Handbuch 5. Auflage
416 Groenemeyer · Schmidt mindestens einer Kontrollgruppe, die nicht an der Maßnahme teilnimmt, verglichen werden. Dabei soll die Zufallszuweisung zur Untersuchungs- und zur Kontrollgruppe sicherstellen, dass alle „Stör- variablen“, also unterschiedliche Voraussetzungen und Motivationen, die die Wirkungen der Maß- nahme beeinflussen können, in beiden Gruppen ebenfalls zufällig verteilt sind und von daher das Ergebnis nicht „verfälschen“ können. Nach Ab- schluss der Maßnahme können dann Unterschiede zwischen beiden Gruppen automatisch auf die ur- sächliche Wirkung der Maßnahme zurückgeführt werden. Dieses Verfahren wird erfolgreich in der Medizin bei der Bewertung der Wirksamkeit von Medikamenten angewendet, wobei hier zusätzlich noch mögliche Einflüsse durch Behandlungsper- sonen und Placebo-Effekte dadurch ausgeschlossen werden können, dass weder die Behandlungsper- sonen noch die Patienten oder Patientinnen wissen, ob sie eine Pille mit oder ohne Wirkstoff bekom- men. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass in Feldern der Sozialen Arbeit derartige Untersuchungen äu- ßerst selten und nur unter sehr speziellen Bedin- gungen überhaupt zu realisieren sind. Zudem stellt sich natürlich die Frage, inwieweit die in den Experimenten notwendigerweise geschaffenen künstlichen Bedingungen auf das Leben außer- halb der Maßnahme zu übertragen sind. Zudem stehen häufig juristische und ethische Bedenken einer experimentellen Überprüfung entgegen. Die Ergebnisse dieser Studien bieten zunächst nur eine Beantwortung der Frage, ob und in welchem Aus- maß eine Maßnahme Wirkungen zeigt, aber nicht wie diese Wirkungen erzeugt worden sind. Es werden in diesem Sinne nur methodisch einwand- freie „Erfolgsquoten“ berechnet, die allerdings als Selektionskriterium für politische Entscheidungen besonders dann ihren Sinn haben können, wenn sie durch Metaevaluationen über eine Vielzahl von Maßnahmen und Untersuchungen abge- sichert wurden. Klassische Beispiele hierfür sind die Metaevaluationen zur (sozial-)therapeutischen Behandlung im Strafvollzug (Lipton et al. 1975) und zur Kriminalprävention (Sherman et al. 1997). Der Meta-Evaluation bzw. vergleichenden Studien kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu, da so auch die Ergebnisse von Quasi-Experimenten, bei denen eine Zufalls- auswahl bei der Unterteilung in Behandlungs- und Kontrollgruppe nicht erfolgt, bewertet wer- den können. Es ist darauf hingewiesen worden, dass die Anforde- rungen eines experimentellen Designs für die empi- rische Forschung in den Sozialwissenschaften grundsätzlich zu hoch angesetzt sind. Zudem ist der Informationsgehalt ihrer Ergebnisse sehr beschränkt; sie liefern zwar präzise Antworten, aber unglück- licherweise auf die falsche Frage. Denn für eine rea- listische Erkenntnisgewinnung über die Wirkungen und Wirkungsweisen von Interventionen und über ihr Funktionieren kommt es weniger darauf an, möglichst viele „Störvariablen“ über das Forschungs- design auszuschließen, sondern möglichst viele Be- dingungen in ihren Aus- und Wechselwirkungen auf die Problementwicklung bei den betroffenen Individuen einzubeziehen (Kaufmann / Strohmeier 1981). Hierfür sind theoriegeleitete Feldforschun- gen mit einem Methodenmix deutlich besser geeig- net und liefern Erkenntnisse, die der Komplexität der Entwicklung von Problemkarieren und der Bei- träge von Interventionen in diesem Prozess deutlich besser gerecht werden. Hierdurch wird dann die Evaluationsforschung auch als ein Beitrag für die Grundlagenforschung verstanden, die den norma- len Standards empirischer Sozialforschung unter- liegt (Groenemeyer 1990). Qualitative Evaluationsforschung An den methodischen Grundprinzipien sowie an der geringen Praxisrelevanz experimenteller Eva- luationsforschung wurde bereits in den 1970er Jahren deutliche Kritik und Forderung nach der Einbeziehung qualitativer und interpretativer Ver- fahren in die Evaluationsforschung geäußert. Seit dem Jahr 2000 finden sie auch in Deutschland ver- mehrt Ansätze einer dementsprechenden Metho- dendiskussion mit Beiträgen aus dem Feld der So- zialen Arbeit, allerdings zumeist bezogen auf einzelne Handlungsfelder (Haubrich et al. 2009). Hierbei finden sich eher allgemeine Überlegungen zum Einsatz qualitativer Methoden in der Sozialen Arbeit (Bohnsack /Nentwig-Gesemann 2010), zum Zusammenhang mit der Aktions- und Praxis- forschung (Wensierski 2003), Untersuchungen zur Jugendhilfe (Kelle / Erzberger 2006) und der Orga- nisationsforschung und -entwicklung in diesem Feld (Eichler /Merkens 2006), zur offenen Kinder-
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