Handbuch 5. Auflage

Interkulturelle Soziale Arbeit 723 Schon früh wurde von Dietzel-Papakyriakou (1993; Olbermann/Dietzel-Papakyriakou 1995) auf die Besonderheiten des Altwerdens von Migranten in Deutschland aufmerksam gemacht. Inzwischen gibt es einige Ansätze für eine erforderliche spezifische Betreuung altgewordener MigrantInnen (Kaewne- tara/Uske 2001; die Bibliographie der Zeitschrift Migration und Soziale Arbeit weist in den letzten Jahren kaum konzeptionell neuere Ansätze aus). Funktionen der Kontrolle Noch stärker als in anderen Feldern der Sozialen Arbeit wird bei der interkulturellen sozialen Arbeit ein starkes Ausmaß der Kontrollfunktion deutlich. Das beginnt bei der Kooperationsverpflichtung mit den Ausländerbehörden und der eingeforder- ten Amtshilfe bei Abschiebungen, vor allem bei zu- nächst geduldeten Flüchtlingen und bei jedem Kontakt mit illegalen Einwanderern und Flücht- lingen. Das widerspricht der Professionalität Sozia- ler Arbeit, der es danach möglich sein müsste, zum Wohle der Klienten ein Zeugnisverweigerungs- recht auszuüben. Subtiler wirkt die Kontrollzumutung etwa bei der Arbeit mit muslimischen Mädchen und Frauen. Hier wird eine als Integration aufgefasste Akkul- turationsleistung erwartet, die zu einer Entfrem- dung dieser Klientinnen aus ihrer Lebenswelt führen muss und auch führen soll, und dies un- abhängig von der eigenen Entscheidung der Be- troffenen. Die interkulturelle soziale Arbeit gerät hier in das unaufgelöste Spannungsfeld zwischen der Anerkennung einer multikulturellen Gesell- schaft (Taylor 1983) und dem Neo-Assimilationis- mus, der hinter vielen aktuellen politischen Kon- zepten von Integration steckt (Nieke 2006). Perspektiven Derzeit lassen sich drei gesellschaftliche Entwick- lungen absehen, welche die interkulturelle soziale Arbeit vor schwierige neue Aufgaben stellen könn- ten: Eine durch katastrophische Entwicklungen in Na- 1. tur und Staat vor allem in Afrika sich schnell und stark verstärkende Zuwanderung von Armutsaus- wandernden könnte bald auch Deutschland errei- chen. Da diese Einwanderer nach den rechtlichen Regelungen der Europäischen Union nicht als Ar- beitskräfte oder politische Flüchtlinge legalisierbar gelten, werden diese Einwanderer – wie derzeit schon in Südeuropa – dauerhaft in einem Status der Illegalität fixiert bleiben. Sie werden soziale Hilfe benötigen, aber die Fachkräfte der Sozialen Arbeit machen sich strafbar, wenn sie diese zu ge- ben versuchen. In Europa insgesamt ist eine starke Zunahme und 2. verstärkte Abgrenzung islamischer Parallelgesell- schaften mit erhöhter Gewaltbereitschaft zu kon- statieren. Damit wird der Zugang von Angeboten sozialer Arbeit vor allem für Jugendliche aus diesen in sich hoch disparaten islamischen Lebenswelten wesentlich schwieriger, und die Bereitschaft der Mehrheitsgesellschaft für eine Toleranz gegenüber diesen Lebenswelten wird schnell zurückgehen. Ebenfalls in ganz Europa ist eine Zunahme vor- 3. moderner Clan-Strukturen mit totaler Inklusion der Kinder und Jugendlichen zu verzeichnen. Das be- trifft nicht nur islamische Lebenswelten. Ein mo- dernes Verständnis von Sozialer Arbeit, das sich an der Maxime der Förderung und öffentlichen Bewa- chung des Kindeswohls als einer Konkretisierung der universal gesetzten Menschenrechte orientiert, erfordert hier gegebenenfalls eine Intervention, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen auch außerhalb dieser erweiterten Familienwelt Ent- wicklungs- und Lebenschancen aufzuzeigen und zu ermöglichen. Das aber wird von den betroffe- nen Meinungsführern dieser Lebenswelten als ver- störender oder sogar zerstörender Eingriff in die Integrität zu akzeptierender und zu schützender Minderheitskulturen angesehen, die im Rechtssys- tem der Vereinten Nationen unter einen vergleich- baren Schutz gestellt worden sind wie die höchst- mögliche Entfaltung des Individuums. Die interkulturelle soziale Arbeit wird hier mit interkul- tureller Sensibilität gesellschaftliche Diskurse zur Klärung dieses Wertantagonismus moderieren müssen. Dabei kommt es darauf an, auch die Gel- tungsbedingungen von solchen Verständigungs- versuchen selbst in ihrer kulturellen Einbindung zu bedenken und nicht solche des europäisch-abend- ländischen Kulturkreises unreflektiert als universal vorauszusetzen. Das ist in der Praxis oft nicht leicht zu realisieren, aber auch nicht unmöglich (Bei- spiele in Nieke 2008).

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