Handbuch 5. Auflage
1594 Sozialpolitik Von Stephan Köppe, Peter Starke und Stephan Leibfried Einleitung Seit dem Aufkommen des Begriffs Sozialpolitik in der Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich sein de- finitorischer Gehalt ständig gewandelt. Lorenz von Stein (1850) kann als der erste Theoretiker der Sozialpolitik gelten, wenngleich er den Begriff zu- nächst selbst nicht verwendet. Seine Vorstellungen orientieren sich stark an der hegelschen Philoso- phie, insbesondere an der Unterscheidung von Staat und (bürgerlicher) Gesellschaft. „Soziale Ver- waltung“ sollte zwischen diesen beiden, von jeweils spezifischen Gesetzlichkeiten gelenkten, Sphären vermitteln. Im deutschen Sprachraum erfolgt die Konkretisierung des Begriffs Sozialpolitik in der Gründung des „Vereins für Socialpolitik“ 1873. Erst rund hundert Jahre später findet Sozialpolitik als „social policy“ auch international breitere Reso- nanz, denn im angloamerikanischen Sprachraum waren zunächst die Begriffe „welfare“ oder „social security“ geläufiger (Cahnman / Schmitt 1979; Kaufmann 2003a). Deutschland war nicht nur re- algeschichtlich – mit den bismarckschen Sozialver- sicherungen –, sondern auch begriffsgeschichtlich ein Pionier der Sozialpolitik. Dennoch wurde der Begriff im Verlauf seiner rund 150-jährigen Ge- schichte auch hier immer wieder von konkurrie- renden Bezeichnungen überschattet und, zumin- dest zeitweise, verdrängt. Hierzu gehören „die soziale Frage“ und „die Arbeiterfrage“, „Sozialre- form“, „soziale Marktwirtschaft“, „Sozialstaat“ bzw. „sozialer Rechtsstaat“, „soziale Sicherheit“, „Gesellschaftspolitik“ und „Wohlfahrtsstaat“ (siehe auch Lessenich 2003). Eine Besonderheit des Begriffs Sozialpolitik war und ist das Fehlen einer allgemein anerkannten Definition. Einer der Gründe ist gewiss die bereits erwähnte vermittelnde Stellung der Sozialpolitik zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Sphären – heute würde man vielleicht von gesellschaftlichen Teilsystemen sprechen. Die von Beginn an inter- disziplinäre Sozialpolitikforschung ist sicherlich ein weiterer Grund. Sie zieht sich quer durch wirt- schaftswissenschaftliche, juristische, soziologische, sozialarbeits- und politikwissenschaftliche Debat- ten und Begriffsfelder. Zudem unterscheidet sich das Verständnis von Sozialpolitik in Deutschland teilweise deutlich von dem anderer Länder (Kauf- mann 2003b). Ein Ausweg aus dieser definitorischen Mehrdeutig- keit bestand oft darin, die institutionelle Ausgestal- tung von Sozialpolitik nur zu beschreiben, anstatt sich ihr begrifflich anzunähern. Eine Verkürzung von Sozialpolitik auf bestimmte abstrakte Werte (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit / Solidarität) oder Politikziele (Umverteilung, Sicherung, Inklu- sion) erscheint in der Tat wenig Erfolg verspre- chend. Reale Sozialpolitik verfolgt fast immer mehrere dieser Ziele gleichzeitig, und die normati- ven Zielsetzungen unterliegen zeitlichen und räumlichen Schwankungen, die sich kaum auf ei- nen gemeinsamen Nenner bringen lassen. Auch hier wird daher keine allgemeingültige De- finition präsentiert. Stattdessen behandeln wir im ersten Abschnitt die Mannigfaltigkeit der gegen- wärtigen Sozialpolitikbegriffe und unterscheiden dabei grob eine enge, staatszentrierte Tradition von jenen Ansätzen, die den Begriff erweitern und „entgrenzen“. Der weite Sozialpolitikbegriff, wo- raus sich insbesondere Bezüge zur Sozialarbeit und Sozialpädagogik ergeben, schließt neben staatli- cher Sozialpolitik auch die Sektoren Markt, Ver- bände und Familie ein und erweitert den Kern der sozialpolitischen Politikfelder (z. B. Bildungspoli- tik, regionale Wirtschaftsförderung). Der zweite Abschnitt wird Theorien zur Entstehung, zum Ausbau und Umbau des Wohlfahrtsstaates sowie zur Varianz der Sozialpolitik abhandeln. Im drit- Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art148, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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