Handbuch 5. Auflage

1868  Wohlfahrtsstaat Von Josef Schmid Begriffe und Definition Wohlfahrtsstaat, Sozialstaat und Sozialpolitik sind drei Begriffe, die im politischen Alltag, aber auch in der fachwissenschaftlichen Debatte mit einer Vielzahl an Konnotationen verbunden werden. Dies führt nicht selten zu Missverständnissen und Kontroversen. In Deutschland wird der Begriff Wohlfahrt vielfach noch aus seinem historisch-po- litischen Kontext heraus eher negativ assoziiert. Wohlfahrt meint dann Fürsorge für Arme und Be- dürftige und geht auf vormoderne Versorgungssys- teme zurück, was etwa noch im Begriff der Wohl- fahrtsverbände anklingt. Davon unterscheidet sich die moderne Sozialpolitik, die seit Bismarck als Sozialversicherung konzipiert ist, auf Beiträgen und entsprechenden Leistungen basiert und sich auf Arbeiter bzw. Arbeitnehmer konzentriert. Ein weiterer politischer Diskussionsstrang stammt aus den 1950er und 1960er Jahren: Mit Wohlfahrts- staat wurde eine umfassende Staatsbürgerversor- gung und starke ökonomische Intervention (v. a. Verstaatlichung) umschrieben, wie sie damals in von Linksparteien dominierten Ländern wie Groß- britannien und Schweden anzutreffen war. Dem- gegenüber galt damals der deutsche Sozialstaat v. a. in den Reihen der Union als „sozialer Kapitalis- mus“ (Hartwich 1970), der einen Kompromiss zwischen den Werten Freiheit, Gleichheit und Si- cherheit verkörpert und dessen Überdehnung es zu vermeiden galt. Unter sozialwissenschaftlichen Komparatisten (und ebenfalls hier) gilt der Terminus Wohlfahrtsstaat als neutrale Kategorie, um die Aktivitäten moderner Staaten zu analysieren. Allerdings lässt sich das Phä- nomen nur schwer fassen, weil es sich durch eine beachtliche Vielgestaltigkeit, Wandlungsfähigkeit und Wirkungsmächtigkeit auszeichnet (dazu die Beiträge in Clasen/Siegel 2007; Schmid 2002). Der Wohlfahrtsstaat bildet in westlichen Ländern zu- sammen mit Demokratie und Kapitalismus ein komplexes Gefüge wechselseitiger Abhängigkeit und Durchdringung und ist für diese Systeme charakte- ristisch. Zugleich sind die Regelungen und Leistun- gen hoch differenziert und variieren nach Raum und Zeit erheblich. Daher wird der Untersuchungs- gegenstand erst durch die Definition konstruiert und einer präzisen Analyse zugänglich gemacht. Eine operationale Definition des Wohlfahrtsstaates muss daher v.a. die Breite der erfassten Politikfelder festlegen. Als enge Konzeption werden die Ausgaben der Sozialen Sicherheit bzw. Sozialversicherungen erfasst, in einer weiten Definition dagegen alle nicht- militärischen Staatsausgaben (also samt sozialen Diensten auf allen Ebenen, dem Bildungswesen und demVerbraucherschutz). Zudem ist die Qualität der Rechtsgrundlagen für individuelle Ansprüche zu berücksichtigen, was je nach Rechts- und Verwal- tungstradition unterschiedliche Formen annehmen kann. Ein besonderes Phänomen hierzulande ist zu- dem die starke Rolle von Wohlfahrtsverbänden als (nichtstaatliche) Träger der meisten sozialen Dienste und ihre prominente Rolle im Rahmen des Sub- sidiaritätsprinzips. Ihre über 1Mio. Beschäftigten werden wegen Datenproblemen in vielen verglei- chenden Studien vernachlässigt – wie im Übrigen der gesamte Bereich der durchaus wachstumsinten- siven sozialen Dienste „im Schatten“ des Wohl- fahrtsstaats geblieben ist (Züchner 2007; Schmid 2009; 1996). Als Definition soll Folgendes gelten: Der Begriff Wohlfahrtsstaat bezeichnet die verbindliche Rege- lung der sozialen Sicherheit durch Staat, Verbände, Betriebe sowie Verwandtschaftssysteme und fami- liäre Systeme. Die Funktion des Wohlfahrtsstaats ist es, gegen die – vom Individuum nicht zu ver- tretenden – Risiken und Problemlagen der moder- nen Industriegesellschaft zu schützen – also Alter, Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art175, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=