Handbuch 5. Auflage

Soziale Sicherung 1535 Armutsfeste Absicherung Die anhaltende Arbeitslosigkeit ist nicht nur die zentrale Ursache für die Finanzierungsprobleme des Sozialstaates. Arbeitslosigkeit und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit führen zu gravierenden gesellschaftlichen und sozialen Folgeproblemen: Der Ausschluss aus der Erwerbsarbeit ist eng mit dem Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung verbunden, gefährdet die gesellschaftliche, kultu- relle und politische Teilhabe und kann zur Des- integration ganzer Bevölkerungsgruppen führen. Insofern zählen der Abbau von Arbeitslosigkeit und die Erhöhung des Beschäftigungsniveaus zu einer vorrangigen Aufgabe. In erster Linie sind die Wirtschafts- und Finanzpolitik gefordert, um durch Wachstumsdynamik mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Arbeitsmarktpolitik kann und muss hier mit den Instrumenten der aktiven Arbeitsmarkt- politik ergänzend und sozial ausgleichend hin- zutreten. Der in der Politik eingeschlagene Weg, Arbeitslose durch die Absenkung von Transferleis- tungen, administrative Zwänge und Sanktionen zur Aufnahme von Arbeit zu drängen, ist hingegen beschäftigungspolitisch wenig Erfolg versprechend und sozialpolitisch bedenklich. Denn Arbeitslosig- keit ist Folge fehlender Arbeitsplätze, nicht aber Folge von unzureichenden Beschäftigungsanreizen des sozialen Sicherungssystems oder gar fehlender Bereitschaft der Betroffenen, sich in den Arbeits- markt zu integrieren. Die Position, (fast) jede Ar- beit ist besser als keine, lässt die zentrale Frage nach der Qualität von Arbeit unberücksichtigt und ist orientiert auf die Ausweitung von prekärer und Niedriglohnbeschäftigung; ein hochentwickeltes Land wie Deutschland kann jedoch nur mit hoch- wertigen, qualifizierten Arbeitsplätzen sein Ein- kommens- und Wohlfahrtsniveau halten. Die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit muss vor Einkommenseinbrüchen und Armut schützen und die Rechtsposition des Arbeitslosen stärken, statt die Unterstützungsleistung immer stärker zu begrenzen und zu konditionieren. Eine (Mindest-) Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand steht auch Arbeitslosen zu. Dies ist kein Plädoyer für ein bedingungsloses Grundeinkommen außerhalb des Arbeitsmarktes, sondern für eine Verbindung von sozialer Sicherheit und der Integration in das Er- werbssystem. Verbindung von Vorsorge und sozialem Ausgleich sowie von konsumtiven und investiven Leistungen Die Vermeidung von sozialen Risiken und Proble- men im Sinne einer vorsorgenden, präventiven Politik hat Vorrang vor der reinen Nachsorge und Kompensation. Dieser Grundsatz gilt für die Kran- kenversicherung und das Gesundheitssystem wie für die Absicherung bei Arbeitslosigkeit und die Arbeitsmarktpolitik. Es ist immer besser, das Ent- stehen von Krankheiten zu vermeiden, statt eine aufwändige Behandlung durchzuführen. Auch ist es geboten, Phasen von Arbeitslosigkeit zu vermei- den, so durch ausreichende schulische und beruf- liche Bildung und durch ergänzende Qualifizie- rungs- und Eingliederungsmaßnahmen, statt Arbeitslose zu finanzieren. Und wenn Armut ver- mieden werden soll, dann muss an den Ursachen angesetzt werden, da sich die Integration in die Gesellschaft nicht auf die Zahlung von Transfers reduzieren lässt. Dennoch kann sich Sozialpolitik nicht in der Vor- sorge erschöpfen. Immer wird es auch notwendig sein, die Betroffenen bei eingetretenen Problemen zu unterstützen, ihnen ein ausreichendes Einkom- men zu zahlen und gesellschaftliche Teilhabe zu er- möglichen. Denn durch die Sicherung von Chan- cen- oder Startgerechtigkeit und die Förderung von Beschäftigungsfähigkeit allein können die so- zialen Probleme und Folgewirkungen, die mit dem Wirken der Marktkräfte verbunden sind, nicht ge- löst werden. Auch wenn es richtig ist, die Verant- wortung der Menschen für ihr Leben zu betonen, so wäre es falsch, soziale Probleme als Fehlverhalten zu interpretieren und die Betroffenen durch soziale Ausgrenzung gleichsam zu bestrafen. Vorsorge und sozialer Ausgleich verbinden und ergänzen sich deshalb und sind keine Alternativen.

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