Handbuch 5. Auflage
Gemeinschaft 529 bleiben die entsprechenden Vorschläge in Hin- blick auf die Beantwortung der Frage, ob es sich bei dieser Form der Bürgerarbeit um ein freiwil- liges oder aber erzwungenes Engagement handeln soll. Die den entsprechenden Debattenbeiträgen (u. a. Giddens 1999) zumindest immanente legi- timatorische und institutionelle Destabilisierung eines professionellen Dienstleistungssystems birgt die Gefahr eines Abbaus desselben in sich – nur dass dieser jetzt nicht mehr vorrangig mit den Er- fordernissen fiskalischer Einsparungsnotwendig- keiten, sondern mit dem Argument von mehr Wohlfahrt durch selbsttätige Bürger und Bür- gerinnen betrieben wird. Die soziale Ordnung einer jeden Gesellschaft ist nach Etzioni „zumindest auf einige Prozesse ange- wiesen, die ein gewisses Maß an Zeit, Aktivität, Energie und Loyalität der Gesellschaftsmitglieder für den Dienst an einem oder mehreren gemein- samen Zielen zu mobilisieren vermögen“ (1997, 33). Die soziale Ordnung einer kommunitaristi- schen Gesellschaft stützt sich dabei nicht auf Zwang, sondern basiert auf normativen Mitteln. Es ist erforderlich, „dass sich die Mehrzahl ihrer Mit- glieder einer Reihe von Grundwerten verpflichtet fühlt und entsprechend diesen Werten auch zu- meist verhält; nicht, weil sie dazu genötigt werden, ihnen zu entsprechen, sondern weil sie von diesen Werten überzeugt sind“ (Etzioni 1997, 37). Damit wird thematisiert, dass die Zustimmung zum Sozi- alstaat und damit imÜbrigen auch die Bereitschaft, sich an seiner Finanzierung zu beteiligen, auf Grundhaltungen angewiesen ist, die über bloße Eigeninteressen hinausgehen. Es wird davon aus- gegangen, dass die Bereitschaft, etwas füreinander zu tun, nicht vorrangig in sozialstaatlichen Institu- tionen selbst entsteht, sondern in dem Integrati- onspotenzial von Gemeinschaften und Assoziatio- nen einer Bürgergesellschaft begründet ist, in denen Solidarität nicht nur auf geteilten Interessen, sondern darüber hinausgehend auf geteilten Soli- darnormen beruht. Eine solche Vorstellung von Gemeinschaften in einer Bürgergesellschaft gibt die gegensätzliche Vorstellung von Gemeinschaften versus Gesellschaft zugunsten einer Sichtweise auf, die grundlegend auf der zivilgesellschaftlichen Be- dingtheit posttraditioneller Gemeinschaften als demokratisch legitimierter Beteiligungsformen aufbaut. Offen bleibt allerdings, wie sich diese So- lidarnormen entwickeln und woher die Bereitschaft kommen soll, sich sozial zu engagieren? Mit ande- ren Worten: Die Fragen nach den moralischen Ressourcen des Sozialstaats gerade angesichts des Verschwindens tradierter Sinnzusammenhänge sind in den ersten praktischen Umsetzungsver- suchen einer Gemeinschaftsdebatte sicherlich rich- tig gestellt, nur die darauf zu gebenden Antworten müssen weitgehend erst noch gefunden werden. Das, was lange Zeit fehlte, ist bspw. die Analyse der Ermöglichungsbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auch bei denjenigen Bevölkerungs- gruppen, die eine Bereitschaft nicht signalisieren oder aber diese nicht in konkretes entsprechendes Handeln umsetzen (können). Nahezu ungeklärt ist außerdem die Verhältnisbestimmung von bürger- schaftlichem Engagement und professioneller Dienstleistung. In diesen Kontext gehören dann Fragen danach, in welchen Bereichen professionelle Angebote unverzichtbar und in welchen Bereichen nichtprofessionelles Engagement als Bereitstellung neuer Muster der sozialen Integration angemesse- ner sind (Deutscher Bundestag 2002; Gensicke 2006; Olk et al. 2010). Aktuell findet zudem eine Integration der Analyse bürgerschaftlichen Enga- gements in den Kontext der Bildungsdebatte statt, indem analysiert wird, welchen Kompetenzerwerb junge Menschen im freiwilligen Engagement er- fahren (Düx et al. 2008). Für die Perspektiven einer zukünftigen Gemeinschaftsdebatte entscheidender ist aber eine Verhältnisbestimmung von bürger- schaftlichem Engagement in der Zivilgesellschaft und dessen sozialstaatlichen Implikationen. In dem Maße, wie das bürgerschaftliche Engagement zur Ausdrucksform einer Zivilgesellschaft wird, mit deren Förderung man meint, unterschiedlichen gesellschaftlichen und sozialstaatlichen Krisenphä- nomenen entgegentreten zu können, in dem Maße wird die Zivilgesellschaft zum universellen Pro- blemlöser, dessen Ambivalenzen unübersehbar sind. Auf der einen Seite sollen durch neue Formen vergesellschafteter Verantwortlichkeiten erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger und Bürgerinnen eröffnet werden. Auf der anderen Seite sind entsprechende Programmatiken unmit- telbar anschlussfähig an post-wohlfahrtsstaatliche Aktivierungs- und Privatisierungsstrategien, inner- halb derer vergemeinschaftete Verantwortung durch geforderte Mitwirkung eingelöst werden soll (Fehren 2008). Inwieweit eine zivilgesellschaftliche Neuerfindung der Sozialen Arbeit (Keupp 2007)
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