Handbuch 5. Auflage

1714  Supervision Von Angelika Iser Supervision ist im Kontext der Sozialarbeit ent- standen und deren erstes Verfahren der Qualitäts- entwicklung. Supervision (engl.), wörtlich (Ober-) Aufsicht, beaufsichtigen, überwachen, steht im Englischen unter anderem für eine Kontrollfunk- tion von Arbeitsabläufen. Die in Deutschland be- kannte Form findet sich eher unter den Begriffen Counselor, Psychotherapy oder Clinical (Social Work) Supervision. Es gibt keine einheitliche De- finition von Supervision. Kleinster gemeinsamer Nenner ist, dass Supervision „ein regelgeleiteter Beratungsprozess [ist], in dem es wesentlich um die systematische Reflexion beruflichen Handelns geht“. Gaertner führt weiter aus: „Im Zentrum der Beratung stehen Probleme und Kon- flikte, die die Professionellen im Umgang mit ihren Klienten bzw. Patienten erleben. Neben dieser Form, die als fallbezogene S. bezeichnet wird, können weitere Themenbereiche, z.B. Interaktionsprobleme in der Kolle- gengruppe oder Schwierigkeiten mit den institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, Gegen- stand der S. sein. Auch berufsbiographische Krisen bie- ten sich als potentielle Beratungsthemen an. Die Pro- blemdarstellungen erfolgen aus der Perspektive der Supervisanden, wobei neben beschreibenden Sachver- haltsdarstellungen v.a. das subjektive Erleben, Erfah- rungen und Gefühle thematisiert werden.“ (1996, 600; H. i. O.) Weigand (1996, 416; H. i.O.) nennt die zwei wei- teren Funktionen, „ Organisationen und Unternehmen besser in die Lage [zu] versetzen, die ihnen gesetzten Aufgaben zu erledigen und ihre eigentlichen Ziele zu erfüllen “ und „ Mitarbeiter und Führungskräfte im Sinne der Weiterbildung beruflich [zu] qualifizieren “. Nach Weigand (1996, 417) muss Supervision zu- gleich auf den vier Ebenen der Person (Fachkraft), ihrer Rollenklärung, der Organisation und der Be- ziehungsgestaltung zur Adressatin / zum Adressaten aktiv sein. Damit grenzt er Supervision von Thera- pie (reiner Personenbezug), Fortbildung (Fokus auf Rolle und Fachlichkeit), Organisationsentwicklung (vorwiegend Organisationsbezug) und Fachdiszi­ plinen (reiner Klientenbezug) ab. Geschichte und Wurzeln der Supervision Das erste Qualitätsmanagement Sozialer Arbeit Historische Wurzeln der Supervision sieht Belardi (2002, 18f.) am Ende des 19. Jahrhunderts in Eng- land und den USA. Dort nutzten Hauptamtliche Supervision zur Anleitung und Motivation von Eh- renamtlichen. In den USA, deren Entwicklung bes- ser dokumentiert ist, entstand Supervision im Kon- text des ebenfalls neuen Casework, also der zunächst ehrenamtlichen Familienhilfe (bzw. „Einzelfall- hilfe“). Supervision fand in Einzelgesprächen statt, bei der selbst unausgebildete hauptamtliche „paid agents“ mit „Vorgesetzten-, Kontroll- und Qualifi- zierungsfunktion“ die ehrenamtlichen „friendly visi- tors“, v.a. Frauen aus bürgerlichen Kreisen, fallbezo- gen berieten und unterstützten, die Fallverteilung koordinierten und überwachten (Belardi 1992, 245f.). So war Supervision „ganz unmittelbar mit institutionellen, sozioökonomischen, politischen und sonstigen Kontextfaktoren konfrontiert“ und hatte administrative und fachlich beratende Anteile (Schreyögg in Belardi 1992, 9). Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art160, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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