Handbuch 5. Auflage
759 Jugendpolitik Von Christian Lüders Wer von Jugendpolitik spricht, suggeriert allzu leicht, dass es so etwas wie ein eigenständiges und in seinen Inhalten, Verfahren und Konturen beschreib- bares, in sich stimmiges und im Prinzip realisierbares Politikfeld im Sinne einer Politik für Jugendliche gibt bzw. – normativ formuliert – geben sollte. Dies ist jedoch eine in mehrfacher Hinsicht sehr voraus- setzungsvolle Prämisse, die nichtsdestoweniger wie selbstverständlich nach wie vor die entsprechenden politischen und fachlichen Debatten prägt. Als jüngstes Beispiel sei auf die Stellungnahme des Bun- desjugendkuratoriums aus dem Jahr 2009 „Zur Neupositionierung von Jugendpolitik: Notwendig- keit und Stolpersteine“ verwiesen. Obwohl das Ku- ratorium um die Vielfalt der jugendbezogenen Poli- tikformen weiß und zumindest teilweise auch selbst anspricht, zielt es letztendlich auf einen „einheitli- chen Gesamtentwurf“ bzw. eine „konzeptionelle Kohärenz von Jugendpolitik“ (Bundesjugendkura- torium 2009, 27ff.) ab. Das Bundesjugendkurato- rium als das zentrale jugendpolitische Beratungs- organ der Bundesregierung hat dabei vor allem die politische Arena im Blick: Es ist, wie die damalige Vorsitzende des Kuratoriums, Claudia Lücking-Michel, in ihrem Vorwort formuliert, „der Über- zeugung, dass jenseits institutioneller und strategi- scher Grenzen eine profilierte, an der Lebenslage Jugendlicher und an den Interessen und Bedürfnis- sen von Jugendlichen orientierte Politik für, mit und von Jugendlichen notwendig ist“ (Bundesjugend- kuratorium 2009, 2). Eine derartige Politik zu for- dern ist das eine; etwas ganz anderes ist es, der Frage nach den Voraussetzungen einer derart kohärenten Jugendpolitik unter den aktuellen Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland nachzugehen. (Zu den Strukturen und Themenkonjunkturen in der DDR: Führ/Furck 1998; Helwig/Hille 2004; 2006; 2008. Allerdings bedürfte es auch an dieser Stelle genauer Differenzierungen, denn schon die Ressortzustän- digkeit des Ministeriums für Volksbildung indiziert, dass Jugendpolitik in der DDR vorrangig als ein Ele- ment der Bildungspolitik und der staatlich organi- sierten Jugendarbeit in Form der Freien Deutschen Jugend (FDJ) verstanden wurde – ergänzt um die fürsorgerischen Maßnahmen der Jugendhilfe.) Bei der Suche nach Antworten auf diese Frage kommt man über kurz oder lang nicht umhin, sich den beiden Wortelementen, also „Jugend“ und „Politik“ genauer zuzuwenden. Die Vielfalt jugendpolitischer Perspektiven Schon ein genauerer Blick auf den Gegenstand „Ju- gend“ macht zwei Herausforderungen sichtbar: Ganz offensichtlich kommt erstens Jugend als politi- scher Gegenstand nicht nur als solcher vor, sondern in vielfältigen Facetten. Als Schülerinnen und Schü- ler sowie Studierende sind Jugendliche Gegenstand der Bildungspolitik. Als Auszubildende und sich auf dem Arbeitsmarkt Platzierende sind sie Gegenstand der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Als kranke, be- hinderte oder hinsichtlich ihrer Gesundheit zu för- dernde Jugendliche sind sie Gegenstand der Ge- sundheits- und Sozialpolitik. Als Wehrdienst- bzw. Zivildienstleistende sind sie Gegenstand der Vertei- digungspolitik bzw. der politischen Verantwort- lichen für den Zivildienst, als delinquente Jugend- liche stehen sie im Fokus sozialstaatlicher Kontrolle und der Sicherheits- und Justizpolitik. Als Jugend- liche mit Migrationshintergrund sind sie Gegen- stand der Integrationspolitik, alsMediennutzerinnen und -nutzer der Medien- und Jugendschutzpolitik, als ggf. werdende Eltern der Familienpolitik. Diese Liste lässt sich noch erweitern, wenn man z. B. an Jugendliche als Verkehrsteilnehmer, an junge Men- schen mit unterschiedlichen Geschlechtern, als Op- Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art072, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
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