Handbuch 5. Auflage

278 H. Richter  Fall wird der Befragung grundsätzlich ein unhin- terfragtes Verständnis von Demokratie als Regie- rungsform unterlegt. Im zweiten Fall ist nicht zu bestreiten, dass durch ein gesellschaftliches Enga- gement der soziale Zusammenhalt und die Ge- meinschaft befördert werden. Es jedoch zugleich als „Teil der demokratischen Kultur“ (Rosenbladt 2001, 20) auszuweisen, obwohl weder im Begriff noch in den entsprechenden Untersuchungen je davon die Rede ist, muss allemal vor dem Hinter- grund bedenklich erscheinen, dass es in Deutsch- land das größte gesellschaftliche Engagement in der Zeit des Nationalsozialismus gegeben hat. Zudem ist im Kontext von Konzepten zum gesell- schaftlichen Engagement in Form der Partizipation zu bedenken, dass hier oftmals der Begriff Partizipa- tion in eins gesetzt wird mit dem Begriff der Demo- kratie, obwohl Beteiligung keineswegs schon Ent- scheidung mit einschließt. Wird aber der Zusammenhang explizit berücksichtigt – wie in ge- sellschaftstheoretischen Ansätzen ohne Trennung von System und Lebenswelt –, „um Integration und Teilhabe unterschiedlicher Gruppen von benachtei- ligten Kindern und Jugendlichen zu verbessern“ (Olk /Roth 2007, 92), so ist die kritische Anfrage nur zu berechtigt, ob nicht das Versprechen formal gleicher Partizipationsrechte gerade jene ausschließt, denen die Mittel zur Ausübung dieser Rechte entzo- gen und die deshalb zunächst einmal zu qualifizieren sind (Sünker 2003). Aber sie ist auch ebenso alterna- tivlos zu beantworten: Wer Demokatie radikal als Lebensform unterstellt, kann sie zwar sozialstaatlich stützen, aber er kann sie nicht unter Vorbehalt stel- len und etwa durch eine „Erziehungsdiktatur“ (Marcuse 1967, 61) erst noch herstellen wollen. Demokratie in ihrer Gleichursprünglichkeit mit den Menschenrechten und der Volkssouveränität realisiert sich also theoretisch immer erst und immer schon in ausgezeichneter Weise imVerein, der seine Mitglieder zu Demokraten qualifiziert, indem er sie zugleich immer auch schon Demokraten sein lässt. Empirisch wird dieser Prozess aber erst gelin- gen, wenn die Jugendarbeit als Ganze die Demo- kratiebildung zu ihrer genuinen Aufgabe macht, die alte Abwertung der offenen Jugendarbeit als Zubringerdienst für die Vereinsarbeit aufhebt und beide im Wissen um ihr dialektisches Verhältnis versöhnt. Darüber hinaus bedarf es vor dem gesell- schaftstheoretischen Hintergrund der Trennung von System und Lebenswelt und in Perspektive ei- ner Ganztagsbildung der Kooperation von Schule und Verein, sodass sich die Pflicht -Schulpädagogik in ihrem Kernbereich als Arbeits pädagogik und die auf freiwilliger Interaktion basierende Jugend- arbeit  – und im weiteren Sinne die Sozialpädago- gik – als Vereins pädagogik und damit als Demokra- tiepädagogik entfalten kann (Richter 2008). So bleibt schließlich nur noch die Frage, ob es denn ein Zufall ist, dass erst im Zeitalter der Globalisie- rung – in einer Zeit also, wo demokratische Na- tionalstaaten erstmals mit dem Kapitalismus kom- patibel erscheinen, weil er sich ihrem Zugriff problemlos zu entziehen vermag – das Thema einer radikalen Demokratisierung von Gesellschaft prak- tische Bedeutung zu gewinnen und doch zugleich bedeutungslos zu sein scheint. Ich möchte die Antwort wagen, dass die „postnatio- nale Konstellation“ nicht nur die Perspektive einer „Weltbürgergesellschaft ohne Weltregierung“ (Ha- bermas 2005, 345) eröffnet, sondern zugleich auch die konkrete Utopie einer dezentralisierten Gesell- schaft in der Form sozialistischer Kommunen auf- scheinen lässt (Daly et al. 1994; Zelik /Altvater 2009). Sollten wir daher in der Abfolge der Schel- sky’schen Trias wieder eine „jugendbewegte Genera- tion“ erleben, so ist zu hoffen, dass es der Jugend- arbeit dann gelingt, die Einheit von Bewegung und Verein demokratisch zu vermitteln. Literatur Almond, G., Verba, S. (1963): The Civic Culture – Political Attitudes and Democracy in Five Nations. Princeton Univ. Press, Princeton Aristoteles (1968): Politik. 16. Auflage. Rowohlt, Reinbek Binder, H.-G. (1983): Der Strukturwandel der Jugendarbeit (1962). In: Faltermaier, M. (Hrsg.), 101–106 Böckenförde, E. (1991/2006): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation (1967). In: Böckenförde, E.: Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie undVerfassungsgeschichte. Suhrkamp, Frank­ furt/M., 92–114 Böhnisch, L., Gängler, H., Rauschenbach, T. (Hrsg.) (1991): Handbuch Jugendverbände – Eine Ortsbestimmung der Jugendverbandsarbeit in Analyse und Selbstdarstellungen. Juventa, Weinheim/München

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