Handbuch 5. Auflage
706 Keupp mann (2006) als „Exklusionsempfinden“ bezeich- net wird. Im gesellschaftlichen Verhältnis von Ex- klusion und Inklusion machen sich Veränderungen und Umbrüche bemerkbar. Diese zeigen sich ak- tuell im Feld der Erwerbsarbeit, im Bereich wohl- fahrtsstaatlicher Regulierung und letzten Endes im Gebiet der sozialen Beziehungen selbst. Das Zu- sammenspiel der drei Entwicklungen führt zu einer zugespitzten Form der Exklusion. Nach Castel (2000, 13) spaltet sich die Gesellschaft dabei unter der Wirkung dieser Schockwellen zunehmend in drei Zonen: den Zonen der Inklusion, der Gefähr- dung oder Verwundbarkeit und der Zone der Aus- schließung oder Exklusion. Eine genaue Analyse der Zonen Verwundbarkeit und der Ausschließung ist erforderlich, um noch genauer herauszufinden, woran das Zugehörigkeitsbegehren in seiner Ver- wirklichung scheitern kann und die Idee der „Selbstsorge“ (Lantermann et al. 2008) sich illusio- när verflüchtigt. Identitätsarbeit und soziale Gerechtigkeit Die erste Moderne hat die Existenzrisiken der Sub- jekte in einem System kollektiver Daseinsvorsorge und kompensatorischer sozialstaatlicher Leistun- gen aufzufangen und zu bearbeiten versucht. Auch die Folgen sozialer Ungleichheit sind durch diese Systemleistungen abgefedert worden. Hier wird auch eine Grenze der Vertragsfreiheit erkennbar, die mit der sich durchsetzenden Individualisierung zu einem zentralen gesellschaftlichen Organisati- onsprinzip wird. Aber es ist eine Idealnorm, die sich an der Realität wachsender sozialer Ungleich- heit bricht. Denn nach Robert Castel kann eine Gesellschaft „nicht ausschließlich auf einer Ge- samtheit von Vertragsbeziehungen zwischen freien und gleichen Individuen aufbauen, weil sie dann all jene ausschließt, denen ihre Existenzbedingun- gen nicht die notwendige soziale Unabhängigkeit bieten, um gleichberechtigt an einer kontraktuellen Gesellschaftsordnung teilzunehmen“ (Castel 2005, 54). Nicht jeder Akteur hat also die gleichen Mög- lichkeiten, seine Bindungsaspirationen zu realisie- ren, soziale Bezüge beizubehalten oder diese auf- zukündigen. Unter der Perspektive sozialer Gerechtigkeit ent- steht in einer Gesellschaft, die auch ihre Sozial- politik immer stärker individualisiert, eine proble- matische Disparität. Staatliches Handeln im Bereich der Sozialpolitik wird zunehmend unter der Perspektive einer „‚aktivierenden‘ Wende der Sozialpolitik“ (Lessenich 2008, 77) diskutiert. Da- mit ist einerseits der Abschied von einem „Vorsor- gestaat“ (Ewald 1993) gemeint, der alle Lebens- risiken in einer kollektiven Daseinsvorsorge absichert, und andererseits ist ein neuer Regie- rungsmodus angesprochen, in dessen Zentrum „der tendenzielle Übergang von der öffentlichen zur privaten Sicherheit, vom kollektiven zum indi- viduellen Risikomanagement, von der Sozialver- sicherung zur Eigenverantwortung, von der Staats- versorgung zur Selbstsorge [steht]“ (Lessenich 2008, 82). Es entsteht eine Politikform, die „nach dem Modell des Anleitens zur Selbststeuerung“ (Saar 2007, 38) konstruiert ist. Die beliebte Formel von „investing in people“ hat hier ihren systemati- schen Ort, und diese Politik unterstellt und fördert das „unternehmerische Selbst“ (Bröckling 2007), das sein Leben als eine Abfolge von Projekten sieht und angeht, die mit klugem Ressourceneinsatz op- timal organisiert werden müssen. Die Zukunfts- kommission von Bayern und Sachsen hat dieses neue Bürgerleitbild exemplarisch formuliert: „Das Leitbild der Zukunft ist das Individuum als Unter- nehmer seiner Arbeitskraft und Daseinsvorsorge“, und das bedeutet für die Autoren: „Diese Einsicht muss geweckt, Eigeninitiative und Selbstverant- wortung, also das Unternehmerische in der Gesell- schaft, müssen stärker entfaltet werden“ (Kommis- sion für Zukunftsfragen Bayern – Sachsen 2007, 36). Das so konstruierte Subjekt ist für seine Ge- sundheit, für seine Fitness, für seine Passung in die Anforderungen der Wissensgesellschaft selbst zu- ständig – auch für sein Scheitern. Nicht selten er- lebt sich das angeblich „selbstwirksame“ unterneh- merische Selbst als „unternommenes Selbst“ (Freytag 2008) oder gar als „erschöpftes Selbst“ (Ehrenberg 2008).
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