Handbuch 5. Auflage

1474  Soziale Kontrolle Von Gaby Flösser und Katja Wohlgemuth Der 1901 von Edward A. Ross eingeführte Grund- begriff der Soziologie ist in mehrfacher Hinsicht mit Theoriebildungen, professionspolitischen Kon- zepten und praktischen Interventionsmustern der Sozialen Arbeit im Hinblick auf abweichendes Ver- halten Einzelner oder auch gesellschaftlicher Grup- pen verknüpft. Obwohl eine allgemein anerkannte Definition „sozialer Kontrolle“ fehlt, sind weit- gehend übereinstimmende Bausteine des Konzep- tes identifizierbar: Erstens bezeichnet soziale Kon- trolle eine Form (intentionalen) sozialen Handelns, das auf die Herstellung von Konformität der Ge- sellschaftsmitglieder zielt, zweitens lassen sich zwei Handlungsmuster unterscheiden, die die Konfor- mität gewährleisten sollen, die Internalisierung von Normen und Werten durch das Individuum, v. a. durch Erziehung und Sozialisation, sowie die ex- terne Sanktionierung gewünschten oder abwei- chenden Verhaltens und drittens lassen sich aus ei- ner Akteursperspektive verschiedene Instanzen sozialer Kontrolle unterscheiden. Diese Bausteine und ihre Implikationen sind im Folgenden zu ex- plizieren: Übereinstimmendes Merkmal der meisten Defini- tionen zur sozialen Kontrolle ist deren Intention, abweichendes Verhalten zukünftig zu verhindern. Ob diese Intention allein genügt, Handlungen und Strukturen als soziale Kontrolle zu identifizieren, oder ob über die Intention hinaus auch eine Wirk- samkeit gegeben sein muss, ist bereits einer der vi- rulenten Aspekte der Begriffsbestimmungen. Ebenso stellt sich die Frage, ob diverse Techniken, Maßnahmen und Interaktionen, deren Intention (zunächst) auf einer anderen Ebene liegen (bei- spielsweise Erziehung), die jedoch mittelbar ab- weichendes Verhalten verhindern und Konformität sicherstellen, unter dem Oberbegriff der sozialen Kontrolle zu subsumieren sind, was insbesondere aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive kri- tisch zu hinterfragen ist, zumal auf diese Weise eine inhaltliche Verkürzung von Erziehung oder auch Sozialisation im Dienste der Verhinderung von Ab- weichung zu befürchten wäre. Jenseits der theoretischen Debatten um die Trenn- schärfe einzelner Begriffe werden der sozialen Kon- trolle über die Verhinderung von Abweichung und die damit verbundene Herstellung von Konfor- mität hinaus diverse andere und weiterführende Intentionen zugeschrieben. Auf das Individuum bezogen geht es ihr darum, einen vermeintlich von der Mehrheit der Mitglieder einer Gesellschaft ak- zeptierten Wertekanon zu vermitteln „Social con- trol inheres in the more or less common obligatory usages and values which define the relation of one person to another, to things, to ideas, to groups, to classes, and to the society in general“ (Hollings- head 1941, 220). Diese Werte, Normen und Tradi- tionen gilt es durchzusetzen, um damit Konfor- mität zu erzielen. Intendiert ist dabei aber anders als in Konzepten der Sozialisation oder Enkultura- tion weniger die Tradierung von Normen und ge- sellschaftlichen Moralvorstellungen. „Unter sozia- ler Kontrolle werden die Prozesse undMechanismen verstanden, mit deren Hilfe eine Gesellschaft ihre Mitglieder zu erwünschtem und konformen Ver- halten anleiten will. So gesehen ermöglicht soziale Kontrolle erst das Funktionieren von Gesellschaf- ten“ (Reinhold 1991, 514). Diese Sicherstellung des „smooth functioning of a group or society“ (Theodorson /Theodorson 1969, 386) beruht auf der These, dass Abweichung und Devianz die Sta- bilität einer Gesellschaft bzw. einer Herrschaft in- frage stellen. Funktionieren kann Gesellschaft bzw. können soziale Gefüge dementsprechend nur, wenn sich der überwiegende Teil ihrer Mitglieder konform zu den innerhalb der Gruppe geltenden Normen und Verhaltenserwartungen verhält. An- dernfalls ist dies mittels Strukturen und Techniken Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art139, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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