Handbuch 5. Auflage
350 Eltern und Elternschaft Von Nina Oelkers Elternschaft bezeichnet im allgemeinen Sprach- gebrauch die Rolle von Vätern und Müttern, die im genetischen, biologischen, juristischen und / oder sozialen Sinn die Eltern eines Kin- des /mehrerer Kinder sind. Biologische oder leibli- che Elternschaft setzt in der Regel die Zeugung und Geburt von Kindern voraus. Von genetischer Elternschaft ist die Rede, wenn Kinder mit Hilfe der Reproduktionsmedizin gezeugt bzw. ausgetra- gen oder geboren wurden, denn hier ist die biologi- sche Elternschaft nicht immer eindeutig zu bestim- men, z. B. im Falle der Leihmutterschaft. Die Elternpflichten und Elternrechte (juristische El- ternschaft) werden rechtlich geregelt beispielsweise durch das Grundgesetz (GG), das Familien- und Kindschaftsrecht (BGB, FGG, ZPO) und das Kin- der- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Wesentli- che Bezugspunkte der Ausgestaltung der recht- lichen oder juristischen Elternschaft sind die elterliche Sorge und das Kindeswohl . Für die soziale Elternschaft ist die Wahrnehmung der in der El- ternrolle enthaltenen normativen Pflichten und Rechte, also die langfristige Übernahme von Ver- antwortung, Zuwendung, Betreuung, Versorgung und Erziehung, entscheidend. Zu den sozialen El- tern zählen auch Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stief- eltern.Wenn Kinder mehrere biologische und / oder soziale Mütter und / oder Väter haben, wird von „multipler Elternschaft“ gesprochen. Dieses Phä- nomen ist insbesondere in Stieffamilien vorzufin- den (Peuckert 2008, 25 f.). Aufgrund der Erweiterung von Gestaltungsmög- lichkeiten in den Bereichen Partnerschaft, Eltern- schaft und Ehe haben sich familiale Lebensformen pluralisiert. Elternschaft kann auf unterschiedliche Weise begründet sein, und deren Entstehungs- und Begründungszusammenhänge lassen sich differen- zieren. Vaskovics bezeichnet diese zunehmende Ausdifferenzierung als Segmentierung von Eltern- schaft (Mutterschaft – Vaterschaft), wenn er zwi- schen biologischer, sozialer, genetischer und recht- licher Elternschaft unterscheidet (1998, 50 f.). Genetische Elternschaft begründet sich bei der ■ ■ Mutter durch Empfängnis und Befruchtung (natür- lich, in-vitro- Fertilisation, heterologe Insemina- tion), beim Vater durch Befruchtung (s.o.). Biologische Elternschaft begründet sich bei der ■ ■ Mutter durch die Austragung des Embryos und die Geburt des Kindes, beim Vater durch Befruchtung (natürlich, in-vitro- Fertilisation, heterologe Insemi- nation). Rechtliche Elternschaft im Sinne der gemeinsamen ■ ■ elterlichen Sorge begründet sich bei Mutter und Vater durch Eheschließung (Filiationsprinzip) oder Adoption, beziehungsweise bei nicht verheirateten Eltern über die Erklärung zur gemeinsamen Sorge (gem. § 1626a BGB). Soziale Elternschaft entsteht durch die (alltägliche) ■ ■ Wahrnehmung der Mutter- und Vaterrolle. Im Normalfall werden alle vier Segmente der El- ternschaft zur gleichen Zeit durch mindestens eine Person (Vater oder Mutter) wahrgenommen. Die Wahrnehmung der Elternschaftssegmente durch unterschiedliche Personen führt zu einer simulta- nen oder sukzessiven Entkoppelung der Segmente bzw. einer Segmentierung von Elternschaft. Aus diesen unterschiedlichen Elternschaftskonstel- lationen ergeben sich vielfältige Familienkonstella- tionen, die ebenso wie die Elternkonstellationen bspw. als Folge einer Trennung und neuerlicher Partnerschaft eines Elternteils entstehen können. Elternschaft und Elternkonstellationen sind daher als im Lebenslauf wandelbare Konstrukte anzuse- hen und Mütter bzw. Väter von mehreren Kindern können innerhalb einer Familie bei einzelnen Kin- dern unterschiedliche Segmente von Elternschaft Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art032, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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