Handbuch 5. Auflage

25 Abweichendes Verhalten – Devianz – hat viele Gesichter. Es ist nicht eindeutig als „Normverlet- zung“ definierbar, sondern kann, je nach Situation und Referenz relativ sein (Lamnek 1994; Böh- nisch 2010; Peters 2010). Schon die scheinbar eindeutige Gesetzesverletzung, die „kriminelle Handlung“, der Bereich der Delinquenz also, kann – je nach kulturellem und sozialem Kon- text – in unterschiedlichem Licht erscheinen. In kapitalistischen Gesellschaften z. B. rangieren – auf Grund der verfassungsrechtlich geschützten Priorität des Privateigentums – Eigentumsdelikte ganz oben in der Sanktionsskala. Unterschiedliche soziale Herkunftsmilieus können zu unterschied- lichen Tatbeurteilungen sowie Bewährungs- und Rehabilitationsprognosen führen. Strafandrohun- gen werden z. B. in gesellschaftlichen Ausnahme- zuständen – um ihrer abschreckenden Wirkung Willen – verschärft. Abweichung und Kontrolle Ist der Bereich der Delinquenz schon so schillernd, so erleben wir die Welt des sozial abweichenden (und entsprechend sozial sanktionierten) Verhaltens noch mehrdeutiger. Gerade die Sozialpädagogik / Sozial- arbeit hat hier lange mit Definitionen und Etiketten gearbeitet, die eher auf asymmetrische Interaktio- nen verweisen, als dass sie die realen Lebenssituatio- nen der Menschen treffen: Familien werden als ver- wahrlost eingestuft, verbunden mit einer negativen Prognose, was die weitere Erziehungsfähigkeit der Kinder anbelangt. Menschen gelten als dissozial oder asozial, wenn sie sich tradierten Mustern „nor- maler Lebensführung“ verweigern, werden sozial ausgegrenzt, wenn sie biografisch scheitern oder so- zial und kulturell nicht mithalten können. Die aus- schließenden Definitionen gehen von kontrollie- renden Instanzen und auf Konformität bestehenden Mitmenschen aus, sind oft ritualisiert, in die Grund- werte des Alltags eingegangen. Solche sozialen und kulturellen Stigmata können Menschen oft stärker beeinträchtigen als strafrechtliche Sanktionen. Sozi- alpädagogische Hilfe und Entstigmatisierung gehen hier eng ineinander über. Damit ist die gesellschaftliche Palette der Defini- tionen sozial abweichenden Verhaltens aber noch längst nicht erschöpft. Zur Delinquenz und dem sozial desintegrativen Verhalten kommt noch die institutionell gebundene soziale Abweichung hinzu. Für die Sozialpädagogik / Sozialarbeit sind dabei vor allem die Handlungsmuster und Definitions- prozesse Abweichenden Verhaltens in Schule und Jugendhilfe von vorrangigem Interesse. Kennzei- chen des institutionell gebundenen abweichenden Verhaltens ist, dass es sozial nicht durchgängig, oft nur in der betreffenden Institution negativ sanktioniert und außerhalb dieser oft gegenteilig bewertet wird. SchülerInnen, die in der Schule Abweichendes Verhalten zeigen – Leistung ver- weigern, Unterricht stören, vielleicht sogar ge- walttätig sind – und dort entsprechend negativ sanktioniert werden, können in ihrer außerschu- lischen Gleichaltrigengruppe (Peergroup) einen positiven Status innehaben, der sich nicht selten auf ihr schulisches Verhalten gründet, das nun in der Jugendkultur „subkulturell“ eine gleichsam entgegengesetzte soziale Bedeutung hat. Solche subkulturellen Dynamiken können Abweichendes Verhalten zudem in einer besonderen Weise frei- setzen. Viele antisoziale Handlungen, die von Einzelnen begangen werden, entstehen aus dem kollektiven Identitäts- und Aktionszusammen- hang von Gruppen heraus. Manches, was Täter als einzelne nicht tun würden, machen sie unter dem Druck der Gruppe – oft auch als Bestätigung der Gruppenzugehörigkeit. Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art001, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München Abweichendes Verhalten Von Lothar Böhnisch

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