Handbuch 5. Auflage
1515 Soziale Sicherung Von Gerhard Bäcker Soziale Sicherung und Sozialpolitik in Deutschland: Entwicklungstrends Wenn in Deutschland von der Sozialen Sicherung bzw. vom System der Sozialen Sicherung gespro- chen wird, so ist damit in der Regel der auf Ein- kommensübertragungen basierende Kernbereich von Sozialstaat und Sozialpolitik gemeint: Zum System der sozialen Sicherung zählen demnach die fünf Zweige der Sozialversicherung (Gesetzli- che Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenver- sicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Pfle- geversicherung und Arbeitslosenversicherung), die berufsständischen Sondersysteme (u. a. Be- amtenversorgung, Versorgungssysteme für freie Berufe), die fürsorgeförmige Grundsicherung (SGB II und SGB XII) und die steuerfinanzierten Transfers (u. a. Kindergeld, BAföG, Elterngeld). Die Strukturelemente von Sozialstaat und Sozial- politik begrenzen sich aber nicht auf das System der sozialen Sicherung, sie greifen weit darüber hi- naus: Sie reichen von den rechtlichen Regelungen von Arbeitsmarkt, Arbeitsverhältnis und Arbeits- bedingungen bis hin zur allgemeinen Arbeits- markt- und Beschäftigungspolitik, von der berufli- chen Ausbildung bis hin zur Betriebs- und Unternehmensverfassung und zum Tarifvertrags- wesen, vom Gesundheitswesen und der Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Diensten und Ein- richtungen auf der kommunalen Ebene bis hin zur Ausgestaltung des Steuerrechts. Der Begriff Sozial- staat ist Ausdruck für die aktive, gestaltende Rolle, die der demokratische Staat im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einnimmt, und kenn- zeichnet zugleich einen historisch-konkreten Ge- sellschaftstyp, der eine entwickelte marktwirt- schaftlich-kapitalistische Ökonomie mit dem Prinzip des sozialen Ausgleichs verbindet. Das System der sozialen Sicherung reagiert auf so- ziale Probleme und Risiken, deren Bandbreite sich nicht erschöpfend aufzählen lässt. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass soziale Risiken und Probleme nicht per se vorhanden sind. Sie werden sozial kon- struiert und konstituiert, d. h., sie werden erst in einem politischen Prozess entdeckt und definiert. Anlass und Gegenstand dieses politischen Diskus- sions- und Verhandlungsprozesses sind jeweils so- wohl quantitative (z. B. Zahlen, Wirkungen) wie qualitative Argumente (z. B. Wertentscheidungen, Veränderungen im öffentlichen Problembewusst- sein, wie in der Einschätzung individueller und fa- miliärer Hilfepotenziale). Mit anderen Worten: Welcher Hilfe- und Unterstützungsbedarf für wel- chen Lebenslagenbereich, wie und in welcher Form letztlich durch das System der sozialen Sicherung abgedeckt wird, hängt nicht zuerst von öffentlich wahrgenommenen Bedarfslagen und sozioöko- nomischen Verhältnissen ab. Vielmehr entscheiden gesellschaftliche und weltanschauliche Normen sowie übergeordnete politische und soziokulturelle Vorstellungen darüber, ob und welche soziale Risi- ken und soziale Probleme überhaupt als solche an- erkannt sowie welche Maßnahmen und Einrich- tungen dann auch angeboten und finanziert werden. Die Frage, was als gesellschaftliches Pro- blem und Risiko anerkannt und als veränderungs- bedürftig betrachtet wird und was als privates Pro- blem angesehen wird und in Eigenverantwortung gelöst werden muss, ist deshalb zutiefst politischer und damit normativer Natur. Die möglichen wie praktischen Antworten auf diese Frage fallen stets sehr unterschiedlich aus und zwar in Abhängigkeit von den jeweiligen Vorstellungen von sozialer Ge- rechtigkeit. Wie die historischen Entwicklungslinien der Sozi- alpolitik in Deutschland ebenso wie internationale Vergleiche zeigen, wird die Frage nach der Zielrich- Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art142, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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