Handbuch 5. Auflage

473 Jeder Mensch, unabhängig von Herkunft, Ge- schlecht, Hautfarbe oder seinem physischen, psy- chischen, sozialen oder moralischen Status hat ein Recht auf freie Selbstbestimmung als Grundwert. Grundlage unseres gesamten sozialen Verhaltens sind jene Werte, die als Errungenschaften von Hu- manismus und Aufklärung unser demokratisches Selbstverständnis begründen: Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit als Facetten von Menschen- würde (Pieper 1998, 72 ff.; Pieper 2007, 5 ff.). Menschenwürde als der Wert, auf dem die Men- schenrechte beruhen, ist eine Qualität, die sich festmachen lässt am Verständnis von Freiheit als Autonomie. Demokratische Verhältnisse sind Ver- hältnisse, die Autonomie voraussetzen und befesti- gen. Es sind Freiheitsverhältnisse, die es dem Indi- viduum nicht erlauben, sich ausschließlich nach seinem eigenen Selbstentwurf zu verwirklichen. Für das Individuum unter anderen Individuen ha- ben dabei die als verbindlich anerkannten Spielre- geln der Freiheit Geltung, d. h. jene Freiheit, die man für sich selbst beansprucht, gilt auch für alle anderen Individuen, um kollektive Freiheit zu er- möglichen (Pieper 2011). Eine freiheitliche Gesell- schaft unter dem Postulat des Respekts und der wechselseitigen Anerkennung gesteht allen Men- schen jene Form der Autonomie zu, die die lebens- weltlichen Moralbeziehungen sowie die politischen und sozialen Institutionen so gestaltet, dass sie je- der und jedem gleichermaßen ein autonomes Le- ben ermöglichen (Nida-Rümelin 2007, 12) und sie zunehmend aus inneren und äußeren Abhängig- keiten befreien und emanzipieren. Zentrale Themenstellung Die Freiheit des Menschen im Denken und Han- deln ist eine der zentralen Fragestellungen des abendländischen Denkens. Spätestens seit der Auf- klärung wird allseits behauptet, dass Freiheit ein Handlungsspielraum sei, innerhalb dessen Ent- scheidungen gefällt werden, für die die entschei- dende Person verantwortlich ist (Sedmak 2012). Ein erster flüchtiger Blick auf ein Alltagsverständ- nis von Freiheit mag glauben lassen, dass Menschen dazu neigen, gerne ein Leben für sich beanspru- chen zu wollen, in dem alles nach Wunsch und Willen gehe, gemäß einer Freiheit im Sinne der Willkür (Kant), des „laissez faire“ (Pieper 2011), in dem eine schier unendliche Vielfalt äußerer Hand- lungsmöglichkeiten gegeben ist, die ein zwangloses Tun- und Lassenkönnen ohne Bindungen und Ver- pflichtungen ermöglicht (Schockenhoff 2004, 6; Pieper 2007). Der nähere Blick führt über das Bild der Willkürfreiheit (Kant) zur Freiheit aus Freiheit und um der Freiheit aller willen und kommt zu notwendigen Einschränkungen als Rücksicht und Selbstbegrenzung. Freiheit im ethischen Verständnis meint nicht eine archaische Freiheit, eine Willkür im Sinne des be- liebigen Wählenkönnens, sondern die Anerken- nung des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen: „Nur im Horizont dieser Selbsteinschränkung des freien Könnens durch selbst gesetzte Grenzen kann sich die dem Menschen angemessene Freiheit entfalten. Bindun- gen, die nicht von außen als Zwang auferlegt werden, sondern selbst gewählt sind, sind ein Produkt der Frei- heit“. (Pieper 2007, 3 f.; Pieper 1985, 81) Individuelle und kollektive Freiheit bedingen ein- ander also wechselseitig. Die subjektive Freiheit hat ihre Grenze an der Freiheit der anderen, die zu schützen Aufgabe von Normen (moralische Re- geln, Gesetze) ist. Freiheit bleibt gebunden an Ab- hängigkeiten, an Rücksichten gegenüber anderen, Otto /Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378 / ot4az.art004, © 2013, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München Freiheit Von Karin Lauermann

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