Handbuch 5. Auflage
725 Jugend Von Uwe Sander und Matthias D. Witte Jugendbegriffe Jugend als Begriff wird im alltäglichen und wissen- schaftlichen Sprachgebrauch flexibel und keinesfalls einheitlich verwendet. Der Begriff kann junge Men- schen zwischen 13 und 18 bzw. 21 Jahren als Per- sonengruppe meinen, sich also auf eine Zeitspanne der Biografie beziehen, die „Jugend“ genannt wird. Jugend kann ebenso den jeweiligen Möglichkeits- raum der Entwicklung (Moratorium) bezeichnen, den eine Gesellschaft der nachwachsenden Genera- tion bietet. Jugend kann als Erziehungsaufgabe , als gesellschaftliches Problem , als historisch entstandenes Phänomen oder auch entwicklungspsychologisch als Reifephase mit spezifischen psychosozialen Entwick- lungsaufgaben verstanden werden, und schließlich ist Jugend auch ein juristischer Terminus . In allen Fällen geht es nicht um etwas naturhaft Vorge gebenes. Obgleich heute vielen die Jugendphase wie eine Naturkonstante erscheinen mag, ist sie – entstanden in modernen Gesellschaften im 20. Jahrhundert – ein noch relativ junges Phäno- men (Sander /Vollbrecht 2000). Die wissenschaft- liche Beschäftigung mit Jugend im 20. Jahrhundert verweist auf die geschichtliche Relativität und ge- sellschaftliche Bedingtheit dessen, was wir Jugend nennen, lässt aber auch gewisse Konstitutiva eines Gleichaltrigenlebens Heranwachsender erkennen. Zu den notwendigen gesellschaftlichen Vorbedin- gungen einer peerorientierten und kulturell je be- sonderen Lebensphase Jugend gehören Institutio- nen (z.B. Schule), die als Kristallisationskerne von Gleichaltrigenkulturen wirken. Weiter werden He- ranwachsende erst über eine zumindest einge- schränkte Freistellung von Arbeit, Familie, Ehe und Verantwortlichkeit sowie über eine gewisse Auto- nomie der Lebensführung zu Jugendlichen. Die Le- bensphase Jugend ist einerseits auf Bildung und Vor- bereitung auf den Erwachsenenstatus ausgerichtet (Bildungsmoratorium). Andererseits ist Jugend dar- aufhin angelegt, die lebensphasenspezifischen Mög- lichkeiten der Gegenwart möglichst intensiv zu nutzen, Bedürfnisse zu entfalten und Wohlbefinden zu erreichen (Freizeitmoratorium) (Reinders 2003, 2006). Jugend kann als Schonraum aufgefasst wer- den. Das bedeutet keinen Luxus des Aufwachsens, sondern umschreibt allein die Tatsache, dass sich gesellschaftlich bedingt eine Altersphase etabliert und ausdifferenziert hat, in der die Betroffenen Ei- genleben und Eigenwert entwickeln können. Wenn wir neben der westlichen Kultur auch andere Kultu- ren ins Auge fassen, ist allerdings die Denkfigur des Moratoriums größtenteils ungeeignet, um die soziale Realität der Mehrheit der dort lebenden jungen Menschen zu begreifen (Liebel 2008). Dort betrifft es lediglich die privilegierte „höhere Bildungs- jugend“. Das lange Zeit als selbstverständlich gel- tende Jugendmodell des Moratoriums erfährt in- zwischen auch in wohlhabenden Gesellschaften Einschränkungen und verliert zunehmend seine ge- sellschaftlichen Legitimationsgrundlagen. Mit den anwachsenden Ungewissheiten und Risiken bricht auch hier die Moratoriumsphase sozial und zeitlich- biografisch auf (Schröer 2004; Schröer/Böhnisch 2006). Die Übergänge ins Erwachsenenalter sind für viele Jugendliche nicht nur unstrukturierter, länger und unsicherer, sondern auch individuell folgenrei- cher geworden. „Der bisher zeitlich eng begrenzte Freiraum, in dem man sich austoben konnte, bevor man in den Arbeitsalltag eintrat, löst sich auf“ (Kirchhöfer/Merkens 2004, 17), weil zunehmend arbeitsgesellschaftliche Verpflichtungen in die Le- bensphase Jugend sickern. Deshalb lässt sich die Trennung zwischen einer als Vorbereitungsphase de- finierten Jugendzeit und den erst nach dieser „Schon- frist“ auftauchenden arbeitsgesellschaftlichen An- forderungen nur bedingt aufrechterhalten. Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art068, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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