Handbuch 5. Auflage
Sozialpolitik 1595 ten Abschnitt wird kurz auf die Wirkung von Sozialpolitik eingegangen. Das Feld der Sozialpolitik Die historischen Ursprünge der Sozialpolitik fin- den sich in kirchlichen, betrieblichen und berufs- ständischen Arrangements auf lokaler Ebene. Ver- schiedenste Wohlfahrtsproduzenten waren also zunächst im Feld der Sozialpolitik vertreten. Mit dem Auftreten staatlicher Sozialpolitik in Pionier- ländern wie Deutschland, Dänemark und Neu- seeland, spätestens jedoch mit der Ausbreitung der verschiedenen Systeme „sozialer Sicherung“ nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde der Begriff international auf wohlfahrts staatliche Programme verengt. Sozialpolitik wurde Staatstätigkeit und zuallererst als solche verstanden. Erst seit Anfang der 1990er Jahre hat sie sich wieder einer pluralis- tischen Konzeption geöffnet, was sich sowohl in sozialpolitischen Reformen als auch in neuen For- schungsschwerpunkten niederschlägt. Über die staatszentrierte Auffassung werden wir uns dem Begriff der Sozialpolitik nähern, um ihn anschlie- ßend sektoral, funktional und räumlich zu erwei- tern. (Gute Einführungen finden sich bei Alcock et al. (1998), Baldock et al. (2007), Boeckh et al. (2004), Lampert / Althammer (2004), Opielka (2004), Schmidt (2005)). Sozialpolitik als Staatstätigkeit Die historischen Wurzeln staatlicher Sozialpolitik liegen in der ungelösten Arbeiterfrage. Die staatli- che Regulierung des Arbeitsmarktes kann deshalb als Beginn der Sozialpolitik und damit des Wohl- fahrtsstaates gesehen werden, wobei – und das war neu – dem Staat die alleinige Lösungskompetenz hinsichtlich sozialer Problemlagen zugeschrieben wurde. Mit der Einführung der bismarckschen Sozialversicherungen umfasste der Kern der Sozial- politik – und damit auch die engste Definition – die staatliche soziale Sicherung gegen die Unwägbar- keiten des Arbeitsmarktes durch Arbeitsschutz- gesetzgebung sowie die Leistungen aus den (Ar- beiter-)Sozialversicherungen. Der weiterhin vor allem auf kommunaler Ebene bestehende Bereich der Armenfürsorge wurde hingegen nicht zum Aufgabenbereich der Sozialpolitik gezählt. Dies änderte sich erst im 20. Jahrhundert. Die Fokussierung auf staatliche Sozialpolitik wirkt auch in der heutigen Forschung fort. Insbesondere im Rahmen der klassischen Staatstätigkeitsfor- schung wird Sozialpolitik implizit oder explizit mit staatlicher Intervention gleichgesetzt (z. B. Schmidt 2005). Staatliche Programme, ihre Ziele und die konkrete Ausgestaltung staatlicher Leistungen ste- hen im Vordergrund. Wie bereits erwähnt, ergibt sich eine besondere Schwierigkeit aus der Pluralität sozialpolitischer Ziele und Instrumente. Die ältere deutsche Sozialpolitiklehre hatte bereits versucht, dies möglichst umfassend mithilfe der Trias „Ver- sicherung, Versorgung, Fürsorge“ (Achinger 1958 / 1979) abzubilden. Versicherung umfasst da- bei die öffentlichen (Sozial-)Versicherungssysteme, während sich Fürsorge insbesondere auf den Be- reich der bedürftigkeitsgeprüften, am Existenz- minimum orientierten Leistungen wie die Sozial- hilfe bezieht. Versorgung bezeichnet Programme, die eine Grundversorgung in bestimmten Lebens- lagen ermöglichen, ohne dass materielle Bedürftig- keit konkret nachgewiesen werden muss (z. B. Kriegsopferversorgung, Kindergeld). Jedoch sind Sozialpolitikbegriffe, die sich an den – konfliktbe- hafteten – Zielen oder den besonderen Institutio- nen der Sozialpolitik orientieren, häufig normativ aufgeladen oder lassen wegen zu geringer Abstrak- tionstiefe analytische Reichweite vermissen. Kaufmann (2002, 69–127) geht einen etwas ande- ren Weg und entwirft eine Formenlehre (staatli- cher) sozialpolitischer Intervention. Er unterschei- det rechtliche 1. Intervention, d.h. Regelungen, die den Rechtsstatus einer als schwächer angesehenen Personengruppe verbessern (z.B. Arbeitsschutz, Verbraucherschutz), ökonomische 2. Intervention durch Umverteilung von Einkommen über Leistungen und Abgaben (z.B. Rentenversicherung, Familienleistungsausgleich), ökologische 3. Intervention, d.h. die Einflussnahme auf die soziale Umwelt durch Einrichtungen und Dienstleistungen, die der Bevölkerung zur Ver- fügung stehen („Gelegenheitsstruktur“, z.B. so- ziale Infrastruktur, Daseinsvorsorge, soziale Dienste) und pädagogische 4. Intervention, also solche Aktivitäten, welche die Handlungskompetenzen von Personen
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