Handbuch 5. Auflage

Soziale Kontrolle 1475 sozialer Kontrolle sicherzustellen. Orientiert sind sämtliche Praktiken sozialer Kontrolle demnach an einem Idealbild von Gesellschaft (Vincent 1885, 473), in dem Abweichung nicht existiert bzw. der Konsens hinsichtlich geltender Normen und Werte uneingeschränkt gilt. Da dieses Ideal allerdings durchaus als solches identifiziert wurde, geht es, den Begriffsbestimmungen folgend, eher um die Minimierung, Reduzierung und Einschränkung von als abweichend deklarierten Verhaltensweisen. Damit stehen Techniken sozialer Kontrolle im Ge- samtkontext der „organization of people“ (Mead 1925, 275), in dem Sinne, dass gesellschaftliche Strukturen legitimiert und manifestiert werden sollen. Dies geschieht – folgt man einer Vielzahl von Definitionen zur sozialen Kontrolle – über- wiegend im Interesse der Sicherung und Ausübung von Herrschaft. In dem Moment, in dem nicht mehr einzelne Individuen im Rahmen von Inter- aktionsprozessen im privaten Kontext soziale Kon- trolle ausüben, sondern von der „Gesamtheit aller sozialen Prozesse und Strukturen, die abweichen- des Verhalten der Mitglieder einer Gesellschaft ver- hindern oder einschränken“ (Hartfiel 1972, 355) die Rede ist und diese auf eine „organisierte Struk- tur sozialer Kontrolle“ (Cohen 1975, 73) fußen, zielen diese Techniken auf die Ausübung von Macht. Ziel ist die Sicherung des Status Quo durch die Bewahrung bis dato vermeintlich geltender Normen und Werte, um auf diese Weise grund- legende gesellschaftliche Veränderungen, die mög- licherweise delegitimierend auf das bestehende Herrschaftssystem wirken könnten, zu verhindern. Dazu nutzt „Gesellschaft“ bzw. nutzt eine mit der entsprechenden Macht ausgerüstete gesellschaftli- che Gruppierung (Exekutive oder politisch macht- volle Gruppen) die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und versucht, bei Mitgliedern, die sich ab- weichend verhalten oder denen zumindest ein er- höhtes Risiko für Abweichungen attestiert wird, „konformes Verhalten zu erzielen oder zu erhöhen und abweichendes Verhalten zu verhindern oder zu reduzieren“ (Reinhold 1991, 327 f.). Neben den angeführten, durchaus variierenden In- tentionen, die mit sozialer Kontrolle verbunden sein können, ist deren normative Dimension das zweite zentrale Element der vielfältigen Begriffs- bestimmungen. Formen sozialer Kontrolle, die sich vorwiegend auf Interaktionen im privaten Kontext beschränken (bspw. Prozesse der Normverdeutli- chung zwischen Eltern und Kindern) können im Sinne der Tradierung von Normen und Werten gedeutet werden. Sie stellen über die Ausbildung eines Gewissens eine mittelbare Form sozialer Kon- trolle dar, die möglicherweise sogar wirksamer ist, als direkte Formen der Kontrolle (Lamnek 1996, 304 f.). Unabhängig davon gehen sie jedoch – wie jede Form sozialer Kontrolle – von einem weit- gehend gültigen gesellschaftlichen Wertekanon aus, der zu bewahren ist bzw. zu dem Konformität herzustellen ist. Welche Werte und Normen Teil dieses Kanons sind, ist nicht (nur) quantitativ in dem Sinne bestimmbar, dass die Majorität der Mit- glieder einer Gesellschaft sie teilen, sondern es hängt im Wesentlichen von der Definitionsmacht der Gruppen ab, die ein Interesse an der Durchset- zung dieser Werte haben. „The definition of social control […] implies that a major issue in the study of social control must bet the study of who is it in a society that creates and upholdes collective de- finitions of behaviors and situations as problema- tic“ (Davis / Anderson 1983, 18 f.). Abweichung und abweichendes Verhalten sind daher als Zu- schreibungsprozesse zu identifizieren und Normen und Werte als Gegenstand interaktiver Aushand- lungsprozesse sowie gesellschaftlicher Transforma- tionsprozesse. Im Zentrum der Theorien sozialer Kontrolle steht damit auch die Frage „how people define and respond to deviant behavior“ (Black 1984, 5). Handlungsleitende Voraussetzung für jegliche Form sozialer Kontrolle in diesem Sinne der Erzielung von Konformität ist die Idee, dass es Individuen gibt, „die aufgrund ihrer Sozialisation und Lebensumstände nicht in hinreichendem Maße die soziokulturellen Werte und Normen ver- innerlicht (Internalisierung) haben und auch nicht aus Einsicht in die Notwendigkeit der Einhaltung sozialer Regeln normgerecht handeln“ (Hillmann, 2007, 454). Es besteht also der generelle Verdacht schlecht erzogener oder uneinsichtiger Individuen, die im Dienste der gesellschaftlichen Ordnung der sozialen Kontrolle bedürfen. Eng verbunden mit der Frage nach der Definiti- onsmacht im Prozess der Durchsetzung von Nor- men ist die nach den Akteuren, die im Kontext sozialer Kontrolle aktiv sind. Auszugehen ist von einer die Kontrolle ausübenden Person oder Gruppe sowie von einer zweiten Person oder Gruppe, die kontrolliert wird. Im sozialen Nah- raum handelt es sich dabei oft um die Interaktion

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