Handbuch 5. Auflage

348 B. Müller  nachfolgend zu Eingriffen und ebenso für die Wah- rung von Rechten und Partizipationsmöglichkeiten von Klienten im Rahmen von Eingriffen. Nur ge- stützt auf den gesetzlichen Auftrag zur fachlichen Auslegung solcher unbestimmten Rechtsbegriffe hat Soziale Arbeit realistische Chancen, dass sich anerkannte Standards bilden, welche Eingriffe auf das unvermeidliche Minimum zurückführen und zugleich ihren Garantenpflichten gerecht werden. Kriterien der Vereinbarkeit von Eingriffen mit fachgerechter Sozialer Arbeit 1. Der rechtliche Rahmen für Eingriffe muss klar, für die Betroffenen möglichst transparent und die Ziele von Eingriffen müssen auf das unumgänglich Notwendige begrenzt sein. Dies erfordert nicht mehr und nicht weniger als eine genaue Beachtung und Umsetzung der beschriebenen gesetzlichen Verfahrensweisen, was sich nicht von selbst ver- steht. Es hat lange gedauert, ehe in der Praxis der Jugendämter ankam, dass das Hilfeplanverfahren nach SGB VIII, 36 keine abzuhakende Formalie ist, sondern fachlich notwendige Standards für den Umgang mit Klienten setzt (Freigang 2007; Müller 2009, Kap. 4). Ein entsprechend anerkannter Stand ist für die Einhaltung der rechtlichen Regeln zu Eingriffen und ihrem Verhältnis zur Hilfepla- nung noch keineswegs erreicht. 2. Die Ziele von Eingriffen müssen streng darauf beschränkt sein, in akuten Gefährdungen des leib- lichen und seelischen Wohls von Kindern Schutz zu bieten oder akuten Formen der Selbst- oder Fremdgefährdung von Jugendlichen und andern Menschen in Krisensituationen zu begegnen. Diese Beschränkung kann nur glaubhaft sein, wenn do- kumentierbar ist, dass Hilfeangebote vorweg gin- gen, die das Mögliche dafür getan haben, um den Eingriff durch akzeptierte Formen der Unterstüt- zung überflüssig zu machen. Zur fachlichen Legiti- mation eines Eingriffs gehört deshalb notwendig die selbstkritische Überprüfung, ob dies der Fall war. 3. Da Eingriffe in der Regel Reaktionen auf eska- lierte sozial-moralische Konflikte sind, besteht im- mer die Gefahr, dass der Eingriff die Konflikte nur in einen kalten Aggregatzustand verwandelt und gerade so auf Dauer stellt. Kein Eingriff kann des- halb fachlich legitim sein, der nicht zugleich den Betroffenen gegenüber zum Ausgangpunkt für neue Verhandlungen darüber wird, wie eine beider- seits akzeptable Unterstützung und Zusammen- arbeit aussehen könnte. 4. Eingriffe lösen nicht die Probleme von Klienten, sondern bewirken für diese zunächst nur, dass die eingreifende Sozialarbeit selbst zum Teil ihres Pro- blems wird. Nur wenn die Sozialarbeit dies nicht verleugnet, sondern akzeptiert und im Sinn einer „relationalen Professionalität“ (Köngeter 2009) daraus Strategien für neue Angebote und vernetzte Kooperationsformen entwickelt, können Eingriffe im Rückblick zu Ausgangspunkten gelingender In- tervention werden. 5. Eingriffe sind oft Teil von langen Interventions- ketten. Erfahrungen des Fehlens und Misslingens von Hilfeangeboten gehen ihnen voraus. Der Blick auf den einzelnen Eingriff übersieht leicht, dass Eingriffe oft nur Momente in „sich wiederholen- den Macht-Ohnmacht-Spiralen“ sind, von Kämp- fen um Macht und Kontrolle „an deren Ende nur besiegte Sieger und siegreiche Verlierer stehen“ (Freyberg /Wolff 2005, 11). Nur eine Soziale Ar- beit, die ihre eigene Ohnmacht im Fall eines unver- meidlich gewordenen Eingriffs zu denken vermag, kann auch die Ohnmacht ihrer Partner angemessen wahrnehmen und daraus Schritte zu einer besseren Zusammenarbeit entwickeln. Literatur Bauer, A. (1999–2007): Loseblatt zu §§1897 und 2001 BGB. In: Bauer, A., Klie, T., Rink, J. (Hrsg.): Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterstützungsrecht (HK-BUR). Müller, Heidelberg Becker, R. (2005): Das Arbeitsbündnis als Fundament pro- fessionellen Handelns: Aspekte des Strukturdilemmas von Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit. In: Pfaden- hauer, M. (Hrsg.): Professionelles Handeln. VS, Wiesba- den, 85–104 BMFSFJ (Hrsg.) (2002): Elfter Kinder- und Jugendbericht. Bonn Brumlik, M. (2004): Advokatorische Ethik. Philo, Berlin –, Keckeisen, W. (1976): Etwas fehlt. Zur Kritik und Be- stimmung von Hilfsbedürftigkeit für die Sozialpädagogik.

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