Handbuch 5. Auflage
576 Böllert · H.-U. Otto · Schrödter · Ziegler sei. Die Beurteilung von Ungleichheit aus einer Ca- pabilities-Perspektive setzt daher eine relationale Perspektive voraus, die es erfordert, den gleichsam materiell, institutionell und politisch-diskursiv strukturierten Raum gesellschaftlicher Möglichkei- ten mit dem je akteursbezogenen Raum individuel- ler Bedürfnisse und Befähigungen in Beziehung zu setzen, wobei die Ermöglichung von Entfaltung ‚human flourishing‘ im Sinne einer selbstbestimm- ten Lebenspraxis den wesentlichen Bewertungsmaß- stab zur Beurteilung dieser Konstellation bietet (Otto/Ziegler 2008). Diese Möglichkeits- und Fä- higkeitsräume bestimmen die objektiven Chancen der KlientInnen Sozialer Arbeit auf Wohlergehen bzw. ein gutes, gelingendes Leben, das im Sinne der Reichweite und Qualität des Spektrums sowie der Menge effektiv realisierbarer, hinreichend voneinan- der unterscheidbarer Möglichkeiten und Fähigkei- ten von Menschen qualifizierbar ist, um darauf auf- bauend für ihre eigene Konzeption eines guten Lebens wertvolle Handlungen und Daseinszustände (‚doings and beings‘) realisieren zu können. Nicht nur mit Blick auf eine solche relationale Per- spektive ist der Capabilities-Ansatz an die Soziale Arbeit besonders anschlussfähig. Vielmehr lässt sich die Capabilities-Perspektive als eine Gerechtig- keitsethik verstehen, die nach den „besten Mög- lichkeiten unseres Lebens“ fragt und danach, „in welcher Weise […] wir uns sinnvoll zu ihnen ver- halten“ (Seel 1998, 113), ohne allgemeinverbindli- che Entscheidungen über „das Gute“ und über „menschliche Vervollkommnung“ zu fällen und auf dieser Basis die Lebensziele und -führung Drit- ter zu dekretieren. Die Tatsache, dass es mehr als eine Konzeption bedeutsamer Verwirklichungschancen und mehr als eine Form menschlicher Entfaltung gibt, son- dern in der Tat eine Pluralität unterschiedlicher Konzeptionen des Guten, die sich historisch, ge- sellschaftlich und kulturell unterscheiden, ist den VertreterInnen des Capabilities-Ansatzes sehr be- wusst. Aus der Perspektive dieses Ansatzes erscheint es illiberal und nicht zu rechtfertigen, von einem spezifischen inhaltlich ausgefüllten Verständnis des guten Lebens auszugehen und dieses sozialpoli- tisch, ökonomisch, rechtlich und pädagogisch fol- genreiche, spezifische Verständnis als gültige und nicht verhandelbare normative Rahmungen für sozialpädagogische Maßnahmen zu setzen. Deshalb richtet sich der Capabilities-Ansatz – wie der Name nahelegt – weniger auf die realisierten Funktionsweisen, sondern vielmehr auf jene Auto- nomiespielräume, die mit dem Capability-Begriff in den Fokus rücken. Damit unterscheidet sich der Ansatz auch von Bedürfnisansätzen im engeren Sinne. Denn es geht auch mit Blick auf die Bedürf- nisse weniger um tatsächlich realisierte Zustände, sondern um realisierbare Möglichkeitsspielräume. Während die Kehrseite einer Orientierung an Be- dürftigkeit typischerweise in einer paternalistischen Wohlfahrtsgeste – namentlich Bedürftigkeitsprü- fungen (einschließlich entsprechender Kontroll- bürokratien) mit Blick auf Wohlfahrtsleistun- gen–besteht, erlaubt dieErhebung vonAnsprüchen auf Basis eines universalistischen Rechts auf Auto- nomie, die Privatheit, Integrität und schließlich auch die Würde von Individuen eher zu wahren, als eine Erhebung von Ansprüchen auf Basis des am- bivalenten Parameters der Bedürftigkeit (Pauer- Studer 2003). Indem die mit Blick auf menschliche Bedürfnisse begründeten Capabilities als Rechte („fundamental entitlements“) von Individuen for- muliert und ihre Konzeption des Guten als ver- bürgte Freiheit („the good as freedom“) dezidiert gegen eine Oktroyierung des Guten begründet werden, werden die vermeintlich widersprüchli- chen Elemente einer liberalen Gerechtigkeitstheo- rie, die einerseits auf Rechtsprinzipen aufbaut und andererseits auf einer Lebensführungsethik basiert, die ihre Grundlage in einer vagen, historische und kulturelle Spezifikationen zulassenden, nichtsdes- toweniger aber starken Konzeption des Guten fin- det, synthetisiert (Nussbaum 1999). Auf Basis dieser Überlegungen schlägt Martha Nussbaum eine ‚objektive Liste‘ grundlegender menschlicher Capabilities vor, die als Ausdruck der Verfolgung und Verwirklichung der verschiedens- ten Entwürfe eines guten Lebens gelten können. Diese basalen Capabilities umfassen die Ausbil- dung von spezifischen körperlichen Konstitutio- nen, sensorischen Fähigkeiten, Denkvermögen und grundlegenden Kulturtechniken, die Vermei- dung von unnötigem Schmerz, die Gewährleistung von Gesundheit, Ernährung und Schutz, die Mög- lichkeit und Fähigkeit zur Geselligkeit bzw. zu Bindungen zu anderen Menschen, anderen Spezies und zur Natur, zu Genuss, zu sexueller Befriedi- gung, zu Mobilität und schließlich zu praktischer Vernunft und zur Ausbildung von Autonomie und Subjektivität. Es geht Nussbaum mit ihrer Liste
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