Handbuch 5. Auflage

1666 Grunwald  Paradoxerweise läuft eine Soziale Arbeit , die die Ressourcendimension sozialarbeiterischen und so- zialpädagogischen Handelns sowie der entspre- chenden Dienste und Einrichtungen nicht ausrei- chend berücksichtigt, Gefahr, sich gerade durch eine grundsätzliche oder zumindest zu weit ge- hende Verweigerung gegenüber dieser Dimension erst der Dominanz ökonomistischen Denkens aus- zuliefern. Die Soziale Arbeit bedarf, um eigene Prinzipien und Handlungsmaximen verwirklichen und durchsetzen zu können, einer kritischen, kenntnisreichen und selbstbewussten Auseinander- setzung mit ökonomischen Denkfiguren. Sie steht vor der Anforderung, sprach- und argumentations- mächtig ökonomische Positionen verstehen und sich damit kritisch auseinandersetzen zu können. Sie sollte vor allem in der Lage sein, eine Engfüh- rung differenzierter sozialwirtschaftlicher Über- legungen, wie sie ja oben in den verschiedenen Theorielinien der Sozialwirtschaftslehre entfaltet wurden, auf eine rein betriebswirtschaftliche Sicht zu registrieren und argumentativ zu parieren. Ein nicht betriebswirtschaftlich verengtes sozial- wirtschaftliches Denken lässt sich jedoch als eine wichtige Argumentationskraft begreifen, welche die Ressourcenfrage selbst stellt und nicht anderen Disziplinen überlässt. Wichtig ist insofern, dass zum „sozialpädagogischen Blick“ (Rauschenbach et al. 1993) ein reflektierter und informierter „sozi- alwirtschaftlicher Blick“ hinzukommt, der die Res- sourcenfrage als Kern ökonomischen Denkens in ihrer Vielschichtigkeit selbst bearbeitet und sich auf diese Weise einer betriebswirtschaftlichen und technologischen Engführung der Sozialwirtschaft und einem neoliberalen Ökonomismus wirksam entgegenstellt. Ein solcher sozialwirtschaftlicher Blick muss davon gekennzeichnet sein, sowohl eine Bezugnahme auf als auch eine Abgrenzung von den Logiken des Marktsystems, des politischen Systems, des Rechts- systems, des professionellen Hilfesystems der So- zialen Arbeit und des Systems privater Dienst- und Hilfeleistungen zu ermöglichen und zu gewähr- leisten. Es geht bei einem „sozialwirtschaftlichen Blick“ insofern nicht um eine sektorale Abgren- zung gegenüber den genannten Systemen, sondern im funktionalen Sinne um eine reflektierte und ar- gumentativ begründete Bezugnahme auf und Ab- grenzung von den entsprechenden Codes . Dement- sprechend müssen Professionelle in der Sozialen Arbeit in der Lage sein, diese verschiedenen Logi- ken wahrzunehmen, zu verstehen und produktiv damit zu arbeiten. Ein solcher „sozialwirtschaftli- cher Blick“ ist jedoch je nach sektoraler Zuordnung der entsprechenden Einrichtung unterschiedlich zu konkretisieren. Er muss in einer Selbsthilfein- itiative, einer Sozialgenossenschaft, einer wohl- fahrtsverbandlichen oder einer privatwirtschaft­ lichen Einrichtung jeweils in spezifischer Weise ausgeprägt werden. Zu berücksichtigen ist der in der Praxis deutlich erkennbare Angleichungsdruck von sozialwirtschaftlichen Unternehmen an er- werbswirtschaftliche Strukturen, Prozesse und An- sätze und die damit einhergehenden tief greifenden kulturellen Veränderungen bis hin zu der Gefahr der „Erosion eines freigemeinwirtschaftlichen Sek- tors“ (Schulz-Nieswandt 2009, 101). Für die Frage, welche institutionellen Arrangements der Wohlfahrtsproduktion wünschenswert und wie diese auszugestalten sind (Wendt 2010), ist es ent- scheidend, an welcher Zielsetzung letztlich die Wohlfahrtsproduktion orientiert wird. Hier ist die grundlegende Sachzieldominanz der Sozialwirt- schaft von großer Bedeutung: Die sozialwirtschaft- liche Wohlfahrtsproduktion und ihre unterschied- lichen institutionellen Arrangements müssen sich immer daran messen lassen, „ob es gelingt, soziale Infrastruktur für die quartiers- bezogenen lebensweltlichen Bezüge des Menschen in ihrer lokalen Daseinsweise unter den Aspekten der Ver- fügbarkeit, Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Kontinuität, Qualität, Integriertheit und Akzeptanz zu generieren“ (Schulz-Nieswandt 2009, 101). Dieser Anspruch an sozialwirtschaftliche Denk- und Handlungsmuster steht aus Sicht der Dis- ziplin und Profession der Sozialen Arbeit nicht zur Disposition.

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