Handbuch 5. Auflage

1538  Soziale Ungleichheit und Sozialpolitik Von Stephan Lessenich Markt und Staat als Systeme sozialer Ungleichheitsproduktion In modernen, demokratisch-kapitalistischen Ge- sellschaften bestimmen maßgeblich zwei systemi- sche Arrangements in komplexem Zusammenwir- ken die gesellschaftliche Verteilung individueller Lebenschancen und sozialer Statuspositionen: Markt und Staat. Moderne Gesellschaften sind zuallererst Markt- gesellschaften: Märkte sind die gesellschaftlichen Orte nicht nur der wirtschaftlichen Wertschöp- fung, sondern auch der unternehmerischen Profit- produktion sowie insbesondere der hauptsächli- chen Einkommenserzielung privater Haushalte. Das durchschnittlich erwartbare Mitglied einer Marktgesellschaft deckt die Lebensbedarfe seiner selbst und ggf. der von ihm Unterstützungsabhän- gigen über den regelmäßigen, marktförmigen Tausch seiner Arbeitskraft gegen Lohneinkommen. Der klassischen Analyse moderner Marktgesell- schaftenMaxWebers folgend (Weber 1922, 177 ff.) werden die ungleichen sozialen Lagen ihrer Mit- glieder wesentlich dadurch bestimmt, dass sie über je unterschiedliche Marktchancen verfügen: Zum einen ist typischerweise ihre Ressourcenausstattung ungleich (etwa im Sinne der Verfügung über hö- here oder niedrigere Qualifikationen), zum ande- ren sind die Möglichkeiten der Verwertbarkeit dieser Ressourcen auf real existierenden Märkten (z. B. im Sinne der je aktuellen Nachfrage konkre- ter Arbeitgeber nach bestimmten Qualifikationen) ebenfalls ungleich verteilt. Nach diesen unter- schiedlichen (und im Zeitverlauf sich wandelnden) „Erwerbschancen“ ordnet sich Weber zufolge die Sozialstruktur der modernen Marktgesellschaft: Menschen mit den gleichen typischen Lebenschan- cen, bestimmt durch die jeweilige Verfügbarkeit über und Verwertbarkeit von Ressourcenbesitz auf Märkten, nehmen die gleiche „soziale Klassenlage“ ein, bilden – zunächst objektiv-analytisch – eine gemeinsame „Erwerbsklasse“. Moderne Gesellschaften sind aber nicht nur markt- wirtschaftlich organisiert, sondern auch wohl- fahrtsstaatlich verfasst. Märkte wirken, werden sie sich selbst und ihren ureigenen Mechanismen überlassen, längerfristig selbstzerstörerisch: Sie füh- ren zur ruinösen Konkurrenz der Marktteilnehmer, zur Übernutzung natürlicher und „Überausbeu- tung“ menschlicher Ressourcen. Märkte bedürfen daher grundsätzlich der „Einbettung“ in und „Ein- richtung“ durch soziale und politische Institutio- nen (Polanyi 1957; Beckert 1997). Ohne die poli- tische Herstellung einer „Marktordnung“ bzw. die staatliche Rahmung und Regulierung des Markt- geschehens können Marktgesellschaften nicht dauerhaft als solche existieren. Historisch hat sich – allerdings nicht nur aus solch funktionalen Gründen, sondern maßgeblich auch über den Kampf der Lohnarbeiterschaft um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen vermittelt (Lessenich 2008b) – ein Komplex öffentlicher, marktbegren- zender Institutionen herausgebildet, für den sich im Zuge der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Bezeichnung „Wohlfahrtsstaat“ etabliert hat. Wohlfahrtsstaaten betreiben eine interventionisti- sche Sozial-Politik, verstanden als eine aktive poli- tische Gestaltung der gesellschaftlichen Verhält- nisse und der sozialen Ordnung durch staatliche Programme und Institutionen. Der Staat wird so, neben und im Zusammenspiel mit dem Markt, zum Ko-Generator von Lebenschancen und Ko- Produzent sozialer Lagen in der Marktgesellschaft. Und dies in einem doppelten Sinne: Einerseits er- möglicht er durch seine permanente Intervention überhaupt erst die effektive Durchsetzung moder- ner Formen der Marktvergesellschaftung; anderer- seits ist er ebenso permanent damit beschäftigt, Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art143, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=