Handbuch 5. Auflage
Eltern und Elternschaft 351 wahrnehmen (Vascovics 1998, 51 f.). Somit sind die Begriffe Eltern und Elternschaft als kulturell konstruiert zu verstehen: Sie sind historisch und gesellschaftlich eingebettet und daher wandelbar (Peuckert 2008, 25). Pluralisierung von Familienformen und Elternschaftskonstellationen Die unterschiedlichen Konstellationen von Eltern- schaftssegmenten werden auch unter dem Begriff der Pluralisierung von Familienformen gefasst und in ihren Konsequenzen thematisiert (Beck-Gerns- heim 1994; Bertram/ Borrmann-Müller 1988; Huinink /Wagner 1998; Notz 2005; Peuckert 2007, 2008). Der Begriff der Pluralisierung meint in diesem Zusammenhang nicht nur die vermehrte Ausdifferenzierung familialer Lebensformen, son- dern steht im Zusammenhang mit der (umstritte- nen) Annahme einer zunehmenden Autonomie der Individuen in der Wahl ihrer Lebensführungs- weisen (Beck 1986). Von der aus Vater, Mutter und ihren leiblichen Kindern bestehenden sog. Nor- malfamilie ausgehend werden folgende Familien- formen unterschieden: Unvollständige Familien, Ein-Elternfamilien, nichteheliche Lebensgemein- schaften mit Kind(ern), Adoptivfamilien, Stief- oder Fortsetzungsfamilien, binukleare Familien (ein Familiensystem, das sich aus zwei elterlichen Haushalten zusammensetzt) und Nachscheidungs- bzw. „Patchworkfamilien“ (Peuckert 2007). Hinzu kommen die Elternschaft schwuler oder lesbischer Paare (sog. „Regenbogen-“ oder „Queer Familien“) in denen homosexuelle Paare mit Kindern zusam- menleben (Maier 2009, 265). Durch die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebens- partnerschaften sind diese in vielen Bereichen den Ehegatten gleichgestellt, allerdings gelten Unter- schiede bzw. Benachteiligungen im Sorge- und Adoptionsrecht. Bei der umfassenden Betrachtung der unterschiedlichen Familienformen wird deut- lich, dass gegenwärtig weniger kinderreiche Fami- lien existieren, dafür aber mehr „väter- bzw. müt- terreiche“ Familien entstanden sind und entstehen. Ein Vergleich der heutigen Familienkonstellatio- nen mit denen vor fünfzehn bis zwanzig Jahren zeigt, dass Kinder und Jugendliche derzeit deutlich häufiger in wechselnden Familienformen leben (BMFSFJ 2005, 60), wodurch ein variantenreiches Spektrum an Eltern-Kind-Beziehungen entsteht (Notz 2005, 6). An der Entstehung und Verbrei- tung unterschiedlicher Familienformen und El- ternschaftskonstellationen lässt sich der Trend ab- lesen, dass temporäre Elternschaft sich stärker verbreitet und nicht-biologische und nicht-geneti- sche Elternschaft für familiale Zusammenhänge unerheblicher wird. Aus soziologischer Perspektive kann von einer In- stitutionalisierung von Elternschaft gesprochen werden, die einher geht mit einer tendenziellen Deinstitutionalisierung der Ehe. Die Verkoppelung von Ehe, Partnerschaft und Elternschaft löst sich auf, was sich an den steigenden Anteilen von nicht verheirateten, geschiedenen und alleinerziehenden Eltern sowie unterschiedlichster Stiefelternkon- stellationen und sog. „Patchworkfamilien“ ablesen lässt. Die Entscheidung für oder gegen Elternschaft ist vermehrt zum Gegenstand freier, individueller Entscheidung geworden (Beck 1986). Dies gilt auch für die Auflösung von Ehe- und Partner- schaftsverhältnissen, denn „das Bestehen dieser Verpflichtungen [wird] stärker als früher an die Bedingungen der Gegenseitigkeit und den Fort- bestand der emotionalen Zuneigung geknüpft. Die Auflösung von Partnerschaftsverhältnissen, seien sie informeller oder legalisierter Art, wird ebenfalls als Akt freier Entscheidung grundsätzlich respek- tiert, selbst wenn dadurch Folgeprobleme, z. B. für gemeinsame Kinder, entstehen“ (Kaufmann 1995, 164 f.). Durch Trennung und Scheidung der Eltern verursachte Folgeprobleme für Kinder sind zwar (zunehmend) kein Hinderungsgrund mehr für die Auflösung der elterlichen Paarbeziehung, aber diese Entwicklung kann nicht mit einer „Entpflichtung“ der Eltern-Kind-Beziehung gleichgesetzt werden (Kaufmann 1995, 164 f.). Kaufmann folgend wird nun Elternschaft (nicht Ehe) zum zentralen An- knüpfungspunkt öffentlicher Regulierungs- und Förderungsinteressen. Im Kontext dieser kulturel- len Liberalisierung und realen Vervielfältigung der familialen Lebensformen sind die Reformen des Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts zu betrach- ten. Elternschaft ist gegenüber der traditionellen Kombination von „Ehe und Elternschaft“ in den Vordergrund getreten, indem sie Ausgangspunkt für zahlreiche rechtliche Regelungen wurde. Wenn Eltern von minderjährigen Kindern sich trennen oder scheiden lassen, beziehungsweise wenn Kin- der außerhalb einer Ehe geboren werden, haben
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