Handbuch 5. Auflage
202 Baethge kaufleute; kaufmännische Büroberufe), in denen mit über 80% die Gruppe mit Berufsabschluss zu- meist im dualen Ausbildungssystem dominiert und weder Hochschulabsolventen und Ungelernte ein starkes Gewicht haben. Bezogen auf die Gesundheitsdienst- und Sozialbe- rufe der mittleren Qualifikationsebene ist in den letzten Jahren eine intensive Diskussion darüber entbrannt, ob für ihre Aufgaben der mittlere Ab- schluss ausreiche oder sie nicht qualifikatorisch aufgewertet werden müssten. Diese Debatte wird gegenwärtig mit besonderer Intensität für Erziehe- rInnen in der frühkindlichen Bildung und Betreu- ung geführt, auf die bezogen die Frage gestellt wird, warum sie nicht das gleiche Niveau wie LehrerIn- nen im Primarbereich haben sollten. Mit Blick auf die Entwicklungsperspektive zeigt der Vergleich mit den Produktionsberufen, dass diese – ähnlich wie die klassisch kaufmännischen Berufe – zu in der Regel 80% vom mittleren Be- rufsabschluss dominiert sind (Abb. 6). Eine Unsicherheit über das quantitative Ausmaß qualifizierter und gering qualifizierter Arbeit ent- steht daraus, dass die Berufsfeldklassifikation eine Kategorie Hilfsarbeiter / innen o. n.T. ausweist, von der nicht klar ist, welchem Sektor sie zuzuordnen ist. Der Vergleich macht auch deutlich, dass die großen Areale geringqualifizierter Arbeit heute vor allem in den Dienstleistungsberufsfeldern anzutref- fen sind (vgl. über die hier aufgeführten Berufs- gruppen Tiemann et al. 2008, 23 f.). Formbestimmtheit, Entfremdung und Professionalisierung Innerhalb der Dienstleistungsbereiche scheint die Frage nach der Formbestimmtheit der Arbeit für den großen Bereich der primären (unternehmens- bezogenen) Dienstleistungen relativ einfach beant- wortbar: Da sie auf die industrielle Produktion be- zogen, zum Teil aus ihr ausgelagert sind, folgen sie der Formbestimmtheit bzw. institutionellen Ord- nung der Kapitalverwertung der Industrie und unterliegen der Steuerung durch den Markt. Frei- lich ganz so einfach ist es dann wiederum nicht, weil etwa der Handel und das Kreditgewerbe, die immerhin ungefähr ein Fünftel der Dienstleis- tungsbeschäftigten stellen, heute gegenüber der Warenproduktion so weit verselbstständigte Funk- tionen wahrnehmen, dass es für sie problematisch werden kann, wenn sie sich nur an kurzfristiger Gewinnmaximierung orientieren und ihre markt- regulierenden und kundenbezogenen Aufgaben aus den Augen verlieren. Die aktuelle Finanzmarkt- krise, die als größte Krise der Weltwirtschaft nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 bezeichnet wird, zeigt, wohin selbst im Zentrum kapitalistischer Wirtschaft, dem Bankensystem, ein verselbststän- digtes Profitinteresse führen kann. Anders verhält sich die Frage nach der Form- bestimmtheit bei der Mehrheit der sekundären Dienstleistungen. Nicht zufällig sind ihre größten Bereiche – Bildung und Wissenschaft, Gesund- heits- und Sozialwesen, öffentliche Infrastruktur (z. B. Informationsübermittlung) – abseits der ka- pitalistisch organisierten Produktion entstanden, öffentlich organisiert und eher politisch als durch den Markt gesteuert. Sowohl von ihren Funktionen als auch von ihrer politischen Steuerung her müss- ten die institutionellen Ordnungen dieser Bereiche Barrieren gegen stark restriktive Formen von Arbeit und Entfremdung in der Arbeit bilden. Zur Er- innerung: Marx hatte das Theorem der Entfrem- dung der Arbeit an den Zusammenhang von Ver- gegenständlichung und Privateigentum vor dem Hintergrund frühindustrieller Arbeitsformen ge- bunden: Indem der Arbeiter gezwungen ist, sich in der Arbeit an einem Gegenstand, der ihm selbst nicht gehört, in nicht von ihm, sondern vom Ka- pitaleigner bestimmten Organisationsformen ab- zuarbeiten, wird er in der Arbeit entfremdet (Marx 1844 / 1968). Beide Momente treffen auf den Großteil der angesprochenen in sekundären Dienstleistungen Tätigen, insbesondere für die per- sonenbezogenen, nicht zu: sie bearbeiten nicht Gegenstände für einen anonymen Markt, sondern organisieren Interaktion mit konkreten physischen Gegenüber und unterliegen zumeist nicht dem Diktat eines privaten Kapitaleigners. Dementsprechend – ließe sich argumentieren – müssten sie auch gegen Fremdbestimmung und restriktive, stark fragmentierter Arbeitsteilung un- terworfene und dequalifizierende Arbeit abge- schirmt sein. Aber auch hier erweist sich die Sache als komplizierter. Dörre hat in einer Neuinterpreta- tion des kapitalistischen Landnahme-Theorems darauf hingewiesen, dass im Zuge fortschreitender Akkumulation das Kapital nicht allein den Rah- men seiner traditionellen Investitionssphären ver-
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