Handbuch 5. Auflage
Gemeindepsychiatrie und Soziale Arbeit 517 ner Probleme der Absicherung psychiatrischer Not- versorgung eine relativ konsequente Umsetzung gefunden. (2) Gemeindenahe psychiatrische Versor- gung : Die Deinstitutionalisierung kann zwar als notwendiger Anfang, allerdings nicht als ausrei- chende Bedingung gemeindepsychiatrischer Umset- zungen beschrieben werden. Um langfristig Integra- tion und professionelle Betreuung realisieren zu können, ist eine Umstrukturierung der gesundheit- lichen und sozialen Sicherung notwendig gewesen. Zentral in der Umstrukturierung sind die Einrich- tungen „ambulanter“ Versorgungsstrukturen wie z.B. die Tagesklinik, die Möglichkeit kurzfristiger ambulanter und stationärer Krisenintervention so- wie die Verzahnung zu psychosozialen gemeinde- nahen Einrichtungen. Unter dieser Perspektive steht Gemeindepsychiatrie v.a. für die organisatorische und finanzielle Abstimmung von Versorgungsstruk- turen, die durch professionelle Vernetzungspraxen die Aufrechterhaltung eines eigenständigen Lebens psychisch erkrankter Menschen in ihrer Alltagswelt ermöglichen sollen. (3) Integration : Der Begriff „In- tegration“ verweist nicht nur auf die ursprüngliche Forderung der „Antipsychiatrie“, sondern spricht die vielleicht anspruchsvollste Option der Gemein- depsychiatrie an. Es geht darum, Menschen mit psy- chischen Problemlagen darin zu unterstützen, ihre Einbindung in eine Sozialwelt nicht zu verlieren oder eine erneute Integration zu ermöglichen. Das Leben in Wohnformen jenseits der Institution Psy- chiatrie, eine Ausbildung und Integration in mögli- che Arbeitswelten und der Zugang zu sozialen Zu- sammenhängen sind Ziele und Gegenstandsbereiche professioneller Unterstützungen. Soziale Teilhabe, Partizipation, Selbstgestaltung und autonome Pra- xen eigener Lebensgestaltung wären hier die kon- zeptionellen Begriffe, die diesen Bereich der Ge- meindepsychiatrie markieren. Zu ergänzen ist das Unterfangen, die gesellschaftlichenVorurteile gegen- über psychisch erkrankten Menschen abzubauen und Stigmatisierungen zu vermeiden. Damit wird deutlich, dass Psychiatrie die Mauern einer abge- grenzten Institution konzeptionell unweigerlich ver- lassen hat. Von Gemeindepsychiatrie zu sprechen, impliziert, dass die tradierte Idee der medizinischen Konzeption von Krankheit und ihre Problembear- beitung durch eine zentrale Profession (der Medizin) an einem spezifischen Ort – der Klinik – obsolet geworden ist. Wenn sich Gemeindepsychiatrie in diesem Anspruch ernst nimmt, ist sie herausgefor- dert, multiprofessionell – nur temporär verortet – in Netzwerkstrukturen zu kooperieren und jenseits professioneller Rahmungen auf Selbsthilfe und Un- terstützungen der Zivilgesellschaft zu bauen. Damit steht Gemeindepsychiatrie angesichts zunehmender Ökonomisierungen, Standardisierungen und Ope- rationalisierungen von sozialen und gesundheitli- chen Sicherungen in einer strukturell großen He- rausforderung (Dörr 2005; Eikelmann et al. 2005; Hambrecht 2007; Obert 2006; Priebe 2003; Wien- berg 2008). Gegenwärtige Herausforderungen der Gemeindepsychiatrie Betrachtet man die Entwicklung der Gemeinde- psychiatrie von dem Zeitpunkt der beginnenden Auflösung der langzeitpsychiatrischen Anstalten bis heute, so lassen sich durchaus erst einmal zen- trale „Erfolge“ skizzieren. So ist die Zahl der psy- chiatrischen Krankenhausbetten von 1972 von knapp 118.000 auf 54.000 zurückgegangen und die Zahl der psychiatrischen Abteilungen in All- gemeinkrankenhäusern hat sich etwa verfünffacht. Gleichzeitig hat sich das Personal vervielfacht, da- bei ist die Anzahl der Fachkräfte aus anderen Dis- ziplinen gegenüber den medizinischen Professio- nen um das Fünffache gestiegen (Wienberg 2008). Damit hat sich die Sozialpsychiatrie ohne jeden Zweifel zu einem interprofessionellen Feld ent- wickelt, auch wenn die Medizin weiterhin die De- finitionshoheit besitzt. Tageskliniken gab es zur Zeit der Enquete kaum und die Zahl der nieder- gelassenen Fachärzte und Fachambulanzen im Kontext der Psychiatrie ist erstaunlich expandiert. Die Behandlung und Rehabilitation psychisch kranker Menschen ist zu einem großen Teil in die Gemeinden zurückverlagert worden. In diesem Sinne könnte die Deinstitutionalisierung der Psy- chiatrie als gelungen und als großer Erfolg in der Umstrukturierung eines „medizinischen“ Versor- gungsbereichs gewertet werden. Günther Wien- berg (2008) weist allerdings zu Recht darauf hin, dass dieser Prozess bei genauerer Analyse mehr als ein Phänomen der Uminstitutionalisierung und Reinstitutionalisierung zu verstehen ist. So lässt sich z.T. eine nicht unwesentliche Zunahme von Prozessen der Institutionalisierung im Kontext des Justizvollzugs und der Altenhilfe beobachten, von
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