Handbuch 5. Auflage
1731 Theorie Sozialer Dienste Von Gaby Flösser, Nicole Rosenbauer und Marc Witzel „Historisch entstanden sind die modernen Sozia- len Dienste im Kontext des Auf- und Ausbaus kommunaler ‚Daseinsvorsorge‘ in den Städten der Wilhelminischen Epoche des deutschen Kaiser- reichs. Die Kommunen übernahmen die Bereit- stellung von Energie und Verkehrsmitteln, von Schlachthöfen, Abfallbeseitigung, Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, und sie entwickelten neuartige Einrichtungen ‚socialer Fürsorge‘, in deren Zentrum neue Formen personenbezogener Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gesund- heits-, Wohnungs-, Jugend- und Arbeitslosenfür- sorge standen. Soziale Dienste sind also historisch als Teil kommunaler Daseinsvorsorge entstanden und sie werden bis heute als zentrales Element kommunaler Daseinsvorsorge betrachtet“ (Sachße 2002, 1). Trotz dieser langen Tradition, trotz sei- ner selbstverständlichen und häufigen Verwen- dung existiert bislang keine allgemein anerkannte Bestimmung des Begriffs „Soziale Dienste“. Ent- sprechende Definitionsvorschläge legen jedoch zumeist eine Differenz von Sozialen Diensten als Organisationen im Sinne von Leistungserbringern und sozialen Dienstleistungen als hierin stattfin- denden Interaktionen zwischen Personal und Klientel zu Grunde (Bauer 2001, 66). Soziale Dienste bilden neben Versicherung und Versor- gung eine dritte Säule im System sozialer Siche- rung und dienen dem Ausgleich sozialer Risiken und der Bearbeitung sozialer Probleme über die materielle sozialstaatliche Absicherung hinaus. Sie produzieren personenbezogene soziale Dienstleis- tungen im Rahmen des sozialen Bedarfsausgleich, die auf der Basis öffentlich-sozialpolitischer An- erkennung und Legitimität komplementär zu pri- vaten, informellen Anstrengungen zur Daseins- vorsorge mit dem Ziel der individuellen und kollektiven Sicherung gewisser (Mindest-)Stan- dards der Lebensqualität erbracht werden. Als or- ganisierte Hilfs- und Unterstützungsleistungen, die weder „freiwillig und unentgeltlich […] er- bracht noch privatwirtschaftlich produziert wer- den können“ (Badura / Gross 1976, 78), werden sie personenbezogen, d. h. am und mit Menschen erbracht und zielen dabei auf eine Veränderung oder Aufrechterhaltung bestimmter Merkmale von Individuen oder Gruppen mit dem Ziel der Förderung des Integrationsgrades der Gesellschaft (Bäcker et al. 2008, 507 f.; Hasenfeld 1992, 4 f.; Züchner 2007, 38 ff.; Schönig 2006). Soziale Dienste agieren in der Regel auf regionaler und kommunaler Ebene, wobei die freie Wohl- fahrtspflege den Großteil ihrer Leistungen nicht auf einem freien Dienstleistungsmarkt anbietet, sondern auf einem staatlich regulierten „Quasi-Markt“. Hierbei handelt es sich um ein politisch folgenrei- ches Dreiecksverhältnis zwischen öffentlichen Ge- währleistungs- und Kostenträgern, freigemeinnützi- gen Leistungsträgern und der Klientel. Soziale Dienste werden in Deutschland von frei- gemeinnützigen, von öffentlichen und zunehmend auch von privat-gewerblichen Trägern bereit ge- stellt. Neben den politischen Gebietskörperschaf- ten (Kommune, Land, Bund) agieren im Feld So- zialer Arbeit vor allem die Dienste und Einrichtungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, aber auch Jugendverbände sowie Selbsthilfe- und Initiativgruppen. Zersplitterte Handlungs-, Organisations- und Zuständigkeits- strukturen prägen damit das Bild der Sozialen Dienste (vgl. Merchel 2008). Stehen sich in den übrigen Bereichen kommunaler Daseinsvorsorge „Staat“ und „Markt“ gegenüber, unterscheiden sich Soziale Dienste „organisatorisch und ordnungs- politisch dadurch, dass hier (…) ‚Staat‘ und ‚Drit- ter Sektor‘ (mit den Verbänden der freien Wohl- fahrtspflege im Zentrum) koexistieren und kooperieren“ (Sachße 2002, 2). Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art162, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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