Handbuch 5. Auflage

Gerechtigkeit 577 nun nicht um die Bevorzugung, Förderung oder Forderung inhaltlich bestimmter Lebensführungen und erst recht nicht darum, Ziele der Selbstentfal- tung und -verwirklichung den AkteurInnen auf- zudrängen oder gar in sanktionsbewehrter Weise einzufordern. Das Anliegen der explizit vagen und offenen Liste Martha Nussbaums besteht vielmehr darin, die allgemeinen Bedingungen der Möglich- keiten möglichst aller Funktionsweisen zu erfassen, die für ein gedeihliches menschliches Leben not- wendig sind. Diese Möglichkeitsbedingungen sind – ohne deshalb in eine kulturrelativistische Perspektive zurückzufallen – in Hinblick auf die gesellschaftlichen und kulturellen Kontexte zu konkretisieren, in denen Menschen ihr Leben füh- ren. Die Liste beschreibt individuelle Berechtigun- gen und formuliert es als Aufgabe der öffentlichen Institutionen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Individuen für die Verwirklichung dieser Capabilities prinzipiell frei entscheiden kön- nen. Es ist aber nicht die Pflicht der Individuen, sich für die Realisierung dieser Möglichkeiten in ihrer eigenen Lebenspraxis auch tatsächlich zu ent- scheiden. Über diese Liste hinaus verweist Elizabeth Ander- son (2000) noch auf zwei weitere Capabilities, die sie als notwendig betrachtet, um AkteurInnen in modernen Gesellschaften zu befähigen, aus sozia- len Deprivations- und Marginalisierungsverhält- nissen zu entkommen. Zugleich eröffnen diese beiden Capabilities eine befähigungsorientierte Perspektive auf die von Nancy Fraser formulierte Idee von Gerechtigkeit als gleichberechtigte demo- kratische Teilhabe (Heite et al. 2007). Anderson fordert politisch vor allem die Ermöglichung jener Capabilities zu fokussieren, die es Menschen er- lauben, die Funktionsweise als gleichberechtigte TeilnehmerIn an einem System kooperativer Pro- duktion zu realisieren und damit die materiellen Bedingungen ihrer Existenz beeinflussen zu kön- nen (Steinvorth 1999). Damit wird nun keinesfalls einer Workfare-Politik das Wort geredet. Vielmehr geht es um das, was Jean-Michel Bonvin (2007; 2009) als „capability for work“, als „Fähigkeit zu sinnstiftender Arbeit“ beschreibt. Im Mittelpunkt steht dabei die Capability, die reale Freiheit, „jene Arbeit zu wählen, die man begründet als sinnvoll erachtet“. Diese Capability beinhaltet sowohl „die Möglichkeit, eine Arbeit abzulehnen, die man als sinnlos erachtet (bei annehmbarer Exit-Option), […] [als auch] die Möglichkeit, effektiv an der Festlegung der konkreten Arbeitsaufgaben, der Ar- beitsorganisation und -bedingungen, der Entloh- nung etc. mitzuwirken“ (Bonvin 2007, 15). Eine zweite wesentliche Capability richtet sich darauf, die Funktionsweise als BürgerIn eines demokrati- schen Staates zu ermöglichen (Anderson 2000) und damit sicherzustellen, dass die Betroffenen nicht von der Partizipation an kollektiven Ent- scheidungen ausgeschlossen sind, die sie selbst be- treffen und den Rahmen ihrer Selbstbestimmung darstellen (Steinvorth 1999).In diesemZusammen- hang ist auf die Bedeutsamkeit der Sicherstellung einer „capability for voice“ im Sinne der Realmög- lichkeit von Menschen verwiesen worden, ihre ei- genen Meinungen, Wünsche und Erwartungen im öffentlichen, politischen Prozess zumindest in der Weise Gehör und Gewicht zu verleihen, d. h. dafür zu sorgen, dass sie als relevante Perspektiven und Anliegen ernst genommen werden. Dabei geht es nicht nur darum, sich gemäß den je gültigen Dis- kursregeln – d. h. den bestehenden Regeln des Sag- baren und Gültigen – einbringen zu können, son- dern auch um die Möglichkeit, die gewählte Methode und Informationsbasis für die Bewertung des Gültigen und Relevanten in Frage zu stellen und zu beeinflussen (Bonvin 2009; Otto et al. 2007). Für die Soziale Arbeit ist dieser Aspekt schon alleine deshalb relevant, weil er einer Sozia- len Arbeit, die sich ‚wirkungsorientiert‘ darauf aus- richtet, vorab festgelegte Ziele möglichst ‚effektiv‘ und ‚effizient‘ zu erreichen, enge Grenzen steckt und über die technologische Effizienz Sozialer Ar- beit hinausgehend vor allem demokratische Effek- tivität einfordert. In diesem Sinne bietet die Capabilites-Perspektive der Sozialen Arbeit einen evaluativen Rahmen für Gerechtigkeitsurteile, der an verschiedene Theo- rien und analytische wie empirische sozialpädago- gische Perspektiven anschlussfähig ist. Die gerech- tigkeitstheoretische Qualität Sozialer Arbeit besteht aus einer Capabilities-Perspektive in ihrem Beitrag zur Erhöhung der Verwirklichungschancen ihrer KlientInnen. Dabei erlaubt und erfordert es die Capabilities-Perspektive, auf individuelle, fallspezi- fische Konstellationen und soziale Einbettungen der AdressatInnen einzugehen, und nimmt zu- gleich ein klassisches Motiv Sozialer Arbeit auf: Die Ermöglichung von Autonomie der Lebenspraxis (Andresen et al. 2008) und damit den zentralen

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