztere als die eigentlichen Nutz- nießer von Sozialprotesten und geraten in den Ver- dacht, zugleich deren Totengräber zu sein. Umgekehrt werden anwaltlich aktive Professionelle aus den Humandienstleistungsberufen nicht selten als Kerngruppe sozialer Proteste identifiziert. Nach- folgend werden einige Erträge der Bewegungsfor- schung für diese Debatte aufbereitet. Definitionen und Konzepte Soziale Bewegungen sind kollektive Aktivitäten von einer gewissen Dauer, die auf eine mehr oder weniger tiefgreifende Veränderung der Gesellschaft oder deren Verhinderung abzielen und sich dabei überwiegend nicht-institutionalisierter politischer Formen und Einflusschancen bedienen. Sie unter- scheiden sich von individuellem Handeln durch die Ausbildung einer kollektiven Identität im Sinne eines Wir-Gefühls, das in erster Linie durch ge- meinsames Agieren geprägt, aber auch durch ge- teilte Überzeugungen, Symbole, Rituale, Sprache, Verhaltensweisen und andere Zeichen der Zusam- mengehörigkeit bekräftigt wird. Für ihre Ziele set- zen soziale Bewegungen in erster Linie auf Protest in Gestalt von öffentlich sichtbaren Mobilisierun- gen (z. B. Straßendemonstrationen), mit denen sie auf die öffentliche Meinungsbildung, politische Gegner und staatliche Politik einzuwirken ver- suchen. Von spontanen und einmaligen Protester- eignissen unterscheiden sich soziale Bewegungen durch ein höheres Maß an zeitlicher Kontinuität, die durch die Ausbildung eigener Organisations- formen ermöglicht wird. Dabei ist zentral, dass Bewegungen durchaus Organisationen unter- schiedlichster Art hervorbringen (Vereine, Parteien, Verbände etc.), aber nicht in ihnen aufgehen, so- lange sie soziale Bewegung bleiben wollen. Je nach Orientierung und Radikalität der gesellschaftlichen Einflussabsichten kann z. B. zwischen revolutionä- ren und reformerischen, zwischen progressiven und reaktionären Bewegungen unterschieden werden. Strittig ist, ob der Begriff soziale Bewegungen als historische Universalie behandelt werden sollte, der alle möglichen herrschaftskritischen Widersetzlich- keiten, sozialen Mobilisierungen und Rebellionen einschließt, wie z. B. chiliastische Bewegungen oder die Entstehung des Mönchstums im Mittelalter, oder nur für moderne, nationalstaatlich verfasste Gesellschaften Sinn macht, in denen der Begriff selbst seine spezifische Prägung erfahren hat. His- torisch hat sich der Begriff soziale Bewegung mit den frühbürgerlichen Revolutionen und dem Auf- kommen der Arbeiterbewegung – lange Zeit „die“ soziale Bewegung – durchgesetzt und wird seitdem für eine Vielzahl kollektiver Aktionen reklamiert. Der nationalstaatliche Rahmen macht soziale Be- wegungen zu einer politischen Kraft, die durch ihre Mobilisierungen entsprechende Veränderungen in der staatlichen Politik bewirken will. In den liberal verfassten Demokratien westlicher Prägung haben soziale Bewegungen – neben Verbänden, Gewerk- schaften und Parteien – einen festen Platz im Sys- tem der politischen Interessenvermittlung erobern können. Die Vorbildwirkung erfolgreicher Proteste und das dabei entstandene organisatorische Netz- werk haben in vielen westlichen Gesellschaften nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer Konjunktur sozialer Bewegungen beigetragen. In den USA Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art138, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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