Handbuch 5. Auflage

1568 Wöhrle  wurde, muss von einem offenen Zustand aus- gegangen werden. Es ist unklar, wohin das Sozial- management im Wissenschaftsgefüge gehört, und es existiert keine eigenständige Theoriebildung. Festgehalten werden kann aus dem bisher Gesag- ten, dass für die Organisationen der Sozialen Ar- beit schon immer eine Führung und Steuerung existieren musste. Diese wird seit den 1990er Jah- ren mit dem Begriff des Sozialmanagements ver- sehen. Über ihre Bewertung wird gestritten. Wäh- rend das Sozialmanagement von einem Teil der Diskussionsteilnehmenden als ein Eingriff in die Autonomie der Sozialen Arbeit erlebt wird, erwar- ten sich andere dadurch eine neue Dimension des Zugriffs auf Sozialpolitik. Beide Positionen sollten als geschichtlich überwunden angesehen werden. Management in der Sozialwirtschaft und Sozialmanagement Während Wendt (2002; 2007) Sozialmanagement in den Kontext der Sozialwirtschaft stellt und da- mit eine Bandbreite bis hin zur Regelung des all- täglichen Lebens aufmacht, will Merchel (2009) Sozialmanagement ausschließlich auf die einzelne Organisation und deren Steuerung (Betriebsfüh- rung) verstanden wissen. Für Merchel ist das keine infrastrukturbezogene und schon gar keine sozial- politische Kategorie. Hier kann angemerkt werden, dass vermutlich der erste Vorschlag zu weit greift und damit das Spezifische des Sozialmanagements nicht fassen kann, der zweite jedoch zu eng, da mit dem Sozialmanagement – wie mit dem Manage- ment in anderen Branchen auch – mehr verbunden ist, als lediglich die Betriebsführung. Gerade aus einem kritischen Verständnis der Sozialen Arbeit sollte sich der Anspruch der Einmischung auch auf das Sozialmanagement übertragen. In dieser Zwischenzeit ungeklärter Verortungen soll hier eine vorläufige Definition vorgenommen werden. Dabei soll zwischen einem Management der Sozialwirtschaft und einem Sozialmanagement unterschieden werden. Hinsichtlich des Managements in der Sozialwirt- schaft muss mitbedacht werden, dass Organisatio- nen, in denen Soziale Arbeit als Dienstleistung an- geboten wird, auch in anderen Sektoren tätig sind. Neben dem Sozialmanagement muss gleichzeitig ein Management für den Gesundheits- und Pflege- bereich, für den Bildungsbereich usw. betrieben werden. Manche Betriebe sind stark auf ehrenamt- liches Engagement angewiesen, andere von öffent- lichen Mitteln abhängig und wieder andere wirt- schaften profitorientiert. Alle Mischformen sind möglich. Da unterschiedliche Fachlichkeiten im Bezugsrahmen abgedeckt werden müssen, ist hier ein Management tätig, das nicht allein, aber auch der Fachlichkeit Sozialer Arbeit verpflichtet ist. Stärker eingegrenzt lässt sich ein Sozialmanagement definieren mit einem klaren Bezug zur Sozialen Ar- beit, deren Fachlichkeit, ihren Standards und ihrem Code of Ethics, die durch die Studiengänge und die Berufsorganisationen der Sozialen Arbeit ge- setzt und weiterentwickelt wird. Hinsichtlich der zu erfüllenden Funktionen lässt sich Sozialmanagement definieren als Führung und Leitung in Organisationen bezüglich der Leis- tungen, die der Sozialen Arbeit zugerechnet wer- den können. Als Management umfasst das Aufga- bengebiet die Rechtssicherheit bezüglich der Organisation und der vertraglichen Abschlüsse im Innen- und Außenverhältnis, die Finanzierung der Organisation und die Vergütung der Beschäftigten, die Verantwortung für das Personal (inklusive Ein- stellung, Personalentwicklung und Kündigung), die Dienst- und Fachaufsicht über die Beschäftig- ten, die Qualitätssicherung, das Marketing und die Weiterentwicklung der Strukturen, um zukünftig als Organisation bestehen zu können, die Außen- vertretung inklusive der Einwerbung von Mitteln, aber auch der Einmischung in sozialpolitische Dis- kussionen und des Lobbyismus. Sozialmanage- ment ist aber auch schon dann gegeben, wenn nur Teile dieser Funktionen erfüllt werden. Die anstehende Forschung muss verdeutlichen, wie eng oder weit Managementkonzepte, welche die Soziale Arbeit betreffen, gedacht werden kön- nen, und die Fachdebatte muss aushandeln, wo die disziplinäre Zuordnung des Sozialmanagements vorgenommen werden soll, woraus sich wiederum erst die Bandbreite des Handlungsspektrums de- finieren lässt (vgl. Wöhrte 2011). Die Vorlagen werden erfahrungsgemäß diesbezüglich durch die Praxis gegeben, die aus Existenzsicherungsgründen auslotet, während die Forschung nachholend Ein- ordnungen vornimmt. Wünschenswert wäre, wenn durch mehr wissenschaftlich begleitende Entwick- lungsvorhaben Prozesse begleitet werden könnten.

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