Handbuch 5. Auflage

1728 Kosellek · Merten  Interaktion, Organisation, Gesellschaft Gesellschaft ist durch Luhmann definiert als „ das umfassende Sozialsystem aller füreinander kommuni- kativ erreichbaren Handlungen “ (Luhmann 2005a, 12). Sie ist nicht einfach die Summe aller Inter- aktionen, sondern ein System eigenen Typs. Wäh- rend Interaktionen nur unter Anwesenden möglich sind, muss Gesellschaft in der Lage sein, auch Kommunikationsmöglichkeiten unter Abwesenden mit zu systematisieren. Wie Funktionssysteme (Recht, Wirtschaft oder Soziale Arbeit) dies tun, wurde bereits skizziert. Eine weiteres Aggregationsniveau sozialer Systeme sind Organisationen, welche durch Mitgliedschaft (und dem damit verbundenen Betroffensein von organisationsinternen Entscheidungen) und spe- ziellen Regeln des Ein- und Austritts charakterisiert sind. So lassen sich Verhaltensmotive der Mitglie- der relativ dauerhaft reproduzieren. Organisationen sind weiterhin „ein ganz bestimmter Typus von sozialen Systemen, die sich um gesellschaftliche Problemstellungen herum ausbilden. Sie beziehen ihren Existenzgrund daraus, dass sie Leistungen für ihr gesellschaftliches Umfeld erbringen“ (Wimmer 2001, 197). Sie sind „die einzigen Sozialsysteme, die regulär als ‚kollektive Akteure‘ auftreten kön- nen; die einzigen Sozialsysteme, die im Kommuni- kationssystem Gesellschaft ‚im eigenen Namen‘ kommunizieren können“ (Luhmann 1994, 191). Organisationen repräsentieren in besonderer Weise das Verhältnis von Inklusion und Nicht-Inklusion, denn: „Funktionssysteme behandeln Inklusion, also Zugang für alle, als den Normalfall. Für Orga- nisationen gilt das Gegenteil: sie schließen alle aus mit Ausnahme der hochselektiv ausgewählten Mit- glieder. Dieser Unterschied ist als solcher funk- tionswichtig. Denn nur mithilfe der intern gebilde- ten Organisationen können Funktionssysteme ihre eigene Offenheit für alle regulieren und Personen so unterschiedlich behandeln, obwohl alle gleichen Zugang haben. Die Differenz der Systembildungs- weisen ermöglicht es also, beides zugleich zu prak- tizieren: Inklusion und Exklusion“ (Luhmann 1997, 844). Obwohl also alle funktionalen Teil- systeme für alle Menschen prinzipiell offen stehen, erfolgt eine „Schließung“ (Weber 1980, 202) über Programmierung und Organisation. Profession Teilsysteme sind zwar für alle Menschen prinzipiell offen, aber nicht für alle Rollen. Systemtheoretisch wird eine strikte Differenz zwischen Leistungs- und Publikumsrolle vorgenommen. Jedes System er- bringt seine Leistungen über eigens qualifiziertes Personal. Das ist genau die Schnittstelle, an der sich Systemtheorie und Professionstheorie kreuzen, denn nach Stichweh (1994) wird die Leistungs- erbringung durch eine Profession monopolisiert wahrgenommen. Insofern ergibt sich aus der sys- temtheoretischen Perspektive ein enger gesell- schaftlicher Zusammenhang zwischen Profession und Gesellschaftsstruktur. „Die ‚Professionalisie- rung‘ der Sozialarbeit bezieht sich nicht, wie im Falle der klassischen Profession, auf Probleme des Gesellschaftssystems. Die Systemreferenz hat auch hier gewechselt. Es geht einerseits um Prestige- und Gehaltsansprüche, die durch Mitgliedschaft in Organisationen zu verwirklichen sind, und, als Gegenleistung dafür, um Beschaffung von Persön- lichkeitsstrukturen, namentlich Motivation und Ausbildung, für einen Entscheidungsprozess, der angeblich nicht ausreichend durch Entscheidungs- programme gesteuert werden kann“ (Luhmann 1973, 33). Normalisierung Betrachtet man nunmehr die von Professionen zu erbringenden Leistungen für die Komplementär- rolleninhaber (KlientInnen), dann zeigt sich, dass auf Grund der prinzipiellen Offenheit des Systems für alle Gesellschaftsmitglieder diese Leistungen allen zugänglich sein müssen – sofern sie die in der Programmierung eingeforderten Konditionen er- füllen. Damit unterscheiden sich bspw. die von ei- nem System Sozialer Arbeit zu erbringenden Leis- tungen unter funktionalen Gesichtspunkten nicht mehr von denen anderer Systeme, z. B. Medizin oder Recht. Genau dieser über die Inklusion für alle Gesellschaftsmitglieder offen gehaltene An- spruch auf Leistungen wird als (funktionale) Nor- malisierung bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht um einen normativen Begriff, wie sich am Beispiel der Medizin deutlich machen lässt: Obgleich ihre Leistungen funktional normalisiert sind, also prin- zipiell für alle Menschen offen stehen, sind ihre

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