Handbuch 5. Auflage
1562 Sozialmanagement Von Armin Wöhrle Der Begriff Sozialmanagement ist ein schillernder Begriff. Sein Schillern kommt zustande, weil er aus zwei, in den Diskussionssträngen der Sozialen Ar- beit nicht unmittelbar kompatiblen Wortbestand- teilen besteht. Der Reihe nach wird auf die Vorsilbe „Sozial“, den Begriff „Management“, auf die Dis- kussionen über das Sozialmanagement und seine Definition einzugehen sein. Die Vorsilbe „Sozial“ Die pragmatische Betrachtungsweise stellt fest, dass Soziale Arbeit nicht nur ehrenamtlich geleistet wird und sobald sie durch Organisationen erbracht wird – ob nun in öffentlichen Verwaltungen (Ju- gend- und Sozialämter), bei freigemeinnützigen Trägern (Wohlfahrtsverbänden, kleinen e. V.), in oder durch Wirtschaftsunternehmen (als betrieb- liche Sozialarbeit, aber auch als Sozialarbeit mit Gewinnabsicht) – gemanagt werden muss. Die wertende Betrachtungsweise versteht die Vorsilbe „Sozial“ als Ausrichtung auf ein Management, das sozialpolitischen, gesellschaftlichen und fachlichen (sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen) Ansprüchen, letztlich ethisch-moralischen Grund- sätzen zu folgen hat im Gegensatz zu einem am Gewinn orientierten Managen. Diese Betrach- tungsweise ist einerseits durch das Sozialstaatspos- tulat untersetzt, andererseits durch die Professio- nalität, die im Rahmen der Sozialen Arbeit durch Reflexion und Theorie herausgebildet wird. Professionelle Leistungen der Sozialen Arbeit wer- den durch den Staat und / oder die Gemeinschaft finanziert, und damit werden Steuerungsmecha- nismen für das „Soziale“ vorgegeben. Auch wenn hier neuerdings „Als-ob-Märkte“ geschaffen und auf Marktmechanismen bei der Auftragsvergabe gesetzt wird, kann keineswegs von einem freien Markt sozialer Dienstleistungen gesprochen wer- den. Bei der Vergabe sozialer Leistungen an Hilfe- bedürftige bleibt der Auftrag des Staates erhalten. Fraglich ist lediglich, welche Steuerungslogik und welche Instrumente effektiver im Interesse der Be- troffenen wirksam werden und welche im Interesse bestimmter sozialpolitischer Weichenstellungen als effektiv angesehen werden. Unter dem Aspekt der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit verlangt der Anspruch des „Sozia- len“ eine eigenständige Betrachtungsweise (Merten 1997). Im Sinne einer Disziplin bedarf es eines quasi autonomen Status. Als unabhängige Fach- lichkeit nur den eigenen disziplinären und profes- sionellen Kategorien verpflichtet, werden soziale Problemlagen analysiert und Handlungsstrategien zu ihrer Bearbeitung bzw. Lösung erarbeitet. Diese Betrachtungsweise darf keinem fremden Auftrag folgen und ist legitimiert, sich kritisch mit beste- henden gesellschaftlichen und politischen Verhält- nissen auseinanderzusetzen. Für die organisationale Steuerung sind beide As- pekte des „Sozialen“ von Bedeutung, wobei sich beide nicht decken müssen. Durch den Auftrag- und Finanzgeber werden zunehmend Instrumente der Wirkungssteuerung eingesetzt, und von den Auftrag nehmenden Organisationen wird ver- langt, Ergebnisse zu belegen. Dies ist dadurch be- gründet, dass der Auftrag- und Finanzgeber die Verausgabung öffentlicher Mittel legitimieren muss. Aus der Eigenlogik der Fachlichkeit Sozialer Arbeit betrachtet, können sowohl die durch den Auftraggeber vorgegebenen Ziele als auch die In- strumente des Wirkungsnachweises umstritten sein. Aus Sicht des Finanzgebers können wiede- rum die Konzepte, die Professionelle im Interesse der Klientel für angemessen halten, zu kosten- intensiv und damit sozialpolitisch nicht durch- setzbar sein. Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art145, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=