Handbuch 5. Auflage

489 Funktionsbestimmungen Sozialer Arbeit Von Karin Böllert Die Auseinandersetzung mit modernen Funktions- bestimmungen Sozialer Arbeit veranschaulicht eine enorme Vielzahl unterschiedlicher Aufgabenbestim- mungen der Sozialen Arbeit, die teilweise chronolo- gisch entwickelt worden sind, die in jedem Fall aber veranschaulichen, dass die Funktionsbestimmungen Sozialer Arbeit in Abhängigkeit von den zugrunde gelegten gesellschaftsanalytischen und professions- bezogenen Begründungszusammenhängen konzep- tualisiert worden sind. Spätestens mit Achingers (1958) Analyse einer Sozialpolitik als Gesellschafts- politik beginnen Untersuchungen zu der Funktions- bestimmung Sozialer Arbeit, die diese aus ihrem traditionellen historischen Selbstverständnis eines Liebesdienstes ebenso herauslösen wie aus ihrer do- minanten Bestimmung als kontrollierende Fürsorge für würdige bzw. unwürdige Arme. Moderne Funk- tionsbestimmungen Sozialer Arbeit sind seitdem eingebettet in wohlfahrtsstaatliche Programmatiken und sozialstaatliche Entwicklungsdynamiken bis hin zu der gegenwärtig diskutierten Frage, mit welchem Wohlfahrtsstaat die Soziale Arbeit perspektivisch auskommen muss (Kessl/Otto 2009). Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden zu- nächst die klassische Differenzierung von Hilfe und Kontrolle pointiert, um daran anschließend zwischen unterschiedlichen Funktionsbestimmun- gen auf der Grundlage verschiedener gesellschafts- theoretischer Analysen differenzieren zu können. Abschließend werden dann solche Funktions- bestimmungen zusammengefasst, die den aktuellen sozialpädagogischen Fachdiskurs wesentlich prä- gen, um zu veranschaulichen, auf welche sozial- politischen und professionellen Rahmungen aktu- elle Funktionsbestimmungen verweisen. Hilfe und Kontrolle Die Frage, ob Soziale Arbeit Kontrolle oder Hilfe ist, ist eine Frage, die eine moderne Soziale Arbeit von Anfang an begleitet und die mittlerweile in Form einer doppelten Funktionsbestimmung als Hilfe und Kontrolle beantwortet wird. Dabei geht es zum einen darum zu untersuchen, wer oder was durch Soziale Arbeit kontrolliert wird; zum ande- ren ist zu klären, wem Soziale Arbeit als Hilfe hilft. Unter der Annahme, dass Soziale Arbeit Hilfe und Kontrolle ist, muss analysiert werden, wie diese doppelte Funktionsbestimmung ausbalanciert wer- den kann. Das doppelte Mandat der Sozialen Arbeit als Hilfe und Kontrolle zielt dabei auf ihre Aufgabe, tenden- ziell strukturelle Problemlagen in bearbeitbare Fälle zu transformieren und dabei bei den Adressatinnen und Adressaten eine Änderung von Motivations- lagen und Handlungsorientierungen zu bewirken, woraus auf Seiten der Professionellen ein Zwang zur Ungewissheitsbewältigung und die Angewie- senheit auf die Mitarbeit der Adressaten und Adressatinnen erfolgt (Gildemeister 1983). Brunk- horst (1989) folgert aus dieser Funktionsbestim- mung eine soziale Topik der Sozialen Arbeit, die in den Begriffspaaren Normalität versus abweichendes Verhalten, Hilfe versus Kontrolle und Subjekt ver- sus Objekt gefasst werden kann. Das im Rahmen der gegenwärtigen Kinderschutz- debatte immer wieder betonte Doppelmandat der Kinder- und Jugendhilfe, die auf der einen Seite helfen, fördern, beraten und unterstützen, auf der anderen Seite eingreifen soll, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, macht deutlich, dass eine Funktionsbestimmung Sozialer Arbeit als Hilfe und Kontrolle nicht an Aktualität eingebüßt hat. So betont das SGB VIII einerseits den Sozialleistungscharakter der Kinder- und Ju- Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art045, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=