Handbuch 5. Auflage

717 Interkulturelle Soziale Arbeit Von Wolfgang Nieke Selbstvergewisserung der Sozialen Arbeit angesichts von Migration und Diversität Der Beginn: Ausländersozialarbeit für Gastarbeiter Soziale Arbeit hat sich von Anfang an mit besonde- ren Lebenslagen konfrontiert gesehen, die sich durch die Zuwanderung von Arbeitnehmern auf Zeit ergeben haben. Diese Personengruppe wurde mit dem Akzent auf den vorübergehend im Sinne eines fünfjährigen Rotationsprinzips konzipierten Aufenthalt in Westdeutschland als Gastarbeiter be- zeichnet. Ein strukturell ähnliches Konzept wurde für Kontingentarbeitnehmer in der DDR eingeführt. Diese sog. lediggehenden Arbeitnehmer kamen ohne jede sprachliche und kulturelle Vorbereitung aus Ländern Südeuropas, später Südosteuropas und Afrikas, so dass sie unvermeidlich eine Betreuung für die Bewältigung elementarer Alltagsaufgaben benötigten. Die einstellenden Betriebe kümmerten sich darum kaum. So wurden von den großen Trä- gern der Sozialhilfe Sozialdienste für Gastarbeiter eingerichtet, und zwar sprachspezifisch und religi- onsspezifisch zwischen den Trägern aufgeteilt. Die Hilfe wurde hier zunächst nicht von fachlich aus- gebildeten deutschen Sozialarbeitern geleistet, son- dern von unsystematisch akquiriertem Personal, dessen einzige Kompetenz eine hinreichende Zwei- sprachigkeit im Deutschen und in der Herkunfts- sprache ihrer Klientel zu sein hatte. Daraus ent- wickelte sich professionsspezifisch eine spezielle Ausländersozialarbeit , zu der deutsche Fachkräfte nur allmählich hinzugezogen wurden. Umgekehrt gab es kaum ernsthafte Anstrengungen, den dafür gewonnenen Personenkreis, der zumeist aus der Gruppe der angeworbenen Arbeitnehmer oder der politischen Flüchtlinge aus den entsprechenden Ländern stammte, berufsbegleitend für die Auf- gaben der Sozialen Arbeit auf dem gleichen Niveau zu qualifizieren, wie es für deutsche Fach- kräfte – etwa durch die staatliche Anerkennung der Ausbildung an Fachhochschulen – ausnahmslos verpflichtend war. Interkulturelle Soziale Arbeit in der sich als multikulturell verstehenden Gesellschaft Etwa um 1980 entstand ein Diskurs in der politi- schen und fachlichen Öffentlichkeit, der das bis- herige Rotationskonzept für gescheitert erklärte und die dauerhafte Anwesenheit der angeworbe- nen Arbeitnehmer sowie den ihnen stillschwei- gend geduldeten, nie ausdrücklich geförderten und akzeptierten Familiennachzug als Faktum zu akzeptieren vorschlug und deshalb von der Bun- desrepublik Deutschland als einem Einwan- derungsland sprach, was von der Politik lange Zeit abgelehnt wurde. In der DDR wurde bis 1989 das Rotationsprinzip im Grundsatz durchgeführt und den auf Zeit einge- wanderten Kontingentarbeitnehmern verboten, Ehen mit Einheimischen einzugehen, um eine Ver- festigung des Aufenthaltsstatus zu vermeiden. Damit wurden zugleich alle Versuche einer Inte- gration als Akkulturation abgelehnt und die west- deutsche Gesellschaft als eine multikulturelle Ge- sellschaft konzipiert. Dabei wurde ein Diskurs aus Kanada nach Westdeutschland übernommen, und zwar indirekt, vermittelt vor allem über die Nie- derlande und Frankreich (Taylor 1983). Hier wurde der Eigenwert aller Kulturen betont, der jede Zwangsakkulturation von Zuwanderern ver- biete. Damit wurde zunächst ein strenger und ausnahmsloser Kulturrelativismus vertreten, wie Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art067, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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