Handbuch 5. Auflage
1516 Bäcker tung und dem Ausmaß einer sozialpolitischen In- tervention in Abhängigkeit von der Wahrnehmung und Anerkennung sozialer Risiken sowie von den Vorstellungen von Gerechtigkeit und Chancen- gleichheit sehr verschieden beantwortet. Die Aus- gestaltung des Sozialstaates allgemein und des Sys- tems der sozialen Sicherung im Besonderen ist damit immer auch Ausdruck von mehrheitlich ver- tretenen Leitbildern und Wertvorstellungen : Es geht um die Frage, welches Verständnis eines gesell- schaftlichen Zusammenlebens vorherrscht und welcher Stellenwert hierbei den Maßstäben von Gerechtigkeit, Solidarität und sozialem Ausgleich zukommt. Diese Grundentscheidungen sind für die Ausprägung von Sozialpolitik letztlich wichti- ger als die volkswirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen, die den Spielraum für die Finanzierung sozialpolitischer Leistungen vorgeben (Bäcker et al. 2008). Die spezifischen Ausprägungen und institutionel- len Formen der sozialpolitischen Absicherung beim Eintreten sozialer Risiken und Probleme in Deutschland müssen von daher im historischen Kontext interpretiert werden: Der Beginn staatli- cher Sozialpolitik ist untrennbar mit dem Über- gang zur kapitalistischen Produktionsweise ver- bunden. Bis dahin prägten familiäre Unterstützung, kommunale Armenfürsorge und ständische Siche- rungseinrichtungen der Zünfte das Bild der mittel- alterlichen und spätfeudalen Gesellschaft bis ins 19. Jahrhundert hinein. Die gesellschaftliche Um- wälzung infolge der Durchsetzung der kapitalisti- schen Produktionsweise bewirkte einen tiefgreifen- den Strukturwandel der Risiken selbst und entzog zugleich den traditionellen Sicherungsformen rasch und nachhaltig die soziale und ökonomische Grundlage. Insbesondere die Industrialisierung und die damit einhergehende Einbeziehung wachsen- der Teile der Bevölkerung in das System lohn- abhängiger Erwerbsarbeit schuf eine von Grund auf neue Sozialstruktur und damit verbundene so- ziale Probleme. Es waren vor allem die Arbeiter und ihre politi- schen und gewerkschaftlichen Organisationen, die sich seit Mitte des vorigen Jahrhunderts mit sozial- politischen Forderungen an den Staat wandten. Diese richteten sich zunächst vornehmlich auf di- rekte staatliche Eingriffe in den Produktionspro- zess etwa durch zeitliche Beschränkung des Ar- beitstages, Verbot der Kinderarbeit und sonstige Arbeitsschutzvorschriften. Der Staat reagierte auf diesen sozialen Druck mit einer im Grundsatz kompensatorischen Befriedungsstrategie, die in den 1980er Jahren des vorigen Jahrhunderts in der Sozialversicherungspolitik unter Bismarck zum Aus- druck kam. Damit fand die Forderung nach prä- ventiven, die Verfügungsgewalt des Kapitals über die menschliche Arbeitskraft einengenden sozial- politischen Interventionen zunächst kaum Berück- sichtigung. Doch trug der Staat durch die Einrich- tung von Sozialversicherungsinstitutionen dem Tatbestand Rechnung, dass die Reproduktion der abhängig Beschäftigten (und ihrer Angehörigen) nicht von selbst durch marktvermitteltes Einkom- men gewährleistet ist, sondern einer allgemeinen, kollektiven Regelung bedarf (Reidegeld 1996). Neben diesem zentralstaatlich initiierten und re- gulierten Versicherungssystem, das an den Risiken der Lohnarbeit ansetzte (Arbeiterpolitik) , kam der auf kommunaler Ebene angesiedelten Armenfür- sorge erhebliche Bedeutung zu. Während sie in der Industrialisierungsphase den Prozess der Proletari- sierung aktiv abstützte, entwickelte sie sich im Zuge des Ausbaus der Sozialversicherung immer mehr zur letzten Sicherung für diejenigen, denen die (dauerhafte) Eingliederung in das System der lohnabhängigen Erwerbsarbeit nicht gelang und ein Rückgriff auf die Familie nicht möglich war. Die Arbeiterversicherungspolitik und die Armen- politik bildeten so zwei gegensätzlich konstruierte, aber inhaltlich eng miteinander verknüpfte Ele- mente staatlicher Sozialpolitik (Leibfried /Tenn- stedt 1985). Die staatliche Sozialpolitik in Deutschland hat bis zum Ende des 2. Weltkriegs – beginnend im Kaiserreich über die Weimarer Republik bis zum Nationalsozialismus – einen wechselvollen Ver- lauf genommen. Insgesamt lässt sich in dieser Zeitspanne ein eher zögerlicher Ausbau feststel- len, der sich primär auf die soziale Sicherung der abhängig Beschäftigten und ihre Familienangehö- rigen erstreckte. Die Entwicklung wurde zudem von teilweise dramatischen Rückschlägen unter- brochen: Inflation, Weltwirtschaftskrise, natio- nalsozialistische Machtübernahme. Insgesamt blieb – aus heutiger Sicht betrachtet – das Leis- tungsniveau kärglich und das Leistungsspektrum auf wenige Risiken und Bevölkerungsgruppen be- schränkt (Ritter 1998). Zwar wurde in der Wei- marer Reichsverfassung die Soziale Sicherung
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