Handbuch 5. Auflage
726 U. Sander · Witte Historische Entwicklung des Konzepts Jugend Die Existenz einer eigenwertigen Jugendphase hat bestimmte gesellschaftliche, historische und auch pädagogisch-theoretische Voraussetzungen, die etwa in den Gesellschaften des europäischen Mittelalters fehlten. Kinder erwarben damals im Rahmen einer starren Ständegesellschaft durch das Zusammenle- ben mit Erwachsenen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für ihr späteres Erwachsenenleben. Sie wurden dann als Erwachsene betrachtet, wenn ihre Physis und ihr zugewiesener sozialer Status hin- reichend entwickelt waren. Die gesellschaftlichen Strukturen dieser traditionellen Gesellschaft benö- tigten für ihre Reproduktion keine Jugendphase und unterstützten deren Ausbildung auch nicht. Alters- homogene Lebensräume (wie heute die Schule) als Basis eines gesonderten Jugendlebens fehlten. Das ‚Ganze Haus‘ (als Vorform der Familie) integrierte noch die Sphären von Arbeit, Leben und informeller Wissensvermittlung und repräsentierte in seinem funktionalen und hierarchischen Aufbau mit dem Hausvater an der Spitze die gesamtgesellschaftliche Ordnung. Somit konnten Kinder mit ihrem infor- mell im sozialen Nahraum erworbenen Wissens- und Erfahrungsschatz direkt ins Erwachsenenalter wechseln (Ariès 2003). Erst im 18. Jahrhundert setzt sich in Europa lang- sam die Jugend als eine neue und zusätzliche Phase im Lebenszyklus durch. Mehrere Umstände fördern diese Entwicklung: Zum einen werden die europäi- schen Gesellschaften komplexer und differenzieren immer mehr funktionale Teilsysteme aus. In diesen Sektoren – z.B. innerhalb der Bereiche Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung – werden spezielle Kenntnisse benötigt, und deshalb setzt sich die allgemeine Schulpflicht allmählich durch. Im Gegenzug verliert die ehemalige Sozialform des ‚Ganzen Hauses‘ als universelle Lebensform, Ar- beitsorganisation und Erziehungsinstanz an Bedeu- tung. Im Bürgertum entsteht die Kernfamilie als neue Form der Lebensgemeinschaft, die sich nun erzieherisch und emotional auf die Kindererziehung konzentriert, die Schul- und Berufsausbildung je- doch an externe gesellschaftliche Bereiche abgibt. Zum anderen separiert sich die Sphäre der Arbeit: Über Manufakturen etc. entsteht eine Arbeitswelt, die nach und nach ihre Kontakte zu den übrigen Lebensbereichen verliert. So werden Kinder und Heranwachsende (zuerst aber nur in der kleinen Schicht des Bürgertums) von immer mehr Teilsekto- ren der Gesellschaft getrennt, erfahren dafür jedoch in der Familie eine intensivierte emotionale Auf- merksamkeit. Ihnen eröffnen sich zudem im alters- homogen strukturierten Bildungssystem neue Frei- räume eines eigenen Lebens unter Gleichaltrigen. Diese langsam einsetzende Autonomie des Jugend- lebens wird im Bürgertum noch einmal grundsätz- lich durch eine bis dahin unbekannte Distanz zur Arbeitswelt der Erwachsenen gestützt. Jugend ent- steht als privilegierter Schonraum für wenige Heran- wachsende, die sich ein Stück weit aus der Obhut der Familie lösen können, nicht mehr als Kinder gelten, aber auch noch nicht den Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Erwachsenenwelt aus- gesetzt sind. Einschränkend muss gesagt werden, dass diese Privilegien nicht nur auf die Heranwach- senden des wohlhabenden Bürgertums beschränkt sind, sondern auch innerhalb dieser Population noch einmal gesondert lediglich für männliche Ju- gendliche gelten. Bezeichnenderweise spricht man in dieser Zeit auch nicht vom Jugendlichen, sondern vom Jüngling. Die weiblichen Jugendlichen verblei- ben noch lange Zeit unter der Kontrolle der Familie und werden von schulischer Bildung ausgeschlossen. Ihnen fehlen somit auch die informellen Freiräume des Jugendlebens, die sich um die altershomogenen Bildungsinstitutionen bilden, und ihnen werden auch kaum alternative außerfamiliale Erfahrungs- spielräume gestattet. Verwiesen werden muss aber auch darauf, dass diese Grundvoraussetzungen zur Ausformung von Jugend für die Jugendlichen auf dem Land und für die Heranwachsenden des ent- stehenden Industrieproletariats ebenfalls nicht zu- trafen. Die Jugendphase braucht zu ihrer histori- schen Ausbildung eine tendenzielle Freistellung von Erwerbsarbeit. Sie ruht auf der Altershomogenität des Schullebens und muss zeitweilig der Erwachse- nenverantwortlichkeit und Subsistenzsicherung entbunden sein. Alle diese Grundvoraussetzungen bleibenderMasse derHeranwachsenden inDeutsch- land und Europa bis in die Mitte des 20. Jahrhun- derts verwehrt, sodass Jugend von ihren Ursprüngen bis zum Zeitpunkt einer universellen Relevanz als Lebensphase für alle gut 200Jahre Entwicklungszeit braucht (Mitterauer 1986; Gillis 1994). Mit dieser historischen Genese von Jugend verbun- den ist die Entwicklung eines eigenständigen kultu- rellen Jugendlebens, das wir heute Jugendkulturen
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=