Handbuch 5. Auflage

1534 Bäcker  Weiterentwicklung der Sozialversicherung statt Mindestsicherung und privater Vorsorge Im internationalen Vergleich weist das deutsche System der sozialen Sicherung eine durchaus hohe Leistungsfähigkeit auf. Dies gilt auch und gerade für die Sozialversicherung, die sich mit ihren Ele- menten Lohn- und Beitragsorientierung, Lohn- ersatz und Leistungsdynamik, sozialer Ausgleich sowie paritätische Mittelaufbringung und Selbst- verwaltung als gut geeignet erwiesen hat, die gro- ßen Lebensrisiken wie Invalidität, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfall ab- zusichern. Konstitutiver Bestandteil der Sozialver- sicherung, der sie sowohl von der Privatversiche- rung als auch von Fürsorgesystemen unterscheidet, ist vor allem die Verknüpfung von Versicherungs- prinzip und Solidarprinzip. Hier ergänzen sich Ei- genverantwortung und sozialer Ausgleich, Leis- tungsorientierung und Lebensstandardsicherung. Gleichwohl sind die Schwächen und Defizite der Sozialversicherung nicht zu übersehen: Ihre Be- grenzung auf die abhängig Beschäftigten und re- guläre Beschäftigungsverhältnisse führt zu Siche- rungslücken und bei der Finanzierung zu Verteilungsungerechtigkeiten. Reform und Weiter- entwicklung der sozialen Sicherung bedeutet des- halb, den sozial-strukturellenWandel in der Gesell- schaft zu berücksichtigen und die individuellen Handlungsoptionen der Menschen sozialpolitisch zu flankieren. Die Voraussetzungen dafür sind zu verbessern, dass die vom klassischen männlichen Bild der Normalbiographie und des Normalarbeits- verhältnisses abweichenden Lebensformen und -entwürfe abgesichert werden. Damit ist die Auf- gabe angesprochen, im System der Sozialen Siche- rung und der Familienpolitik die Orientierung am hergebrachten Familien- und Frauenbild zu über- winden, die eigenständige soziale Absicherung von Frauen zu verbessern und die parallele Vereinbar- keit von Beruf und Familie möglich zu machen. Und die Umbrüche in der Arbeitswelt erfordern die Ausweitung der Sozialversicherung und ihrer Finanzierung auf alle Erwerbstätigen bzw. auf die gesamte Bevölkerung im Sinne einer Bürger- oder Volksversicherung. Die Analyse der Lebens- und Arbeitsverhältnisse zeigt, dass in einer modernenWissens- und Dienst- leistungsgesellschaft der überwiegende Teil der Be- völkerung auf kollektive Sicherungseinrichtungen angewiesen bleiben wird. Gerade weil sich traditio- nelle Lebensweisen und soziale Bindungen auf- lösen, Erwerbsverläufe instabiler werden und sich die Risiken auf dem Arbeitsmarkt verschärfen, hat das Bedürfnis nach sozialer Sicherheit und verläss- lichen, allgemein zugänglichen Leistungsangeboten im Sozial- und Gesundheitswesen eine hohe Be- deutung. Sicherlich sind Erwerbstätige in einer höheren Einkommens- und Statusposition nicht zwingend auf den Solidarausgleich angewiesen, sondern können sich wegen ihrer „guten Risiken“ günstiger in einer Privatversicherung absichern. Ein soziales Sicherungssystem jedoch, das sich ten- denziell nur noch aus denjenigen zusammensetzt, die der Solidarität bedürfen, und von den Leis- tungs- und Finanzierungsfähigen verlassen wird, die sich privat absichern, kann sich schnell zu einer diskriminierten Versorgung „zweiter Klasse“ ent- wickeln. Auch deshalb ist die Aufhebung von privi- legierenden Sondersystemen und -rechten für ein- zelne Gruppen von Erwerbstätigen (Selbstständige, Beamte, Freiberufler, besser verdienende Arbeit- nehmer) geboten. Für die Gewährleistung von sozialer Sicherheit ha- ben die Prinzipien von Lohnersatz und Lebens- standardsicherung eine unverändert große Bedeu- tung. Denn eine gesicherte Lebensführung und -planung ist in einem System, das lediglich eine Mindest- oder Basissicherung bietet, nicht gewähr- leistet. Freiwillige private Vorsorge kann hier zwar einen Ausgleich bieten, aber die Absicherung über Versicherungs- und Finanzmärkte kennt keinen Solidarausgleich und benachteiligt all jene, die auf- grund ihrer ungünstigen Arbeitsmarkt-, Lebens- und Einkommenslage weder bereit noch fähig sind, zu sparen oder Versicherungsprämien zu zah- len. Systeme einer Mindestsicherung, zumal wenn sie über Steuern finanziert werden, laufen zudem Gefahr, mit Einkommensanrechnungen und Be- dürftigkeitsprüfungen verbunden zu werden. Be- dürftigkeitsgeprüfte Systeme, in denen die Mittel- schicht nicht mehr eingebunden ist, verlieren aber schnell an Akzeptanz. Sozialpolitik als Fürsorgepo- litik geht an den Interessen jener vorbei, die glau- ben, dass der Sozialstaat in erster Linie den Men- schen etwas gibt, die die Leistungen nicht verdient haben, aber von den Leistungsträgern der Gesell- schaft finanziert werden muss.

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