Handbuch 5. Auflage

516  Gemeindepsychiatrie und Soziale Arbeit Von Andreas Hanses Einleitung Die Entwicklung der Gemeindepsychiatrie ist eng mit der sich in der BRD in den 1970er Jahren etab- lierenden Sozialpsychiatrie und der damit einher- gehenden Deinstitutionalisierung der Psychiatrie verbunden (Dörner 2001; Dörr 2005). Die Ge- schichte der Psychiatrie kann zwar als die Entste- hung einer Teildisziplin der Medizin beschrieben werden. Treffender ist dieser historische Prozess al- lerdings als die Geschichte eines gesellschaftlichen Umgangs mit dem „Wahnsinn“ aus der Perspektive der sich etablierenden „Vernunft“ zu beschreiben, wie es Michel Foucault (1982) dezidiert mit seiner historischen Analyse zu „Wahnsinn und Gesell- schaft“ dokumentiert (Dörner 1975; Dörner / Plog 2007). Und diese gesellschaftlichen Arrangements zum „Wahnsinn“ sind immer Praxen der Institu- tionalisierung gewesen, deren Funktion nur be- grenzt in therapeutischen Optionen, sondern zen- tral in der Ausgrenzung und Disziplinierung des „Wahnsinns“ zu sehen sind. So war es in der BRD der Zwischen- und Endbericht der „Enquete-Kom- mission des Deutschen Bundestages zur Lage der Psychiatrie in der Bundrepublik“ in den 1970er Jahren, der mit seiner Kritik an den als „menschen- unwürdig zu bezeichnenden Umständen“ der Psy- chiatrie-Patient(inn)en in der Gesundheitspolitik eine Umstrukturierung der psychiatrischen Ver- sorgung eingeleitet hat (Wienberg 2008). Diesen Entwicklungen waren in anderen europäischen Ländern, wie in den USA, engagierte Bewegungen zu einer Umgestaltung der Psychiatrien voraus- gegangen. Unter dem Stichwort der „Antipsychia- trie“ formierten sich politische wie theoretische Neuorientierungen, die der institutionalisierten „Deautonomisierung“ (Jervis 1983) der psychisch erkrankten Menschen durch ihre Deinstitutionali- sierung entgegenwirken wollten. Die psychischen Erkrankungen wurden grundlegend nicht mehr nur als Ausdruck endogener psychopathologischer Phänomene erfasst, sondern auch in ihren Ver- ursachungen als Ausdruck sozialer und gesell- schaftlicher Strukturen und Prozedierungen ver- standen (Dörr 2005; v. Kardorff 2005). Das Soziale wurde somit zentrale Dimension der „Erklärung“ psychischer Problemlagen als auch Zielorientierung für eine „anwaltschaftliche“, professionelle Unter- stützung von psychisch erkrankten Menschen. Dabei war weniger die Idee einer „klinischen“ Ge- sundung Maxime professioneller und gesundheits- politischer Bemühungen, sondern die Integration der „Insassen“ der Psychiatrie in soziale Alltags- welten, um so eine autonome, weitgehend selbst bestimmte Lebenspraxis, Lebenszufriedenheit und die Würde des Menschen wiederherzustellen. Die in der BRD in den 1970er Jahren begonnenen Auflösungen der psychiatrischen Anstalten waren der erste Schritt zur Veränderung der Lebensbedin- gungen und professioneller Unterstützungsformen von Menschen mit (chronischen) psychischen Pro- blemen. Dieser Prozess einer professionell organi- sierten Deinstitutionalisierung von psychiatrischer Hilfe war in der Geschichte der Psychiatrie Deutschlands bisher einmalig. Er kann als Beginn der Gemeindepsychiatrie beschrieben werden. Die Aufgaben der Gemeindepsychiatrie sind dabei auf drei zentrale miteinander verbundene Bereiche zu fokussieren. (1) Deinstitutionalisierung : Wie schon erwähnt, ist die Deinstitutionalisierung Grundbedingung und Anfang eines gemeindpsychi- atrischen Ansatzes. Insbesondere in den Institutio- nen der Langzeitpsychiatrien begann der notwendige Prozess ihrer Auflösung und die Reintegration der psychiatrisierten Menschen in die Alltagswelt unse- rer Gesellschaft. Diese Prozesse sind in den einzelnen Bundesländern mit unterschiedlicher Intensität rea- lisiert worden und haben trotz aller damit verbunde- Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art048, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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